Der Matratzen-Skandal: Ein Lustspiel in der Geschäftswelt

In der Welt der Matratzen gibt es norma­ler­weise nicht viel Aufre­gendes — es sei denn, man betrachtet das Urteil des Oberlan­des­ge­richts Hamm vom 16. April 2024. In einem skurrilen Drama zwischen zwei Matrat­zen­händlern im Internet entschied das Gericht, dass der eine Händler, nennen wir ihn „Schlum­mer­Spe­zialist“, syste­ma­tisch Bestel­lungen und Rücksen­dungen bei seinem Konkur­renten, „TraumRuhe“, fingiert habe.

Man stelle sich vor: Ein Büro voller Mitar­beiter, deren Haupt­aufgabe darin besteht, Matratzen zu bestellen, um sie gleich wieder zurück­zu­schicken. Diese bizarre Praxis führte nicht nur zu logis­ti­schen Albträumen, sondern auch zu einem drasti­schen Rückgang der Bewer­tungen und des Ansehens von „TraumRuhe“. Es war, als hätte jemand heimlich die Matrat­zen­in­dustrie in die Irre geführt.

Das Oberlan­des­ge­richt Hamm erkannte den Schaden an und verur­teilte „Schlum­mer­Spe­zialist“ wegen vorsätz­licher sitten­wid­riger Schädigung (§ 826 BGB) und unlau­teren Wettbe­werbs (UWG). Die Richter begrün­deten ihre Entscheidung damit, dass die Handlungen von „Schlum­mer­Spe­zialist“ vorsätzlich und syste­ma­tisch auf die Schädigung von „TraumRuhe“ abzielten. Solche Manipu­la­tionen würden nicht nur das betroffene Unter­nehmen schädigen, sondern auch das Vertrauen der Verbraucher unter­graben. Das Gericht stellte klar, dass Fairness und Ehrlichkeit im Geschäfts­leben oberste Priorität haben sollten.

Das Gericht betonte, dass die unlau­teren Praktiken nicht nur in der Menge, sondern auch in der Art und Weise auffällig waren. „Schlum­mer­Spe­zialist“ hatte mehrere Identi­täten verwendet, um die Bestel­lungen zu verschleiern, und so eine syste­ma­tische und koordi­nierte Aktion durch­ge­führt. Der Schaden für „TraumRuhe“ ging über den reinen Umsatz­verlust hinaus und betraf auch Lager­ka­pa­zi­täten, Perso­nal­res­sourcen und die allge­meine Markt­po­sition. Den Antrag des Klägers, die Beklagte möge weitere Einzel­heiten offen­legen, lehnten die Richter ab, da dies für einen hinrei­chenden Nachweis des unlau­teren Wettbe­werbs nicht erfor­derlich sei. Der Beklagte wurde außerdem verur­teilt, sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das Urteil ist eine amüsante, aber ernste Warnung an alle Geschäfts­leute: Bleiben Sie fair. Denn sonst könnte Ihr nächster Versuch, die Konkurrenz zu sabotieren, in einem ähnlich amüsanten, aber teuren Gerichts­drama enden.

 

Für weitere Details können Sie das vollständige Urteil hier nachlesen.