Das Urheberrecht hat in den letzten Jahren, insbesondere im Zuge der „digitalen Revolution“ erheblich an Bedeutung gewonnen und ist in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt. Zum Urheberrecht gehören neben den Nutzungsrechten und Urheberpersönlichkeitsrechten auch einige weitere verwandte Schutzrechte. Der Kreis unserer Mandanten, die urheberrechtlich relevante Leistungen erbringen, ist sehr weit gefächert So vertreten wir Schriftsteller, Journalisten, Verlage, Komponisten, Fotografen, Fotoagenturen, Grafiker, Architekten, Regisseure, Wissenschaftler, Programmierer und Kreative aus der innovativen Startup Szene.
Es gilt der Grundsatz, dass es dem Schöpfer selbst überlassen bleibt zu entscheiden, wie, wann und in welcher Form ein Werk veröffentlicht wird und in welchem Umfang es vom Nutzer verändert werden darf. Dieser Grundsatz stößt in der heutigen Welt mit all seinen Möglichkeiten schnell an Grenzen und stellt für die Rechteinhaber aber auch die Nutzer von urheberrechtlich geschützten Werken schnell vor große Herausforderungen. Genau an dieser Stelle können wir Sie mit unserem Know-How unterstützen und Sie durch unsere mehrjährige Erfahrung optimal beraten, wobei neben den rechtlichen Aspekten auch die wirtschaftlichen Belange Berücksichtigung finden.
Haben Sie weitergehende Fragen? Unsere obigen allgemeinen Ausführungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwaltliche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.
- Durchsetzen und Verteidigen von Urheberrechten
- Abmahnen von Urheberrechtsverletzungen
- Geldtendmachen von Auskunfts- und/oder Schadenersatzansprüchen
- Verteidigung bei Abmahnung aufgrund Urheberechtsverletzung
- Rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Urheberrechten, auch gegenüber Verwertungsgesellschaften
- Verhandlung und Gestaltung von Lizenzverträgen / Nutzungsverträgen / Verwertungsverträgen
- Erstellen und Anpassen von Nutzungsbedingen (EULA) für Software und User-Generated-Content
- Prüfen von Urheberrechten und Rechteverwaltung
- Vertretung in gerichtlichen Urheberrechtsstreitigkeiten
- Durchführung von Einstweiligen Verfügunsgverfahren
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Widerspruchsverfahren bei Einstweiligen Verfügungsverfahren
Viele Projekte im Bereich Medien, insbesondere wenn es die Produktion von Kino- und Fernsehfilmen aber auch Werbefilmen betrifft, oder bei der Veröffentlichung von Büchern oder Musik, benötigen im Vorfeld eine Recherche hinsichtlich möglicher Rechte Dritter, die durch das Projekt tangiert werden. Unsere Rechtsanwälte übernehmen diese Prüfung und sichern so die gesamten Rechte, damit im späteren Verlauf Urheberrechtsverletzungen vermieden werden, die Kosten und Verzögerungen verursachen. Im Rahmen solcher Recherchen begleiten wir unsere Mandaten auch beim Erwerb der Rechte und den damit einhergehenden Verhandlungen.
Soweit ein Projekt abgeschlossen ist, unterstützen wir unsere Mandanten regelmäßig bei der vertraglichen Auswertung der damit geschaffenen Werte und schützen das geistige Eigentum.
Abmahnungen kommen in unserer täglichen Arbeit häufig vor und wir können dabei auf eine umfangreiche Erfahrung aus beiden Blickrichtungen der Beteiligten zurückgreifen, so dass wir jeweils auch die andere Seite und deren Argumente kennen.
Soweit die Urheberrechte unserer Mandanten verletzt werden, wägen wir mit unseren Mandanten ab, welche Schritte eingeleitet werden. So kann im konkreten Fall eine Abmahnung möglich aber nicht sinnvoll sein. Wir beraten dabei unter dem Gesichtspunkt des aus dem US-amerikanischen stammenden Gedanken des „fair-use“. Soweit der Verletzer aber die Urheberrechtsverletzung im kommerziellen Bereich vornimmt, setzen wir für unsere Mandanten alle zur Verfügung stehenden Rechte, wie Unterlassungsansprüche, Auskunfts- und Schadensersatzrechte durch und beantragen ggfs. eine Einstweilige Verfügung oder gehen in das Hauptsacheverfahren.
Anderseits vertreten wir unsere Mandanten auch, wenn sie selber eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben. Wir prüfen deren Berechtigung und zeigen Möglichkeiten auf, kostengünstig eine Einigung zu erzielen, oder fertigen eine optimale Unterlassungsgerklärung zur Vermeidung weiterer Streitigkeiten. Wird ein gerichtliches Verfahren erforderlich, da die Argumentation der Abmahnenden nicht erfolgversprechend ist, Zweifel an deren Rechtsposition bestehen und diese nicht auf ihre behaupteten Ansprüche verzichten, begleiten wir unsere Mandanten auch in dieser Phase.
Die Verwertung von urheberrechtlichen Werken erfordert regelmäßig eine vertragliche Absicherung. Für unsere Mandanten führen oder begleiten wir in solchen Fällen die Vertragsverhandlungen professionell und prüfen Vertragsentwürfe auf deren rechtliche und wirtschaftliche Risiken.
Bei der Vertragsgestaltung profitieren unsere Mandanten von unserer Expertise, die eine optimale Umsetzung der Interessen unserer Mandanten ermöglicht und immer den Grundsatz der späteren Konfliktvermeidung während der Vertragslaufzeit berücksichtigt.
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