Im Bereich der IT-Compliance beraten wir Unternehmen im nationalen, europäischen sowie internationalen Datenschutzrecht. Im Hinblick auf Datenschutz übernehmen wir die Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten und schulen Ihre Mitarbeiter. Als Datenschutzbeauftragte nehmen wir unsere Funktion für Ihr Unternehmen proaktiv wahr. Wir tragen dabei – abweichend vom gesetzlichen Leitbild – durch aktive Beratung und präventive Gestaltung zum wirtschaftlichen und reputativen Nutzen des Unternehmens bei.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Datenschutzrecht liegt bei der Datensicherheit. Daten und Informationen sind der Lebensnerv einer modernen Informationsgesellschaft. Daten werden elektronisch gespeichert und übermittelt, lagern auf Zentral- und Arbeitsplatzrechnern, in Clouds sowie in öffentlichen oder lokalen Netzwerken und sind damit Gefahren ausgesetzt: Zerstörung, Veröffentlichung, Spionage oder Verfälschung. Die Täter hinterlassen kaum Spuren.
Haben Sie weitergehende Fragen zum Markenrecht? Unsere obigen allgemeinen Ausführungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwaltliche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.
- Beratung und Begleitung im Fall von Prüfungen durch die Aufsichtsbehörde
- Datenschutzrecht für Unternehmen
- Schutz der Unternehmensdaten
- Internet-Datenschutzrecht
- Externer Datenschutzbeauftragter
- Ausarbeitung und Implementierung eines tragfähigen Datenschutzkonzeptes
- datenschutzrechtliche Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren
- datenschutzrechtliches Konfliktmanagement
Jedes Unternehmen, welches personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet und nutzt unterliegt dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Unternehmen, in denen mehr als zehn Mitarbeiter Zugriff auf Adressdaten von Personen, Beschäftigten oder Arbeitnehmern haben, sind gesetzlich verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Der Datenschutz kann von einem Mitarbeiter des Unternehmens erfüllt werden (interner Datenschutzbeauftragter). Als interner Datenschutzbeauftragter genießt ein Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragter erweiterten Kündigungsschutz, das Unternehmen hat die laufenden Aus- und Fortbildungskosten zu tragen, es bestehen Haftungsrisiken und es kann zu Zielkonflikten zwischen den Aufgaben als Datenschutzbeauftragten und der Haupttätigkeiten des Mitarbeiters kommen.
Während Konzerne und Großunternehmen die Ressourcen haben, Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragte zu schulen und entsprechend für ihre Aufgaben freizustellen, schätzen KMUs die Kompetenz hochspezialisierter Anwälte als externe Datenschutzbeauftragte.
Einige Tätigkeitsbeispiele aus der Praxis:
- Sicherstellung der Datenschutzkonformität der Verarbeitungsvorgänge
- Erstellung und Führung des internen Verfahrensverzeichnisses
- Einführung, Prüfung und Umsetzung von Maßnahmen zum Datenschutz im Betrieb
- Beratung der Geschäftsleitung (Verantwortlichen Stelle) in allen Fragen des Datenschutzes
- Handhabung von Auskunftsersuchen von Betroffenen
- Bekanntmachung des öffentlichen Verfahrensverzeichnisses auf Nachfrage des Betroffenen
- Schulung von Mitarbeitern für Datenschutz
- Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde
- Überprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gem. § 9 BDSG
- Verpflichtung von Mitarbeitern auf das Datengeheimnis
- Tätigkeitsbericht
- Datenschutzkonzepte
Unser zertifizierter Datenschutzbeauftragter berät neben den gesetzlichen Erfordernissen und Aufgaben des BDSG zu dem Schutz und der Sicherung der Unternehmensdaten. Kontaktieren Sie uns und wir erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot als externer Datenschutzbeauftragter.
Datenschutz und Datensicherheit gehört für uns zusammen: Unsere Beratung stellt die klassischen Belange des Datenschutzes (personenbezogene Daten) bei unternehmerischen Abläufen sicher und berücksichtigt zugleich den Schutz von Unternehmensdaten (Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Know-How, geistiges Eigentum) und Sicherheit vor Fremdeingriffen.
Neben der Beratung zur Effizienzsteigerung unternehmerischer Geschäftsprozesse durch Outsourcing, der rechtskonformen Ausgestaltung der vertraglichen Rahmenwerke, unterstützen wir das Marketing bei der Umsetzung der neuen datenschutzrechtlichen Anforderungen an Kundenmanagementsysteme sowie bei der PR-Nutzung von Social Media.
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