der B2.Legal Rechts­an­wälte PartmbB Ginthum Schiller Sommer Wittmiss, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin, im Folgenden Auftrag­nehmer genannt: 

  1. Allge­meines 

(1) Diese Geschäfts­be­din­gungen gelten für alle gegen­wär­tigen und zukünf­tigen Mandate, sofern abwei­chendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Mündliche Verein­ba­rungen sind nur nach schrift­licher Bestä­tigung durch den Auftrag­nehmer wirksam. 

(2) Der Auftrag durch den Auftrag­geber hat grund­sätzlich schriftlich oder elektro­nisch (Online­for­mular; E‑Mail) zu erfolgen. Das Auftrags­ver­hältnis kommt erst mit Annahme des Auftrages durch den Auftrag­nehmer zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. 

2. Gebühren 

(1) Die Gebühren des Rechts­an­walts berechnen sich grund­sätzlich nach den Bestim­mungen des Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setzes (RVG). Abwei­chend hiervon kann im Einzelfall eine Honorar­ver­ein­barung getroffen werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist; diese bedarf der Textform. Der Rechts­anwalt kann bereits bei Erteilung des Mandats für die voraus­sicht­lichen Gebühren/Honorare und Auslagen unter Übersendung einer entspre­chenden Rechnung einen angemes­senen Vorschuss fordern und die Aufnahme bzw. Fortsetzung der Tätigkeit von seiner Bezahlung abhängig machen. Die Rechnungs­stellung erfolgt dabei durch den Rechts­anwalt. 

(2) Der Mandant ist zur Aufrechnung gegen eine Forderung des Rechts­an­walts nur berechtigt, soweit die Forderung des Mandanten schriftlich anerkannt oder rechts­kräftig festge­stellt ist. 

3. Pflichten des Mandanten 

(1) Der Auftrag­geber stellt dem Auftrag­nehmer sämtliche für die Bearbeitung erfor­der­lichen Unter­lagen und Infor­ma­tionen zur Verfügung. 

(2) Der Auftrag­geber bestätigt, im Hinblick auf das Mandat für eigene Rechnung zu handeln und wirtschaftlich Berech­tigter zu sein. Dies gilt auch für weitere Angele­gen­heiten, mit denen der Auftrag­geber den Auftrag­nehmer künftig beauf­tragt, sofern der Auftrag­geber nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt. 

4. Abtretung der Honorar­an­sprüche 

(1) Sämtliche Kosten­er­stat­tungs­an­sprüche des Auftrag­gebers sind mit der Vollmacht­er­teilung an den Auftrag­nehmer zur Besicherung der Honorar­an­sprüche, auch aus anderen dem Auftrag­nehmer erteilten Mandaten des Auftrag­gebers abgetreten, mit der Ermäch­tigung, diese Abtretung dem Gegner mitzu­teilen. Die Abtretung kann mit Wirkung für die Zukunft jederzeit durch schrift­liche Erklärung gegenüber dem Auftrag­nehmer wider­rufen werden. 
(2) Zahlungs­ein­gänge werden mit den vom Schuldner und Auftrag­geber geschul­deten Vergü­tungen und Gebühren gem. § 366 BGB verrechnet. 
(3) Der Auftrag­nehmer ist zum Einbehalt einge­hender Zahlungen der Schuldner als Vorschuss für eigene entstandene Honorar­an­sprüchen gegen den Auftrag­geber berechtigt. 

5. Verschwie­gen­heits­pflicht 

Der Rechts­anwalt ist zur Verschwie­genheit verpflichtet in Bezug auf sämtliche Infor­ma­tionen des Mandanten, von denen er im Rahmen des Mandats Kenntnis erhält, ausge­nommen in Bezug auf solche Tatsachen, die offen­kundig sind oder ihrer Natur nach keiner Geheim­haltung bedürfen. Der Mandant erteilt mit Beauf­tragung des Rechts­an­walts die Erlaubnis, Dritten der Verschwie­gen­heits­pflicht unter­lie­gende Tatsachen mitzu­teilen, sofern dies nach dem üblichen Geschäfts­ablauf zur ordnungs­ge­mäßen Wahrnehmung des Mandats erfor­derlich ist; dies beinhaltet auch die Weitergabe von der Verschwie­gen­heits­ver­pflichtung erfasster Infor­ma­tionen an nicht-rechts­an­walt­liche und freie Mitar­beiter des Rechts­an­walts, soweit diese ihrer­seits vom Rechts­anwalt zur Verschwie­genheit verpflichtet wurden. Die Verschwie­gen­heits­ver­pflichtung gilt nicht gegenüber den anderen Mitgliedern der Büroge­mein­schaft des Rechts­an­waltes und deren Mitar­beitern. 

6. Elektro­nische Kommu­ni­kation 

(1) Dem Auftrag­geber ist bewusst, dass elektro­nische Korre­spondenz – per E‑Mail – erheb­liche Sicher­heits­ri­siken in sich birgt. Insbe­sondere können E‑Mails verloren gehen oder von Dritten gelesen, abgefangen, verfälscht oder gefälscht werden. Ebenso ist es in Einzel­fällen nicht ausge­schlossen, dass E‑Mails aufgrund techni­scher Probleme (wie z.B. Server­ab­stürze) nicht mehr wieder­her­stellbar sind und darin enthaltene Inhalte verloren gehen. Daraus können erheb­liche Schäden entstehen. 

(2) Der Auftrag­geber ermächtigt den Auftrag­nehmer gleichwohl, die Korre­spondenz in allen mandats­be­zo­genen Angele­gen­heiten auch per E‑Mail zu führen, solange und soweit er nicht ausdrücklich etwas anderes anordnet. 

7. Haftungs­aus­schluss 

Für die Beant­wortung von Anfragen legen wir den mitge­teilten Sachverhalt zu Grunde. Für Beratungs­fehler aufgrund lücken­hafter Angaben oder falscher Sachver­halts­schil­de­rungen sind wir nicht verant­wortlich. Eine Haftung für die angekün­digte Beratungszeit wird nicht übernommen. Anderes gilt, sofern bestimmte Fristen ausdrücklich vereinbart und durch uns bestätigt sind. Wir übernehmen weiter keine Haftung für Netzaus­fälle oder Störungen, die von unserem Provider oder einem Dritten verur­sacht worden sind. 

8. Daten­schutz 

(1) Bei einer Anfrage per E‑Mail erlauben wir uns die Beant­wortung auf gleiche Weise. Wir speichern bei einer Anfrage per E‑Mail die zur Verfügung gestellten persön­lichen Daten auf dem Server unserer Kanzlei.  

(2) Mit Zusendung der Anfrage erteilt der Absender die Einwil­ligung in die Speicherung der Daten. Die Daten werden, sofern ein Mandats­ver­hältnis nicht zu Stande kommt, spätestens 90 Tage nach der Anfrage gelöscht. 

(3) Der Absender hat die Möglichkeit, die Einwil­ligung in die Speicherung der Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu wider­rufen. Der Widerruf ist zu richten an: 

B2.Legal Rechts­an­wälte PartmbB 

Fried­rich­straße 200  10117 Berlin 

oder per E‑Mail an: berlin@b2.legal 

(4) Ausführ­liche Infor­ma­tionen zum Daten­schutz finden sich hier.  

9. Sonstiges 

(1) Ist der Auftrag­geber kein Verbraucher wird als Erfül­lungsort und Gerichts­stand für alle Strei­tig­keiten aus dem Mandats­ver­hältnis und aus allen damit im Zusam­menhang stehenden Rechts­gründen der Kanzleiort Berlin, an dem das Mandats­ver­hältnis begründet wurde, vereinbart. 
(2) Alle Mandate unter­liegen ausschließlich deutschem Recht. 

(3) Sollten einzelne Regelungen dieser Mandats­be­din­gungen unwirksam sein oder werden, so gelten anstelle dessen die gesetz­lichen Bestim­mungen.