Sie haben eine schlechte Bewertung im Internet erhalten? Sie stören sich an einer Berichterstattung in den Medien? Ein Foto von Ihnen wurde ungefragt genutzt? Sie wollen eine Gegendarstellung durchsetzen oder gar Schmerzenzgeld?
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt als Grundrecht die Persönlichkeit eines Menschen vor Eingriffen in dessen Leben und in seine Freiheit. Es wurde durch die Rechtsprechung umfassend konkretisiert, dabei haben sich u.a. folgende Fallgruppen herausgebildet:
- der Schutz der Privatsphäre, der Geheim- und Intimsphäre
- das Recht der persönlichen Ehre
- das Recht am gesprochenen Wort
- das Recht am geschriebenen Wort
- das Recht am eigenen Bild
- das Recht am eigenen Namen
- den Schutz vor stigmatisierenden Darstellungen
- den Schutz vor Imitationen der Persönlichkeit sowie vor dem Entstellen bzw. Unterschieben von Äußerungen
- das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
- das postmortale Persönlichkeitsrecht, also die Ehre von Verstorbenen
Doch nicht nur Privatpersonen sind geschützt. Das sogenannte Unternehmenspersönlichkeitsrecht steht juristischen Personen zu. Es dient dem Schutz des sozialen Achtungs- und Geltungsanspruchs von Unternehmen und ist beispielsweise bei unwahren Tatsachenbehauptungen geschützt.
Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht einer Person sind rechtswidrig und können mit zahlreichen Ansprüchen verfolgt werden, u.a.
- Unterlassung
- Schadensersatz
- Schmerzensgeld
- Auskünfte
- Beseitigung
- Widerruf
- Richtigstellung
- Vernichtung
- Gegendarstellung
- Strafrechtlich, z.B. als üble Nachrede oder Verleumdung
Wir haben umfangreiche Erfahrung bei der Geltendmachung und der Durchsetzung aber auch der Abwehr von Ansprüchen aus dem Persönlichkeitsrecht und dem Bildnisrecht, sei es bei Presseberichterstattung, bei Internet- oder social Media-Auftritten oder im Reputationsmanagment.
Nils Wittmiss
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