Unsere Beratung ist spezialisiert auf alle Fragen rund um Immobilien: den Erwerb, die Belastung, die Bewertung und den Verkauf von Grundstücken und deren Verwaltung. Immobilien zählen zu den wichtigsten Vermögenswerten für Privatpersonen, für Unternehmen und für nationale und internationale Fondsgesellschaften gehören, zählt das Immobilienrecht zu herausragenden Rechtsgebieten. Entsprechend steht Ihre Sicherheit und Ihr Nutzen für unsere Rechtsanwälte an erster Stelle.
Felix Ginthum
Haben Sie weitergehende Fragen? Unsere obigen allgemeinen Ausführungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwaltliche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.
Nicht nur Lage, Größe und die Anzahl der Wohn- oder Gewerbeeinheiten sind für eine zukunftsorientierte Bewertung einer Immobilie entscheidend. Wir prüfen eine Immobilie oder ein Portfolio praxisorientiert und verlässlich auf Ertragschancen und die Werteentwicklung. Im Rahmen einer Legal Due Diligence (rechtliche Immobilienbewertung) untersuchen wir das Grundbuch und dessen Eintragungen, ob Mietverträge gekündigt werden können, welche Risiken bestehen und welche Renditechancen zu realisieren sind. Je nach Bedarf definieren wir mit Ihnen den Umfang der Prüfung und erstellen Gutachten, die Ihnen mit der Finanzierung helfen.
Der Beratungsbedarf bei Immobilienkäufen oder Verkäufen kann sehr umfangreich sein. Bei der Immobilienfinanzierung oder beim Immobilienkauf können Fehler weitreichende Konsequenzen haben. So betreuen oder beraten wir umfassend bei Verhandlungen rund um Immobilientransaktionen und bei Finanzierungsverträgen vor der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages.
Alle rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang stehen mit einem Immobilienkauf, werden umfassend geprüft. Hierzu zählt der notarielle Kaufvertrag für einen Hauskauf, einen Grundstückskauf oder den Kauf oder Verkauf von Eigentumswohnungen, den wir auf Ihre Interessen hin gestalten. Denn ein Notar ist der unabhängige und unparteiische Betreuer aller Beteiligten und vertritt nicht Ihre Interessen. Eine rechtzeitige anwaltliche Beratung empfehlen wir bei Immobilienverkäufen immer.
Das Wohnmietrecht hat sich zu einem komplexen Themengebiet entwickelt und ist sehr streitanfällig. Wir vertreten Vermieter, Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften bundesweit. Das Mietrecht im Wohnraummietrecht ist mieterfreundlich gestaltet. Wir zeigen Ihnen Wege auf, dass Sie als Eigentümer zu Ihrem Recht kommen. Ob bei Zahlungsrückständen von Mietern, unpünktlicher Zahlung, Abmahnungen, unberechtigten Minderungen, Kündigungen, Räumungsklagen, Modernisierungsfragen oder Mieterhöhungen – vertreten wir überwiegend Vermieter.
Im Gewerbemietrecht vertreten wir Mieter und Vermieter. Im deutschen Mietrecht wird unterschieden zwischen der Nutzung eines Mietobjekt zu Wohnzwecken und zu gewerblichen Nutzung. Damit sich ein eigenes Rechtsgebiet gebildet, dass Mietverträge über Ladenflächen, Büroräume, Kanzlei- und Praxisräume, Arztpraxen, Einkaufscenter, Lager- und Fabrikhallen, Werkstätten und Flächen, die zur Werbungszwecken genutzt werden.