Im Wettbewerb zwischen den Unternehmen kann ein kleiner Vorsprung einen erheblichen Vorteil bedeuten. Damit Unternehmen beim Kampf um den Kunden innerhalb eines fairen Rahmens agieren, hat der Gesetzgeber im Laufe der letzten 100 Jahre einige gesetzliche Regelungen aufgestellt. Hauptziel ist es dabei, den Wettbewerb in einem gesunden Maß zwischen den Mitbewerbern zuzulassen.
Zwischenzeitlich sind diese Gesetzesnormen sehr umfangreich und die Rechtsprechung fast unüberschaubar geworden, so dass es Unternehmen manchmal schwerfällt, sich nicht wettbewerbswidrig zu verhalten. Daher beraten unsere spezialisierten Rechtsanwälte und Fachanwälte unsere Mandanten bei allen Fragen, die zum Wettbewerbsrecht gehören. Unsere professionelle Beratung setzt dabei bereits bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen, Produktverpackungen, Webseiten, AGB und ähnlichen geschäftlichen Handlungen an, um Streit, insbesondere Abmahnungen und Einstweilige Verfügungen, zu vermeiden.
Haben Sie weitergehende Fragen? Unsere obigen allgemeinen Ausführungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwaltliche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.
- Verteidigung bei Abmahnung aufgrund Wettbewerbsverstößen
- Abmahnung von Mitbewerbern
- Prüfen von Onlineshops, AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung
- Beratung, Prüfung von Marketingmaßnahmen, Gewinnspielen
- Prüfung und Beratung bei der Gestaltung von Produktverpackungen
- Beratung in Fragen des Heilmittelwerbegesetzes
- Beratung in sämtlichen Aspekten der Kosmetikverordnungen
- Vertretung in Einstweiligen Verfügungsverfahren und sonstigen Gerichtsverfahren
Der Begriff des Werberechtes ist eher umgangssprachlich und umfasst sämtliche Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit Werbung auftreten können. Ein nicht unerheblicher Teil wird dabei von Gesetzen, die den Wettbewerb zwischen Unternehmen regeln, bestimmt. Unsere Mandanten können auf diesem Gebiet von einem breiten Spektrum unserer Kompetenz im Bereich Wettbewerbs‑, Marken- und Urheberrecht und nicht zuletzt in persönlichkeits- und datenschutzrechtlichen Fragen profitieren.
Marketingstrategien sollen den Kunden ansprechen und Zielgruppen erreichen dürfen aber nicht wettbewerbswidrig sein. Deshalb sind wir idealer Weise bereits in der Entwicklungsphase eingebunden, denn dann können wir auf kritische Aspekte hinweisen und unseren Mandanten Optionen aufzeigen, wie diese umgesetzt werden, ohne sich einem möglichen Angriff des Mitbewerbers auszusetzen.
Nichts ist ärgerlicher, als eine aufwendige Marketingkampagne stoppen zu müssen, da eine Abmahnung oder sogar Einstweilige Verfügung auf den Tisch kommt. Wir verteidigen die Werbemaßnahmen unserer Mandanten gegen rechtliche Beanstandungen durch Wettbewerber oder Verbände und beraten sie, wenn sie eine Abmahnung erhalten und/oder vertreten sie in gerichtlichen Verfahren.
Bei der Gestaltung von Webseiten für einen gewerblichen Auftritt, insbesondere Internetshops oder Angeboten auf Ebay, kommen viele kleine und mittelständige Unternehmen regelmäßig mit wettbewerbsrechtlichen Regelungen in Kontakt. Kleine Überschreitungen der Vorschriften können teure Abmahnungen nach sich ziehen.
In den letzten Jahren hat sich bei den Themen Impressum, Widerrufsbelehrung, Informationspflichten oder Artikelbeschreibung so viel geändert, dass in regelmäßigen Abständen Anpassungen erforderlich sind, um nicht angreifbar zu sein. Auch neue Entwicklungen in den sozialen Netzwerken müssen immer unter den rechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers umgesetzt werden. Hier unterstützen Sie unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte auf Grundlage mehrjähriger Erfahrung, umfassenden Know-how und aktuellem Wissen. Wir bieten einzelne Checks des Onlineangebotes unter allen erdenklichen rechtlichen Aspekten an, oder aber auch eine dauerhafte Zusammenarbeit, bei der wir unsere Mandanten regelmäßig über Neuigkeiten in diesem Bereich informieren und notwendige Änderungen weitergeben, bevor Abmahnung von Mitbewerbern ausgesprochen werden.
Abmahnungen sind ein probates Mittel, um im Wettbewerbsrecht, aber auch Marken- und Urheberrecht schnell eine außergerichtliche Klärung zu erreichen. Auch wenn die Abmahnung in den letzten Jahren in Verruf geraten ist und häufig der Einwand des Rechtsmißbrauchs erhoben wird, sehen wir darin einen optimalen Schritt, die Interessen unserer Mandanten durchzusetzen.
Wenn unsere Mandanten im Einzelfall in dem Verhalten eines Mitbewerbers einen Wettbewerbsverstoß sehen, prüfen wir dies und treffen dann zusammen mit unseren Mandanten die Entscheidung, ob eine Abmahnung versandt wird. Dabei stehen immer die Ziele unserer Mandanten im Vordergrund, zudem berücksichtigen wir auf Grundlage unserer umfangreichen Erfahrungen auch mögliche wirtschaftliche Beziehungen zwischen dem Abzumahnenden und unseren Mandanten sowie die Möglichkeiten von Gegenabmahnungen.
Nicht zuletzt unterstützen wir unsere Mandanten auch in dem Fall, wenn sie eine Abmahnung erhalten haben. Hier prüfen wir, ob diese Abmahnung wirksam und/oder berechtigt ist und zeigen mögliche Reaktionen auf. Unter Berücksichtigung aller rechtlichen Optionen und wirtschaftlichen Aspekte empfehlen wir die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, die Zurückweisung der Abmahnung, die Hinterlegung einer Schutzschrift und/oder Verteidigung im Einstweiligen Verfügungsverfahren oder den Gegenangriff.
Wir beraten mehrere Mandanten, die eigene Kosmetikprodukte herstellen oder solche vertreiben, bei allen Fragen, die sich aus der Kosmetikverordnung und den dazugehörigen europäischen Vorschriften ergeben. Aufgrund unserer umfangreichen Expertise können wir unseren Mandanten hier bei den Anforderungen an die Kennzeichnung von Kosmetik und damit einhergehend die Gestaltung der Produkte, Produktverpackungen oder Werbemaßnahmen unterstützen. Auch bei den erforderlichen Registrierungspflichten bei den verschiedenen Behörden unterstützen wir unsere Mandanten.
Abmahnungen und wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen in diesem Bereich sind neben der reinen Beratungstätigkeit Kernkompetenzen unseres Teams, so dass wir Unternehmen aus diesem Marktbereich umfassend beraten können.
Bei Fragen zum Heilmittelwerberecht beraten wir sowohl Ärzte, Apotheker, als auch Angehörige der Heilberufe und des Heilgewerbes wenn es darum geht, welche Werbemaßnahmen im Gesundheitsbereich erlaubt sind. Wir prüfen ihren Internetauftritt, aber auch Werbeanzeigen oder andere Marketingmaßnahmen unter Berücksichtigung der strengen rechtlichen Rahmenbedingungen und der dazu entwickelten Rechtsprechungen. Aktuell unterstützen wir unsere Mandanten regelmäßig bei der Gestaltung des Praxisnamens, um so Probleme bereits in dem Stadium zu vermeiden.
Meist sind hier nicht „Mitbewerber“ die Gegner sondern die Ärztekammer oder verschiedene Wettbewerbsverbände, die im Interesse der Mitbewerber oder des Verbrauchers ihrer Ansicht nach gegen unlauteren Wettbewerb vorgehen. Bei der außergerichtlichen Beilegung wettbewerbsrechtlicher Streitigkeiten und in der Entwicklung von Streitvermeidungsstrategien können Mandanten in diesen Fällen auf unsere umfangreiche Expertise zurückgreifen.
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Jul