In der bizarren Welt der Markenrechtsstreitigkeiten bahnt sich ein epischer Kampf zwischen dem Fast-Food-Giganten McDonald’s und dem irischen Emporkömmling Supermac’s an. Hier die saftigen Details des legendären Brötchenduells, über das selbst Ronald McDonald schmunzeln würde.
Es war einmal…
1996 meldete McDonald’s die Marke “BIG MAC” beim EUIPO an. Die Marke deckte eine breite Palette von Leckereien ab, von Fleischprodukten über Sandwiches bis hin zu Catering-Dienstleistungen. Alles lief gut, bis eines Tages der wackere irische Fastfood-Ritter Supermac’s auf der Bildfläche erschien und am 11. April 2017 die Löschung der Marke beantragte. Der Vorwurf: McDonald’s habe die Marke nicht ernsthaft genutzt.
McDonald’s packt die Beweis-Bazooka aus
McDonald’s zog alle Register und legte eine Flut von Beweisen vor, um die Benutzung der Marke zu belegen. Hier eine kleine Kostprobe:
- Werbematerial: Ausdrucke von Werbeplakaten und Speisekarten, Screenshots von Fernsehwerbung und Facebook-Posts von McDonald’s Frankreich.
- Verkaufsmaterialien: Fotos von Verpackungen und Werbebroschüren, Ausdrucke von Websites und Social-Media-Kanälen, Fotos von Speisekarten in McDonald’s Restaurants.
- Umfragen und Artikel: Umfragen zur Markenbekanntheit, Zeitungs- und Zeitschriftenartikel, Wikipedia-Einträge.
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Ein herber Rückschlag
Am 11. Januar 2019 hat die Löschungsabteilung zugeschlagen und die Marke “BIG MAC” für nichtig erklärt. „Game over“ lautete das Urteil. Alle Rechte wurden widerrufen, da die Beweise für eine rechtserhaltende Benutzung nicht ausreichten. McDonald’s war außer sich vor Empörung, doch der Fast-Food-Riese gab nicht auf.
Berufung: Der Rückkampf
McDonald’s legte am 8. März 2019 Beschwerde bei der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO ein. Die Beschwerdekammer entschied am 14. Dezember 2022, bestimmte Rechte für “meat sandwiches” und “edible sandwiches” aufrechtzuerhalten und andere Waren wie “chicken sandwiches” und “foods prepared from poultry products” sowie bestimmte Dienstleistungen zu löschen. Die Entscheidung lautete: „Die vorgelegten Nachweise zeigen keine ausreichende Benutzung der Marke für ‚chicken sandwiches‘ und ‚foods prepared from poultry products‘“.
Das epische Finale vor dem EuG
Am 5. Juni 2024 wurde die letzte Runde in der Schlacht um den Burger eingeläutet. Das EuG entschied endgültig, dass McDonald’s seine Rechte an “chicken sandwiches” und “foods prepared from poultry products” verliert. Auch die hippen Google Analytics-Daten und schicken Werbeplakate konnten das Gericht nicht überzeugen. Das Urteil war eindeutig: „Die vorgelegten Beweismittel wie Werbeplakate, Screenshots von Fernsehwerbung und Social-Media-Posts reichten nicht aus, um eine tatsächliche und ausreichende Benutzung der Marke nachzuweisen“.
Ein Blick in die Kristallkugel
Der Fall zeigt, dass auch die größten Fast-Food-Titanen mal eine Schlappe einstecken müssen. McDonald’s muss sich nun überlegen, wie es seine Marke wieder aufpeppen kann — vielleicht mit einem “Big Mac Chicken Revival”? Oder vielleicht mit einer neuen, innovativen Marketingkampagne, bei der Ronald McDonald höchstpersönlich in den Ring steigt?
Bleiben Sie gespannt auf weitere skurrile Kapitel aus der Welt der Fast-Food-Jurisprudenz. Für detailverliebte Leser: Die vollständigen Entscheidungen finden Sie hier (EUGH T 58–23).
Historie des Falls T‑58/23
Anmeldung und Nutzung der Marke
- 1. April 1996: McDonald’s meldet die Marke “BIG MAC” bei der EUIPO an. Die Marke umfasst verschiedene Waren und Dienstleistungen in den Klassen 29, 30 und 42:
- Klasse 29: “Foods prepared from meat, pork, fish and poultry products, meat sandwiches, fish sandwiches, pork sandwiches, chicken sandwiches, preserved and cooked fruits and vegetables, eggs, cheese, milk, milk preparations, pickles, desserts.”
- Klasse 30: “Edible sandwiches, meat sandwiches, pork sandwiches, fish sandwiches, chicken sandwiches, biscuits, bread, cakes, cookies, chocolate, coffee, coffee substitutes, tea, mustard, oatmeal, pastries, sauces, seasonings, sugar.”
- Klasse 42: “Services rendered or associated with operating and franchising restaurants and other establishments or facilities engaged in providing food and drink prepared for consumption and for drive-through facilities; preparation of carry-out foods; the designing of such restaurants, establishments and facilities for others; construction planning and construction consulting for restaurants for others.”
Antrag auf Löschung der Marke
- 11. April 2017: Supermac’s (Holdings) Ltd., ein irisches Fast-Food-Unternehmen, stellt bei der EUIPO einen Antrag auf Löschung der Marke “BIG MAC”. Supermac’s argumentiert, dass McDonald’s die Marke nicht ernsthaft genutzt habe.
Entscheidung der Löschungsabteilung
- 11. Januar 2019: Die Löschungsabteilung der EUIPO gibt dem Antrag von Supermac’s statt und widerruft die Rechte von McDonald’s für alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen aufgrund unzureichender Nachweise für die ernsthafte Nutzung.
Berufung durch McDonald’s
- 8. März 2019: McDonald’s legt Beschwerde gegen die Entscheidung der Löschungsabteilung ein und bringt den Fall vor die Vierte Beschwerdekammer der EUIPO.
Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer
- 14. Dezember 2022: Die Vierte Beschwerdekammer der EUIPO hebt die Entscheidung der Löschungsabteilung teilweise auf und behält die Rechte für bestimmte Waren und Dienstleistungen bei:
- Gelöschte Waren und Dienstleistungen:
- Klasse 29: “Chicken sandwiches” und “foods prepared from poultry products”
- Klasse 30: “Chicken sandwiches”
- Klasse 42: “Services rendered or associated with operating restaurants and other establishments or facilities engaged in providing food and drink prepared for consumption and for drive-through facilities; preparation of carry-out foods”
- Beibehaltene Waren und Dienstleistungen:
- Klasse 29: “Foods prepared from meat and poultry products, meat sandwiches”
- Klasse 30: “Edible sandwiches, meat sandwiches”
- Klasse 42: Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Restaurants
- Gelöschte Waren und Dienstleistungen:
Urteil des Gerichts (EuG)
- 5. Juni 2024: Das Gericht (EuG) bestätigt teilweise die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer und widerruft die Rechte von McDonald’s für bestimmte Waren und Dienstleistungen, da keine ausreichenden Nachweise für die ernsthafte Nutzung der Marke vorgelegt wurden:
- Gelöschte Waren und Dienstleistungen:
- Klasse 29: “Chicken sandwiches” und “foods prepared from poultry products”
- Klasse 30: “Chicken sandwiches”
- Klasse 42: “Services rendered or associated with operating restaurants and other establishments or facilities engaged in providing food and drink prepared for consumption and for drive-through facilities; preparation of carry-out foods”
- Gelöschte Waren und Dienstleistungen:
Übrig bleiben somit lediglich folgende Waren und Dienstleistungen:
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- Klasse 29: “Nahrungsmittel aus Fleisch und Geflügelprodukten; Fleischsandwiches”
- Klasse 30: “Essbare Sandwiches; Fleischsandwiches”
- Klasse 42:„Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Restaurants und anderen Einrichtungen, die Lebensmittel und Getränke zum Verzehr vor Ort und für Drive-Through-Einrichtungen anbieten; Vorbereitung von Speisen zum Mitnehmen“