Im Bereich der IT-Compliance beraten wir Unter­nehmen im natio­nalen, europäi­schen sowie inter­na­tio­nalen Daten­schutz­recht. Im Hinblick auf Daten­schutz übernehmen wir die Aufgaben des externen Daten­schutz­be­auf­tragten und schulen Ihre Mitar­beiter. Als Daten­schutz­be­auf­tragte nehmen wir unsere Funktion für Ihr Unter­nehmen proaktiv wahr. Wir tragen dabei – abwei­chend vom gesetz­lichen Leitbild – durch aktive Beratung und präventive Gestaltung zum wirtschaft­lichen und reputa­tiven Nutzen des Unter­nehmens bei.

Ein Schwer­punkt unserer Tätigkeit im Daten­schutz­recht liegt bei der Daten­si­cherheit. Daten und Infor­ma­tionen sind der Lebensnerv einer modernen Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft. Daten werden elektro­nisch gespei­chert und übermittelt, lagern auf Zentral- und Arbeits­platz­rechnern, in Clouds sowie in öffent­lichen oder lokalen Netzwerken und sind damit Gefahren ausge­setzt: Zerstörung, Veröf­fent­li­chung, Spionage oder Verfäl­schung. Die Täter hinter­lassen kaum Spuren.

Felix Ginthum

Nils Wittmiss

Haben Sie weiter­ge­hende Fragen zum Marken­recht? Unsere obigen allge­meinen Ausfüh­rungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwalt­liche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.

  • Beratung und Begleitung im Fall von Prüfungen durch die Aufsichtsbehörde
  • Daten­schutz­recht für Unternehmen
  • Schutz der Unternehmensdaten
  • Internet-Daten­schutz­recht
  • Externer Daten­schutz­be­auf­tragter
  • Ausar­beitung und Imple­men­tierung eines tragfä­higen Datenschutzkonzeptes
  • daten­schutz­recht­liche Ordnungs­wid­rig­keiten- und Strafverfahren
  • daten­schutz­recht­liches Konfliktmanagement

Jedes Unter­nehmen, welches perso­nen­be­zogene Daten erhebt, verar­beitet und nutzt unter­liegt dem Bundes­da­ten­schutz­gesetz (BDSG). Unter­nehmen, in denen mehr als zehn Mitar­beiter Zugriff auf Adress­daten von Personen, Beschäf­tigten oder Arbeit­nehmern haben, sind gesetzlich verpflichtet einen Daten­schutz­be­auf­tragten zu bestellen.

Der Daten­schutz kann von einem Mitar­beiter des Unter­nehmens erfüllt werden (interner Daten­schutz­be­auf­tragter). Als interner Daten­schutz­be­auf­tragter genießt ein Mitar­beiter als Daten­schutz­be­auf­tragter erwei­terten Kündi­gungs­schutz, das Unter­nehmen hat die laufenden Aus- und Fortbil­dungs­kosten zu tragen, es bestehen Haftungs­ri­siken und es kann zu Zielkon­flikten zwischen den Aufgaben als Daten­schutz­be­auf­tragten und der Haupt­tä­tig­keiten des Mitar­beiters kommen.

Während Konzerne und Großun­ter­nehmen die Ressourcen haben, Mitar­beiter als Daten­schutz­be­auf­tragte zu schulen und entspre­chend für ihre Aufgaben freizu­stellen, schätzen KMUs die Kompetenz hochspe­zia­li­sierter Anwälte als externe Datenschutzbeauftragte.

Einige Tätig­keits­bei­spiele aus der Praxis:

  • Sicher­stellung der Daten­schutz­kon­for­mität der Verarbeitungsvorgänge
  • Erstellung und Führung des internen Verfahrensverzeichnisses
  • Einführung, Prüfung und Umsetzung von Maßnahmen zum Daten­schutz im Betrieb
  • Beratung der Geschäfts­leitung (Verant­wort­lichen Stelle) in allen Fragen des Datenschutzes
  • Handhabung von Auskunfts­er­suchen von Betroffenen
  • Bekannt­ma­chung des öffent­lichen Verfah­rens­ver­zeich­nisses auf Nachfrage des Betroffenen
  • Schulung von Mitar­beitern für Datenschutz
  • Kommu­ni­kation mit der Aufsichtsbehörde
  • Überprüfung der techni­schen und organi­sa­to­ri­schen Maßnahmen gem. § 9 BDSG
  • Verpflichtung von Mitar­beitern auf das Datengeheimnis
  • Tätig­keits­be­richt
  • Daten­schutz­kon­zepte

Unser zerti­fi­zierter Daten­schutz­be­auf­tragter berät neben den gesetz­lichen Erfor­der­nissen und Aufgaben des BDSG zu dem Schutz und der Sicherung der Unter­neh­mens­daten. Kontak­tieren Sie uns und wir erstellen Ihnen ein maßge­schnei­dertes Angebot als externer Datenschutzbeauftragter.

 

Daten­schutz und Daten­si­cherheit gehört für uns zusammen: Unsere Beratung stellt die klassi­schen Belange des Daten­schutzes (perso­nen­be­zogene Daten) bei unter­neh­me­ri­schen Abläufen sicher und berück­sichtigt zugleich den Schutz von Unter­neh­mens­daten (Geschäfts- und Betriebs­ge­heim­nisse, Know-How, geistiges Eigentum) und Sicherheit vor Fremdeingriffen.

Neben der Beratung zur Effizi­enz­stei­gerung unter­neh­me­ri­scher Geschäfts­pro­zesse durch Outsourcing, der rechts­kon­formen Ausge­staltung der vertrag­lichen Rahmen­werke, unter­stützen wir das Marketing bei der Umsetzung der neuen daten­schutz­recht­lichen Anfor­de­rungen an Kunden­ma­nage­ment­systeme sowie bei der PR-Nutzung von Social Media.

EuGH äußert sich zur Verant­wort­lichkeit von Websei­ten­be­treibern bei der Verwendung des Facebook Like Buttons

Wie der EuGH (Urt. V. 29.07.2019, Az. C‑40/17) aktuell entschieden hat, sind Websei­ten­be­treiber (neben Facebook… [weiter­lesen]

Erben haben Anspruch auf Zugang zum Facebook Account

Heute hat der III. Zivil­senat des Bundes­ge­richtshofs eine wegwei­sende Entscheidung zum Umgang mit Accounts auf… [weiter­lesen]