Yelp verändert Bewer­tungen zum Nachteil der Unternehmen

Es häufen sich die Fälle, dass Unter­nehmen über plötz­liche Verän­de­rungen in Ihrem Yelp-Bewer­tungs­pofil erstaunt sind. Yelp hatte das ehemals als „Qype“ bekannte Bewer­tungs­portal übernommen und nimmt nun anscheinend erheb­liche Änderungen an den Sterne­be­wer­tungen der auf dem Portal präsenten Unter­nehmen vor.

Dabei sind in den Fällen unserer Mandanten regel­mäßig überwiegend positive Bewer­tungen plötzlich als nicht mehr vertrau­ens­würdig einge­stuft und werden nicht mit in die Berechnung der angezeigten Sterne einge­bunden. Dadurch verschlechtert sich in der Regel das Ergebnis erheblich und aus ehemals 4 oder 4,5 Sternen werden leicht 3 oder sogar nur 2 Sterne.

Dies hat erheb­lichen Einfluss auf die Online­präsenz der betrof­fenen Unter­nehmen und da auch Nutzer, die das Geschäft besuchen wollen, sich häufig vorab über Bewer­tungs­portale wie Yelp infor­mieren unmit­telbar auf den Umsatz. Während vor der Änderung die Gesamt­be­wertung regel­mäßig positiv war, ist das jetzige Ergebnis oft mittel­mäßig bis schlecht, so dass sich neue Besucher überlegen, ob sie dieses Geschäft wählen oder auf ein anderes ausweichen.
Da die Vorge­hens­weise nicht nachvoll­ziehbar ist und hier mittelbar in den Wettbewerb einge­griffen wird und sich das dann veröf­fent­lichte „Meinungsbild“ nicht mehr an den tatsäch­lichen Bewer­tungen orien­tiert, haben die Betrof­fenen die Möglichkeit dagegen vorzu­gehen. Zwar mussten wir die Erfahrung machen, dass Yelp nicht sehr koope­rativ ist und es regel­mäßig auf gericht­liche Ausein­an­der­set­zungen anlegt, aber da die Gerichte dieses Verhalten ebenfalls als unrecht­mäßig einstufen, lohnt es sich zu wehren.