In der Welt der Matratzen gibt es normalerweise nicht viel Aufregendes — es sei denn, man betrachtet das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 16. April 2024. In einem skurrilen Drama zwischen zwei Matratzenhändlern im Internet entschied das Gericht, dass der eine Händler, nennen wir ihn „SchlummerSpezialist“, systematisch Bestellungen und Rücksendungen bei seinem Konkurrenten, „TraumRuhe“, fingiert habe.
Man stelle sich vor: Ein Büro voller Mitarbeiter, deren Hauptaufgabe darin besteht, Matratzen zu bestellen, um sie gleich wieder zurückzuschicken. Diese bizarre Praxis führte nicht nur zu logistischen Albträumen, sondern auch zu einem drastischen Rückgang der Bewertungen und des Ansehens von „TraumRuhe“. Es war, als hätte jemand heimlich die Matratzenindustrie in die Irre geführt.
Das Oberlandesgericht Hamm erkannte den Schaden an und verurteilte „SchlummerSpezialist“ wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) und unlauteren Wettbewerbs (UWG). Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Handlungen von „SchlummerSpezialist“ vorsätzlich und systematisch auf die Schädigung von „TraumRuhe“ abzielten. Solche Manipulationen würden nicht nur das betroffene Unternehmen schädigen, sondern auch das Vertrauen der Verbraucher untergraben. Das Gericht stellte klar, dass Fairness und Ehrlichkeit im Geschäftsleben oberste Priorität haben sollten.
Das Gericht betonte, dass die unlauteren Praktiken nicht nur in der Menge, sondern auch in der Art und Weise auffällig waren. „SchlummerSpezialist“ hatte mehrere Identitäten verwendet, um die Bestellungen zu verschleiern, und so eine systematische und koordinierte Aktion durchgeführt. Der Schaden für „TraumRuhe“ ging über den reinen Umsatzverlust hinaus und betraf auch Lagerkapazitäten, Personalressourcen und die allgemeine Marktposition. Den Antrag des Klägers, die Beklagte möge weitere Einzelheiten offenlegen, lehnten die Richter ab, da dies für einen hinreichenden Nachweis des unlauteren Wettbewerbs nicht erforderlich sei. Der Beklagte wurde außerdem verurteilt, sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Urteil ist eine amüsante, aber ernste Warnung an alle Geschäftsleute: Bleiben Sie fair. Denn sonst könnte Ihr nächster Versuch, die Konkurrenz zu sabotieren, in einem ähnlich amüsanten, aber teuren Gerichtsdrama enden.
Für weitere Details können Sie das vollständige Urteil hier nachlesen.