Innovative Unternehmen haben im Zusammenhang mit ihren Produkten regelmäßig einen hohen Anspruch an das Design. Die Ideen und das Know-how, das in diese kreative Leistung fließt, stellt letztlich auch einen wesentlichen Bestandteil des Unternehmenswertes dar. Deshalb besteht hier ein hohes Interesse am Schutz. Neue erfolgreiche Produkte riskieren häufig die Nachahmung durch Mitbewerber oder ausländische Unternehmen, die durch Kopieren ihr Wirtschaftsmodel bestimmen.
Hinsichtlich des Designs bietet das deutsche und europäische Recht umfassende Möglichkeiten, einen Schutz aufzubauen. Unsere Rechtsanwälte sind in eine Vielzahl von kreativen Prozessen unserer Mandanten eingebunden und begleiten diese unter Ausschöpfung der breiten Palette der Schutzmechanismen im Designrecht.
Sylvio Schiller
Haben Sie weitergehende Fragen? Unsere obigen allgemeinen Ausführungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwaltliche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.
-
Beratung zu Fragen des Designschutzes unter dem Aspekt des Geschmacksmusterrechts, wettbewerblichen Nachahmungsschutzes, Urheberrechts
-
Durchsetzung des Designschutzes gegenüber Verletztern und Produktpiraten
-
Geschmacksmusterrechtliche Abmahnungen
-
Verteidigung gegen Abmahnungen aufgrund von Designrechten
-
Recherchen zu Geschmacksmustern
-
Anmeldung von Geschmacksmustern beim DPMA und HABM
-
Geschmacksmusterrechtliche Verfahren vor den Ämtern, z.B. Widerspruchs- und Löschungsverfahren
-
Einstweilige Verfügungen bei Geschmacksmusterverletzungen bzw. Produktpiraterie
-
Beratung und Unterstützung bei zollrechtlichen Beschlagnahmeverfahren
-
Entwerfen von Geheimhaltungsvereinbarungen, Vertraulichkeitsvereinbarungen
-
Beratung im Bereich Modeneuheiten, Modeneuheitenschutz
-
Verhandlung und Gestaltung von Lizenzverträgen / Nutzungsverträgen / Verwertungsverträgen
Unabhängig, ob Produkte aus der Möbelbranche, dem Camping- und Outdoorbereich oder dem Zubehörbereich für Fahrzeuge, Boote oder IT- Geräte bis hin zu hochspezialisierten Medizin- und Analysegeräten stammen, regelmäßig ist die Anmeldung eines Designs bzw. Geschmacksmusters ein Bestandteil der IP-Strategie, um das Know-how umfassend zu schützen. Hierbei führen wir im Vorfeld die erforderlichen Recherchen durch und beraten auch bzgl. der Vermeidung von Konflikten mit bestehenden Schutzrechten Dritter.
Wir führen für unsere Mandanten die Designanmeldungen in Deutschland oder der EU durch und erweiterten diese, soweit erforderlich und möglich, auch in andere Länder. Unsere Tätigkeit umfasst zudem die Betreuung jeweiliger Schutzrechteportfolios unserer Mandanten und damit einhergehend die Überwachung von Fristen und Prozessen, so dass sich unsere Mandanten auf ihre eigentliche Tätigkeit konzentrieren können.
Gerade in der Mode- oder Lifestylebranche ist der Lebenszyklus von Produkten sehr kurz. Nicht immer besteht die Notwendigkeit und finanzielle Rechtfertigung ein Design anzumelden. Durch die europäische Gesetzgebung wurde vor einigen Jahren europaweit das nichtregistrierte Gemeinschaftsgeschmacksmuster eingeführt, das genau hier ansetzt. Dieses zeitlich auf 3 Jahre beschränkte Schutzrecht ermöglicht für schnelllebige Produkte einen optimalen Schutz. Wir beraten unsere Mandanten hierbei bereits im Vorfeld, damit die erforderlichen Voraussetzungen für dieses Schutzrecht erfüllt und ggfs. später nachgewiesen werden können.
Darüber hinaus setzten wir auf Basis dieses nichtregistrierten Gemeinschaftsgeschmacksmusters die Rechte unserer Mandanten an ihrem Design gegenüber Nachahmern und Produktpiraten durch und können insoweit auf eine umfassende Expertise zurückgreifen, durch die auch mittelständige Unternehmen ihre Rechte umfassend verteidigen können. Bei größeren Unternehmen unterstützen wir deren Rechtsabteilung oder IP Taskforce bei der Koordination inländischer und ausländischer Maßnahmen in diesem Zusammenhang.
Der Schutz von Ideen, Know-How und Erfindungen, deren Verteidigung, Verwertung und Verkauf bedarf immer vertraglicher Gestaltungen, die sehr individuell und detailliert sind und zukünftige Entwicklungen vorhersehen und ermöglichen. Hier können unsere Mandanten auf unsere Erfahrungen aus verschiedenen Vertragsverhandlungen mit unterschiedlichen Unternehmen in verschiedenen Branchen zurückgreifen.
Eine professionelle Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung ermöglicht unseren Mandanten eine faire Zusammenarbeit mit ihren Vertragspartnern, vermeidet Streitigkeiten und ist zukunftssicher.
Auch bezüglich des Produktdesigns gibt es regelmäßig „Produktpiraterie“. Innovative und erfolgreiche Designs werden leider schnell kopiert und dann regelmäßig billiger angeboten.
Wir beraten unsere Mandanten bei der Bekämpfung von Produkt- und/oder Markenpirateriefällen und gehen unter Nutzung der umfangreichen Rechte auf Grundlage deutscher und europäischer Gesetzgebung gegen Plagiate vor. So kann die Ware z.B. durch Zollbeschlagnahmeverfahren aus dem Verkehr und die Verantwortlichen für den Schaden zur Rechenschaft gezogen werden. Gerade diese Fälle bedürfen eines hohen Maßes an Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, um auch einen intensiven und schnellen Informationsfluss zu sichern. Gleichzeitig stehen wir diesbezüglich regelmäßig mit den zuständigen Behörden z.B. dem Zoll oder der Staatsanwaltschaft in Kontakt und können die Rechte unserer Mandanten effizient durchsetzen.
Eine IP Due Diligence kann in verschiedenen Situationen erforderlich werden. So sind Investoren am Wert ihrer Investition interessiert oder bei Firmenübernahmen sind Synergien und Entwicklungsoptionen relevant.
Aus unserer Erfahrung sind IP Due Diligences wichtig für den Entscheidungsprozess, oft zeitkritisch und es ist nur ein eingeschränktes Budget eingeplant.
Unter diesem Aspekt führen wir für Sie eine fokussierte, qualitativ hochwertige Due Diligence durch und konzentrieren uns dabei auf folgende 4 Kernbereiche:
- Bewerten der allgemeinen Stärken und Schwächen eines Schutzrecht-Portfolios;
- Herausarbeiten der kritischen Schutzrechte;
- Bewerten der Stärke der kritischen Schutzrechte unter Berücksichtigung der jeweiligen Rechtsordnungen;
- freedom to operate Analyse hinsichtlich der Projektziele.
Ergänzt wird unsere fundierte juristische Bewertung, soweit erforderlich, auch durch eine wirtschaftliche Bewertung, wobei wir in diesen Fällen mit spezialisierten Wirtschaftsprüfern zusammenarbeiten.
Designschutz für Unternehmer und Startups: eingetragenes Design vs. nicht eingetragenes Geschmacksmuster
Für Startups und Unternehmer ist der Schutz von Innovationen und kreativen Ideen unerlässlich, um sich… [weiterlesen]
Okt
98,3 der britischen Designen haben Erfahrung mit Designverletzungen
Auch wenn uns die Britten demnächst verlassen, ist eine Untersuchung des britischen Amtes für geistiges… [weiterlesen]
Feb