Einen bedeutenden Baustein unserer wirtschaftsrechtlichen Ausrichtung stellt das Arbeitsrecht dar. So sind wir seit Jahren ständiger Begleiter vorwiegend mittelständischen Unternehmen, wenn es um die Lösung arbeitsrechtlicher Fragestellungen geht. Neben nationalen und internationalen Unternehmen beraten und vertreten wir aber auch Privatpersonen und Mitarbeitervertretungen (Personal- und Betriebsräte) sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Um die Ziele unserer Mandanten zu erreichen, sind wir stets bemüht, effektive, wirtschaftliche und kreative Lösungen zu finden, wobei wir auf aktuellstes Know-how und Erfahrung zurückgreifen können. Der Einsatz modernster Kommunikationsmedien und der ständige fachliche Austausch in unserem flexiblen Team sind für uns selbstverständlich.
Daneben beraten wir Arbeitnehmern bei sämtlichen arbeitsgerichtlichen Fragestellungen und setzen Arbeitnehmerrechte außergerichtlich sowie gerichtlich durch.
Nils Wittmiss
Haben Sie weitergehende Fragen? Unsere obigen allgemeinen Ausführungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwaltliche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.
- Umfassende arbeitsrechtliche Betreuung von Unternehmen
- Beratung und Vertretung von Unternehmen bei Re- und Umstrukturierungen, Betriebsübergängen und Outsourcing
- Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern beim Abschluss von Arbeitsverträgen, vor und nach Ausspruch einer Kündigung sowie beim Abschluss von Aufhebungsverträgen
- Vertretung in Arbeitsgerichtsprozessen
- Gestaltung von Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände
- Kompetente Beratung in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung
- Beratung zum Arbeitnehmererfindungsrecht und Datenschutz
Den Schwerpunkt unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit stellt die Beratung im Bereich des individuellen Arbeitsrechtes, bei Fragen zur Betriebsverfassung und bei tarifvertraglichen Angelegenheiten dar. Wir übernehmen die stete arbeitsrechtliche Betreuung, einschließlich der Vertretung vor den deutschen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Wir begleiten Geschäftsführungen und Personalleitungen bei allen Fragen des Personalwesens. In den alltäglichen arbeitsrechtlichen Fragen stehen wir Unternehmen ebenso zur Seite wie bei der Entwicklung von Strategien und Lösungen in komplexeren Rechtsfragen.
Nationale und internationale Führungskräfte, Geschäftsführer und Vorstände beraten wir nicht nur in gesellschaftsrechtlichen, sondern auch in arbeitsrechtlichen Fragen. Insbesondere beim Abschluss des Dienstverhältnisses und bei der Abberufung oder Kündigung ist kompetenter rechtlicher Rat unerlässlich. Selbstverständlich stehen wir aber auch in der Zwischenzeit als Ansprechpartner bei Fragen zu Vergütung, Karriere oder Compliance etc. zur Seite.
Bei der Verwendung von Musterverträgen werden die Besonderheiten des Einzelfalls in der Regel nicht ausreichend berücksichtigt. Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer bieten wir die Prüfung oder Erstellung von Arbeitsverträgen an. Die individuellen Bedürfnisse würdigen wir dabei durch flexible Personaleinsatz- und Arbeitszeitmodelle, zeitgemäße Vergütungssysteme sowie teils komplexe Regelungen zu sonstigen Arbeitsbedingungen.
Es gibt diverse rechtliche Hürden, an denen die Kündigung des Arbeitnehmers scheitern kann. Wir helfen Unternehmen, diese Hürden vor Ausspruch der Kündigung zu erkennen und bieten entsprechende Lösungen an. Oftmals können so bereits im Vorfeld kosten- und zeitintensive Prozesse vor den Arbeitsgerichten vermieden werden. Selbstverständlich verteidigen wir ausgesprochene Kündigungen auch in Kündigungsschutzprozessen.
Auf der anderen Seite unterstützen wir aber auch Angestellte beim Kampf um ihren Arbeitsplatz. Oftmals führt der Weg an einer Kündigungsschutzklage nicht vorbei, und sei es, um eine angemessene Abfindung zu erstreiten. Gegebenenfalls ist es aber auch ratsam, sich mit dem Arbeitgeber außergerichtlich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung zu einigen.