Einen bedeu­tenden Baustein unserer wirtschafts­recht­lichen Ausrichtung stellt das Arbeits­recht dar. So sind wir seit Jahren ständiger Begleiter vorwiegend mittel­stän­di­schen Unter­nehmen, wenn es um die Lösung arbeits­recht­licher Frage­stel­lungen geht. Neben natio­nalen und inter­na­tio­nalen Unter­nehmen beraten und vertreten wir aber auch Privat­per­sonen und Mitar­bei­ter­ver­tre­tungen (Personal- und Betriebsräte) sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Um die Ziele unserer Mandanten zu erreichen, sind wir stets bemüht, effektive, wirtschaft­liche und kreative Lösungen zu finden, wobei wir auf aktuellstes Know-how und Erfahrung zurück­greifen können. Der Einsatz modernster Kommu­ni­ka­ti­ons­medien und der ständige fachliche Austausch in unserem flexiblen Team sind für uns selbstverständlich.

Daneben beraten wir Arbeit­nehmern bei sämtlichen arbeits­ge­richt­lichen Frage­stel­lungen und setzen Arbeit­neh­mer­rechte außer­ge­richtlich sowie gerichtlich durch.

Nils Wittmiss

Haben Sie weiter­ge­hende Fragen? Unsere obigen allge­meinen Ausfüh­rungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwalt­liche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.

  • Umfas­sende arbeits­recht­liche Betreuung von Unternehmen
  • Beratung und Vertretung von Unter­nehmen bei Re- und Umstruk­tu­rie­rungen, Betriebs­über­gängen und Outsourcing
  • Beratung von Arbeit­gebern und Arbeit­nehmern beim Abschluss von Arbeits­ver­trägen, vor und nach Ausspruch einer Kündigung sowie beim Abschluss von Aufhebungsverträgen
  • Vertretung in Arbeitsgerichtsprozessen
  • Gestaltung von Dienst­ver­trägen für Geschäfts­führer und Vorstände
  • Kompe­tente Beratung in Fragen der betrieb­lichen Mitbestimmung
  • Beratung zum Arbeit­neh­mer­er­fin­dungs­recht und Datenschutz

Den Schwer­punkt unserer arbeits­recht­lichen Tätigkeit stellt die Beratung im Bereich des indivi­du­ellen Arbeits­rechtes, bei Fragen zur Betriebs­ver­fassung und bei tarif­ver­trag­lichen Angele­gen­heiten dar. Wir übernehmen die stete arbeits­recht­liche Betreuung, einschließlich der Vertretung vor den deutschen Arbeits­ge­richten bis hin zum Bundes­ar­beits­ge­richt. Wir begleiten Geschäfts­füh­rungen und Perso­nal­lei­tungen bei allen Fragen des Perso­nal­wesens. In den alltäg­lichen arbeits­recht­lichen Fragen stehen wir Unter­nehmen ebenso zur Seite wie bei der Entwicklung von Strategien und Lösungen in komple­xeren Rechtsfragen.

Nationale und inter­na­tionale Führungs­kräfte, Geschäfts­führer und Vorstände beraten wir nicht nur in gesell­schafts­recht­lichen, sondern auch in arbeits­recht­lichen Fragen. Insbe­sondere beim Abschluss des Dienst­ver­hält­nisses und bei der Abberufung oder Kündigung ist kompe­tenter recht­licher Rat unerlässlich. Selbst­ver­ständlich stehen wir aber auch in der Zwischenzeit als Ansprech­partner bei Fragen zu Vergütung, Karriere oder Compliance etc. zur Seite.

Bei der Verwendung von Muster­ver­trägen werden die Beson­der­heiten des Einzel­falls in der Regel nicht ausrei­chend berück­sichtigt. Sowohl für Arbeit­geber als auch für Arbeit­nehmer bieten wir die Prüfung oder Erstellung von Arbeits­ver­trägen an. Die indivi­du­ellen Bedürf­nisse würdigen wir dabei durch flexible Perso­nal­einsatz- und Arbeits­zeit­mo­delle, zeitgemäße Vergü­tungs­systeme sowie teils komplexe Regelungen zu sonstigen Arbeitsbedingungen.

Es gibt diverse recht­liche Hürden, an denen die Kündigung des Arbeit­nehmers scheitern kann. Wir helfen Unter­nehmen, diese Hürden vor Ausspruch der Kündigung zu erkennen und bieten entspre­chende Lösungen an. Oftmals können so bereits im Vorfeld kosten- und zeitin­tensive Prozesse vor den Arbeits­ge­richten vermieden werden. Selbst­ver­ständlich vertei­digen wir ausge­spro­chene Kündi­gungen auch in Kündigungsschutzprozessen.

Auf der anderen Seite unter­stützen wir aber auch Angestellte beim Kampf um ihren Arbeits­platz. Oftmals führt der Weg an einer Kündi­gungs­schutz­klage nicht vorbei, und sei es, um eine angemessene Abfindung zu erstreiten. Gegebe­nen­falls ist es aber auch ratsam, sich mit dem Arbeit­geber außer­ge­richtlich auf eine Beendigung des Arbeits­ver­hält­nisses gegen Zahlung einer Abfindung zu einigen.

Arbeit­geber darf grund­sätzlich Rückkehr aus dem Homeoffice anordnen

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