Im Januar 2024 hat die Opposition Division des Amtes für geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPO) im Markenrechtsstreit zwischen der Thüringer Waldquell Mineralbrunnen GmbH, bekannt für die Marke Vita Cola, und der Société des Produits Nestlé S.A., die die Marke VITALIV einführen wollte, entschieden. Die Entscheidung fiel zugunsten von Vita Cola aus.
Hintergrund des Falls
Vita Cola hat Widerpruch gegen die internationale Registrierung der Marke VITALIV durch Nestlé eingelegt. Der Einspruch basierte auf der Ähnlichkeit der beiden Marken, wodurch eine Verwechslungsgefahr für die Verbraucher entstehen könnte.
Prüfung der Verwechslungsgefahr
Die Widerspruchsabteilung des EUIPO prüfte die Verwechslungsgefahr anhand mehrerer Kriterien:
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Ähnlichkeit der Zeichen
Die Zeichen „Vita-Cola” und „VITALIV” weisen eine hohe visuelle und phonetische Ähnlichkeit auf. Das Amt analysierte die Zeichen sowohl visuell als auch phonetisch und stellte fest, dass der gemeinsame Bestandteil „Vita” in beiden Marken enthalten ist und von den Verbrauchern zuerst wahrgenommen wird. OObgleich die Zusätze „Cola” und „LIV” in beiden Marken unterschiedlich ausfallen, nämlich durch die jeweilige Anbindung an die Markenendungen, überwiegt in der Wahrnehmung das Element „Vita”.
- Visuelle Ähnlichkeit
Beide Marken beginnen mit dem Element “Vita”, was sie visuell stark ähnelt. Der Zusatz “Cola” in Vita-Cola wird als beschreibend für das Produkt angesehen und hat daher weniger Gewicht in der Unterscheidungskraft. Das Element “LIV” in VITALIV hat keine spezifische Bedeutung und trägt zur Unterscheidung bei, aber die visuelle Ähnlichkeit bleibt aufgrund der gemeinsamen Anfangssequenz bestehen.
- Phonetische Ähnlichkeit
Bei einer phonetischen Betrachtung fällt auf, dass bei beiden Marken das Element „Vita” zuerst ausgesprochen wird. Dies führt zu einer hohen Ähnlichkeit. Der Zusatz „Cola” in Vita-Cola und „LIV” in VITALIV ist phonetisch unterschiedlich. Dennoch führt der gemeinsame Anfang „Vita” zu einer erheblichen klanglichen Übereinstimmung. Diese klangliche Übereinstimmung kann bei den Verbrauchern zu Verwirrung führen.
“Die Zeichen stimmen im Element ‘Vita’ überein, das das erste unabhängige Element der älteren Marke und am Anfang des angefochtenen Zeichens platziert ist. Die Zeichen unterscheiden sich in dem Wort ‘Cola’ der älteren Marke, das keine Unterscheidungskraft besitzt und daher keinen Einfluss hat” (EUIPO Entscheidung, S. 8).
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Identität und Ähnlichkeit der Waren
Die betroffenen Waren umfassen in beiden Fällen alkoholfreie Getränke. Das Amt stellte fest, dass die Waren teilweise identisch und teilweise ähnlich sind, was die Verwechslungsgefahr weiter erhöht. Zu den betroffenen Kategorien gehören Getränke wie Cola, Limonaden und Fruchtsäfte.
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Relevante Zielgruppe
Die vorliegende Entscheidung basiert auf der Wahrnehmung durch den durchschnittlichen Verbraucher in Deutschland, der ein normales Maß an Aufmerksamkeit aufweist. Da Verbraucher oft auf ihre unvollkommene Erinnerung angewiesen sind, genügt bereits eine gewisse Ähnlichkeit der Zeichen, um Verwechslungen zu verursachen.
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Gesamteinschätzung:
Nach einer globalen Einschätzung des Amtes ist eine Verwechslungsgefahr aufgrund der bestehenden Unterschiede zwischen den Zeichen nicht gänzlich auszuschließen. Die Übereinstimmung im Element „Vita” birgt das Risiko einer Verwechslung der Zeichen durch Verbraucher.
“In Anbetracht der Identität und unterschiedlichen Grade der Ähnlichkeit der relevanten Waren und der Tatsache, dass die Verbraucher auf ihre unvollkommene Erinnerung angewiesen sind, ist die Wahrscheinlichkeit einer Verwechslung gegeben. Daher wird das angefochtene Zeichen ‘VITALIV’ für alle angefochtenen Waren zurückgewiesen” (EUIPO).
Fazit
Die Entscheidung hat zur Folge, dass die Marke VITALIV in der EU keinen Schutz erhält. Dies stärkt die Position von Vita Cola auf dem Markt. Die Entscheidung verdeutlicht die Relevanz einer klaren Abgrenzung von Marken, um Verwechslungen zu vermeiden.
Die jüngste Entscheidung im Fall „Vita Cola” gegen „VITALIV” verdeutlicht die Relevanz des Markenschutzes sowie die maßgeblichen Kriterien für die Beurteilung von Verwechslungsgefahr. Diese Entscheidung liefert wertvolle Erkenntnisse für Unternehmen, die ihre Markenrechte verteidigen oder neue Marken einführen möchten.
Unternehmen sollten daher im Vorfeld gründliche Recherchen durchführen, um potenzielle Konflikte mit bestehenden Marken zu vermeiden und die Chancen auf eine erfolgreiche Markeneinführung zu erhöhen. Eine umfassende Markenrecherche ist daher empfehlenswert, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und die Marke von Anfang an rechtlich abzusichern.
Unternehmen sollten daher im Vorfeld gründliche Recherchen durchführen, um potenzielle Konflikte mit bestehenden Marken zu vermeiden und die Chancen auf eine erfolgreiche Markeneinführung zu erhöhen. Eine umfassende Markenrecherche ist daher empfehlenswert, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und die Marke von Anfang