Marken sind für Unter­nehmen von immensem Wert und werden im Wettbewerb um ihre Kunden immer wichtiger. Wir entwi­ckeln mit unseren Mandanten zusammen Marken­stra­tegien, die bereits in der Entstehung des Marken­namens ansetzen, in dem wir recher­chieren, ob dieser schutz­fähig ist und keine Rechte Dritter verletzt. Wenn wir Ihre Marke anmelden, begleiten wir Sie vor den natio­nalen Marken­ämtern (z.B. DPMA) oder dem Europäi­schen Markenamt (EUIPO) und vertei­digen die Marke gegen mögliche Wider­sprüche. Unsere Arbeit umfasst auch die Marken­über­wa­chung mit der Prüfung und Besei­tigung von Marken­ver­let­zungen, sowie der Marken­ent­wicklung z.B. durch die Erwei­terung auf weitere Länder durch inter­na­tionale Marken­an­mel­dungen über die WIPO oder in einzelne Länder wie z.B. die USA direkt.

Sylvio Schiller

Haben Sie weiter­ge­hende Fragen zum Marken­recht? Unsere obigen allge­meinen Ausfüh­rungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwalt­liche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.
 
  • Vertei­digung bei Abmahnung aufgrund Markenverletzung
  • Durch­setzung von Markenrechten
  • Vertei­digung in außer­ge­richt­lichen Markenstreitigkeiten
  • Recht­liche Beratung für Ihre Markenstrategie
  • Marken­an­meldung (national und international)
  • Ähnlich­keits­re­cherche und Markengutachten
  • Vertretung in gericht­lichen Markenstreitigkeiten
  • Beratung und Durch­führung eines Widerspruchs

Neue Ideen brauchen neue Marken und manchmal ist ein Rebranding erfor­derlich, um ein Produkt neu zu positio­nieren. Die Entwicklung einer Marke bindet viel Energie, Zeit und finan­zielle Mittel und sollte daher rechtlich begleitet werden. Bereits in der kreativen Phase unter­stützen wir unsere Mandanten durch Recherchen und Einschät­zungen zur Schutz­fä­higkeit. Durch unsere recht­liche Analyse können Marken­kon­flikte zu einem späteren Zeitpunkt vermieden werden, gleich­zeitig lassen wir auch Empfeh­lungen einfließen, die helfen eine möglichst starke Marke aufzubauen.

Neben den klassi­schen Marken­arten wie Wortmarke und Wort-/Bild­marke beraten wir zu 3D-Marken zum Schutz von Produkten oder Verpa­ckungen, Farbmarken, Hörmarken und Geruchs­marken sowie Positi­ons­marken. So können unsere Mandanten von dem gesamten Spektrum des marken­recht­lichen Schutzes passgenau Gebrauch machen.

Durch eine Marken­ein­tragung ohne vorherige Marken­re­cherche kann es zu Marken­ver­let­zungen kommen und Dritte können Unter­las­sungs- und Schaden­er­satz­an­sprüche sowie weiter­ge­hende Ansprüche geltend machen. Neben den damit verbunden Kosten kann dies zur Folge haben, dass Firmen­namen oder Produkt­namen kurzfristig geändert und geplante Produkt­launches umgestaltet und/oder abgebrochen werden müssen.

Im Rahmen von Marken­ent­wick­lungen empfehlen wir daher, bereits während der Marken- oder Namens­findung eine Marken­re­cherche durch­zu­führen. Bei einer solchen Recherche durch­suchen wir die jeweils relevanten Daten­banken nach identi­schen und ähnlichen Marken. Auf Grundlage der Recher­che­er­geb­nisse geben wir unseren Mandanten in der anwalt­lichen Auswertung eine konkrete Risiko­ein­schätzung und Empfeh­lungen, wie ggfs. vorhandene Risiken vermieden werden und die Weiter­ent­wicklung des geplanten Namens bzw. der Marke entspre­chend angepasst werden muss.

Marken erlangen Schutz, indem sie in ein Marken­re­gister einge­tragen werden oder durch Benutzung im geschäft­lichen Verkehr, wenn sie innerhalb der betei­ligten Verkehrs­kreise Verkehrs­geltung erworben haben oder wenn sie notorisch bekannt sind. Während die beiden letzteren Punkte lediglich auf wenige Marken zutreffen und in einem poten­ti­ellen Rechts­streit auch aufwendig bewiesen werden müssen, kann die Eintragung in ein Register relativ leicht erreicht werden.

Wir betreuen mittler­weile weit über 6.000 von uns in Deutschland, Europa und weltweit angemeldete Marken und können so auf ein breites Know-how zurück­greifen, das wir in die Beratung unserer Mandanten einfließen lassen. Bereits mehrere Jahre gehört Rechts­anwalt Sylvio Schiller in Deutschland zu den Top 10 der Kanzleien im Markenrecht.

Wir stimmen die Marken­stra­tegie auf die konkreten Anfor­de­rungen und Möglich­keiten unserer Mandanten ab. So kann im ersten Schritt für ein mittel­stän­diges Unter­nehmen oder Startup eine deutsche Marke oder Gemein­schafts­marke sinnvoll sein. Zur Expansion in andere Märkte ist dann die Erwei­terung über die WIPO in einzelne Staaten eine Option. Darüber hinaus bauen wir zusammen mit Partner­an­wälten auch in Ländern außerhalb dieses Vertrags­systems Marken­rechte auf.

Unser Service endet nicht mit der Regis­trierung, wir unter­stützen unsere Mandanten auch bei der Betreuung der Marken­port­folios. So verant­worten wir eine Vielzahl von kleineren Portfolios in Deutschland aber auch größere weltweit.

Marken­kon­flikte können ein Unter­nehmen primär in zweierlei Weise treffen. Entweder gilt es, die eigenen Marken­rechte zu vertei­digen, oder sich gegen Ansprüche aufgrund Marken­ver­let­zungen seitens Dritter zu verteidigen.

In beiden Situa­tionen beraten wir unsere Mandanten und zeigen effiziente Strategien auf, wenn Dritte den Schutz­be­reich der Marken unserer Mandanten verletzen. Dies kann über die klassische Abmahnung und ggfs. Einst­weilige Verfü­gungs­ver­fahren bzw. Haupt­sa­che­ver­fahren erfolgen, oder aber im Wege von Wider­sprüchen oder Löschungs­ver­fahren vor den Marken­ämtern in Deutschland und Europa, wenn es um die Besei­tigung des Konflikts durch jüngere Marken geht. Durch das Internet werden viele neue Möglich­keiten der Marken­ver­letzung eröffnet, die das Image und den Wert einer Marke beein­träch­tigen. Hier gilt es, eigene Schutz­maß­nahmen regel­mäßig anzupassen und die aktuelle Recht­spre­chung im Auge zu behalten.

Auch im Fall, dass unsere Mandanten die Marken anderer verletzen, suchen wir nach optimalen Wegen, den Konflikt zeit- und kosten­ef­fektiv zu berei­nigen. Dabei prüfen wir, ob die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen und weisen Wege aus dem Konflikt.

In beiden Situa­tionen liegt unserer­seits großes Augenmerk auf einer schnellen und kosten­ef­fi­zi­enten Lösung, um langwierige und ggfs. auch in mehreren Ländern zu führenden Ausein­an­der­set­zungen zu vermeiden. Soweit es unver­meidlich ist, vertreten wir unsere Mandanten unter Berück­sich­tigung aller Möglich­keiten vor den Gerichten.

Trotz Marken­re­cherchen im Vorfeld kann es zu Marken­wi­der­sprüchen kommen, insbe­sondere bei Unions­marken ist das Risiko etwas höher, da die Wider­sprüche nicht nur auf Grund von älteren Unions­marken erfolgen können, sondern auch auf Basis natio­naler Marken oder Firmen­kenn­zeichen in den 27 Mitglieds­staaten. Unter der Prämisse einer effizi­enten Lösung solcher Wider­spruchs­ver­fahren versuchen wir regel­mäßig durch Vorrechts- und/oder Abgren­zungs­ver­ein­ba­rungen mit den Marken­in­habern den Konflikt zu lösen und so das amtliche Verfahren abzukürzen.

Sollte dies nicht möglich sein, führen wir für unsere Mandanten das amtliche Verfahren inklusive Rechts­mit­tel­ver­fahren durch und nutzen für die Vorbe­reitung auch innovative Recher­che­mög­lich­keiten, um die Recht­spre­chung optimal anzuwenden.

Soweit im Rahmen von Marken­über­wa­chungen poten­tielle Marken­kon­flikte erkannt werden und außer­ge­richt­liche Einigungs­ver­suche nicht erfolg­reich waren, legen wir für unsere Mandanten Wider­sprüche vor den zustän­digen Marken­be­hörden ein und begleiten diese auf Basis unserer hohen fachlichen Kompetenz.

Für den Begriff „Produkt­pi­ra­terie“ existiert keine gesetz­liche Definition. Nach einer weit verbrei­teten Auffassung umschreibt „Produkt­pi­ra­terie“ den Tatbe­stand der gewerbs­mä­ßigen, krimi­nellen Schutz­rechts­ver­letzung, d.h. der gezielten, massen­haften und mit Gewinn­ab­sicht began­genen, vorsätz­lichen Verletzung bestehender Schutz­rechte sowie die Verletzung der durch das Gesetz gegen den unlau­teren Wettbewerb geschützten Rechtspositionen.

Wir beraten unsere Mandanten bei der Bekämpfung von Produkt- und/oder Marken­pi­ra­te­rie­fällen und gehen erfolg­reich gegen Verletzer vor. Dabei nutzen wir die umfang­reichen Rechte auf Grundlage deutscher und europäi­scher Gesetz­gebung, um die Ware z.B. durch Zollbe­schlag­nah­me­ver­fahren aus dem Verkehr zu ziehen und die Verant­wort­lichen für den Schaden zur Rechen­schaft zu ziehen. Gerade diese Fälle bedürfen eines hohen Maßes an Zusam­men­arbeit mit unseren Mandanten, um auch einen inten­siven und schnellen Infor­ma­ti­ons­fluss zu sichern. Gleich­zeitig stehen wir diesbe­züglich regel­mäßig mit den zustän­digen Behörden z.B. dem Zoll oder der Staats­an­walt­schaft in Kontakt und können die Rechte unserer Mandanten effizient durchsetzen.

Eine IP Due Diligence kann in verschie­denen Situa­tionen erfor­derlich werden. So sind Inves­toren am Wert ihrer Inves­tition inter­es­siert oder bei Firmen­über­nahmen sind Synergien und Entwick­lungs­op­tionen relevant.

Aus unserer Erfahrung sind IP Due Diligences wichtig für den Entschei­dungs­prozess, oft zeitkri­tisch und es ist nur ein einge­schränktes Budget eingeplant.

Unter diesem Aspekt führen wir für Sie eine fokus­sierte, quali­tativ hochwertige Due Diligence durch und konzen­trieren uns dabei auf folgende 4 Kernbereiche:

  1. Bewerten der allge­meinen Stärken und Schwächen eines Schutzrecht-Portfolios;
  2. Heraus­ar­beiten der kriti­schen Schutzrechte;
  3. Bewerten der Stärke der kriti­schen Schutz­rechte unter Berück­sich­tigung der jewei­ligen Rechtsordnungen;
  4.  freedom to operate Analyse hinsichtlich der Projektziele.

Ergänzt wird unsere fundierte juris­tische Bewertung, soweit erfor­derlich, auch durch eine wirtschaft­liche Bewertung, wobei wir in diesen Fällen mit spezia­li­sierten Wirtschafts­prüfern zusammenarbeiten.

Im Rahmen unserer marken­recht­lichen Beratung begleiten wir unsere Mandanten regel­mäßig bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen, z.B. Lizenz­ver­trägen, Koope­ra­ti­ons­ver­trägen, Merchan­di­sin­g­ver­trägen und Marken­kauf­ver­trägen unter Zugrun­de­legung der entwi­ckelten Markenstrategie.

Auch zum Abschluss von Marken­kon­flikten verhandeln wir mit der Gegen­seite regel­mäßig Abgren­zungs- und Vorrechts­ver­ein­ba­rungen, die die Inter­essen unserer Mandanten bestmöglich umsetzen.

Unser Ansatz ist insoweit, dass Verträge zukünftige Strei­tig­keiten vermeiden sollen, klar formu­liert sind und auch bisher unbekannte Entwick­lungen der Marken offen halten.

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