Die in ihrem Ausmaß breit gefächerte und sich stetig weiterentwickelnde Informationstechnologiebranche birgt jede Menge Herausforderungen und Risiken und erfordert heutzutage unabdingbar juristische Spezialkenntnisse. Neben den Rechtskenntnissen ist aber auch technischer Sachverstand Voraussetzung für eine optimale Beratung. Wir bearbeiten Mandate aus dem IT-Recht bereits seit vielen Jahren, wodurch unsere Mandanten von einem hohen Maß an praktischer Erfahrung profitieren. Regelmäßige Fortbildungen gewährleisten darüber hinaus, dass wir stets sowohl in rechtlicher als auch in technischer Sicht stets auf dem aktuellsten Stand sind.
Haben Sie weitergehende Fragen? Unsere obigen allgemeinen Ausführungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwaltliche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.
- Geltendmachung von Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen
- Verteidigung bei Abmahnungen
- Beratung im Zusammenhang mit dem Datenschutz
- Verhandlung und Gestaltung von IT-Projektverträgen / Softwareverträgen / Knowhow-Verträgen
- Erstellen und Anpassung von Nutzungsbedingungen (EULA) für Software und User-Generated-Content
- Durchführung von Einstweiligen Verfügungsverfahren
- Widerspruchsverfahren bei einstweiligen Verfügungsverfahren
Der Vertragsgestaltung in der Informationstechnologie kommt ein hohes Maß an Bedeutung zu, denn durch gutes Vertragsmanagement können Unternehmen erhebliche Kosten sparen und gleichzeitig Konflikten vorbeugen. So kommt es zwischen Vertragspartnern immer wieder zu Auseinandersetzungen, die auf vermeidbaren Fehlern vor oder während der Vertragsgestaltung beruhen, die wir durch unsere Beratung verhindern. Insbesondere aufgrund der in der Regel gebotenen Individualität von IT-Verträgen stellen wir unseren Mandanten eine professionelle rechtliche Beratung zur Seite.
Der elektronische Geschäftsverkehr verdrängt mehr und mehr den klassischen Vertrieb von Waren und Dienstleistungen. Egal ob B2B oder B2C, wir helfen Shopbetreibern, ihren Onlineshop rechtssicher zu gestalten, um Abmahnungen vorzubeugen. Hierzu gehören unter anderem die Erstellung von Rechtstexten und individuellen Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie eine Überprüfung der geltenden Hinweis- und Kennzeichnungspflichten. Die Beratung und Vertretung von Mandanten in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten stellt einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar, wobei wir auf eine langjährige Erfahrung zurückgreifen können.
Gerade der internationale Abhörskandal hat Unternehmen wie Verbraucher für datenschutzrechtliche Fragestellungen sensibilisiert. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Bereich Datenschutz liegt in der Beratung von Unternehmen bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Ferner gestalten wir datenschutzrechtliche Verträge sowie unternehmensinterne Richtlinien zum Datenschutz.
Sogenannte IT-Projekte beschäftigen sich mit Informations- und Kommunikationssystemen und zeichnen sich regelmäßig durch Unbestimmtheit des Projektgegenstandes aus und bergen daher erhebliche Risiken. Viele IT-Projekte scheitern oder verlaufen anders als im Vorfeld geplant. Im Rahmen der Beratung und der Vertragsgestaltung helfen wir unseren Mandanten, Risiken zu erkennen und zeigen mögliche Lösungswege auf. Dabei endet unsere Tätigkeit nicht mit dem Vertragsschluss, denn wir stehen unseren Mandanten auch während der oftmals langzeitigen Vertragsausführung zur Seite.
Auch im Internet sorgen wir für optimalen Schutz von immateriellen Gütern. Hierzu zählen Marken, Patente, Designs und urheberrechtlich geschützte Werke wie Software, Filme, Fotos oder Musik. Wir beraten Mandanten in sämtlichen Fragen zum geistigen Eigentum und vertreten sie bei der Rechtsverfolgung oder verteidigen sie, wenn sie beispielsweise in Form einer Abmahnung oder einer einstweiligen Verfügung in Anspruch genommen werden.
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