In einer Welt, in der Markenidentität und ‑reputation entscheidend für den Geschäftserfolg sind, stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Marke umfassend zu schützen. Unser Expertenteam arbeitet mit höchster Präzision und Leidenschaft daran, Ihre Vision zu bewahren und vor äußeren Einflüssen zu schützen. Wir wissen, dass jede Marke einzigartig ist und individuelle Schutzmaßnahmen erfordert. Deshalb bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die perfekt auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen abgestimmt sind.
Ganzheitlicher Markenschutz: Von der Anmeldung bis zur Durchsetzung
Unser ganzheitlicher Ansatz im Markenschutz beginnt mit der sorgfältigen Recherche und Registrierung Ihrer Marke. Wir beobachten den Markt kontinuierlich, um mögliche Verletzungen frühzeitig zu erkennen und sofort zu handeln. Sollte es zu einer Markenrechtsverletzung kommen, stehen wir Ihnen mit juristischer Expertise zur Seite, um Ihre Rechte konsequent durchzusetzen. Unser Ziel ist es, Ihre Marke nicht nur zu schützen, sondern ihren Wert zu steigern und langfristig zu sichern.
Proaktiver Schutz: Immer einen Schritt voraus
In der dynamischen Welt des Marketings ist es entscheidend, proaktiv zu handeln. Wir setzen modernste Technologien und Analysetools ein, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwehren. Dabei gehen wir weit über den rechtlichen Schutz hinaus: Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung von Strategien zur Markenpflege und ‑entwicklung, damit Ihre Marke nicht nur geschützt ist, sondern auch nachhaltig wächst. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung — gemeinsam machen wir Ihre Marke stark und zukunftssicher.
Wir entwickeln mit unseren Mandanten zusammen Markenstrategien, die bereits in der Entstehung des Markennamens ansetzen, in dem wir recherchieren, ob dieser schutzfähig ist und keine Rechte Dritter verletzt. Wenn wir Ihre Marke anmelden, begleiten wir Sie vor den nationalen Markenämtern (z.B. DPMA) oder dem Europäischen Markenamt (EUIPO) und verteidigen die Marke gegen mögliche Widersprüche. Unsere Arbeit umfasst auch die Markenüberwachung mit der Prüfung und Beseitigung von Markenverletzungen, sowie der Markenentwicklung z.B. durch die Erweiterung auf weitere Länder durch internationale Markenanmeldungen über die WIPO oder in einzelne Länder wie z.B. die USA direkt.
Sylvio Schiller
- Verteidigung bei Abmahnung aufgrund Markenverletzung
- Durchsetzung von Markenrechten
- Verteidigung in außergerichtlichen Markenstreitigkeiten
- Rechtliche Beratung für Ihre Markenstrategie
- Markenanmeldung (national und international)
- Ähnlichkeitsrecherche und Markengutachten
- Vertretung in gerichtlichen Markenstreitigkeiten
- Beratung und Durchführung eines Widerspruchs
Neue Ideen brauchen neue Marken und manchmal ist ein Rebranding erforderlich, um ein Produkt neu zu positionieren. Die Entwicklung einer Marke bindet viel Energie, Zeit und finanzielle Mittel und sollte daher rechtlich begleitet werden. Bereits in der kreativen Phase unterstützen wir unsere Mandanten durch Recherchen und Einschätzungen zur Schutzfähigkeit. Durch unsere rechtliche Analyse können Markenkonflikte zu einem späteren Zeitpunkt vermieden werden, gleichzeitig lassen wir auch Empfehlungen einfließen, die helfen eine möglichst starke Marke aufzubauen.
Neben den klassischen Markenarten wie Wortmarke und Wort-/Bildmarke beraten wir zu 3D-Marken zum Schutz von Produkten oder Verpackungen, Farbmarken, Hörmarken und Geruchsmarken sowie Positionsmarken. So können unsere Mandanten von dem gesamten Spektrum des markenrechtlichen Schutzes passgenau Gebrauch machen.
Durch eine Markeneintragung ohne vorherige Markenrecherche kann es zu Markenverletzungen kommen und Dritte können Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche sowie weitergehende Ansprüche geltend machen. Neben den damit verbunden Kosten kann dies zur Folge haben, dass Firmennamen oder Produktnamen kurzfristig geändert und geplante Produktlaunches umgestaltet und/oder abgebrochen werden müssen.
Im Rahmen von Markenentwicklungen empfehlen wir daher, bereits während der Marken- oder Namensfindung eine Markenrecherche durchzuführen. Bei einer solchen Recherche durchsuchen wir die jeweils relevanten Datenbanken nach identischen und ähnlichen Marken. Auf Grundlage der Rechercheergebnisse geben wir unseren Mandanten in der anwaltlichen Auswertung eine konkrete Risikoeinschätzung und Empfehlungen, wie ggfs. vorhandene Risiken vermieden werden und die Weiterentwicklung des geplanten Namens bzw. der Marke entsprechend angepasst werden muss.
Marken erlangen Schutz, indem sie in ein Markenregister eingetragen werden oder durch Benutzung im geschäftlichen Verkehr, wenn sie innerhalb der beteiligten Verkehrskreise Verkehrsgeltung erworben haben oder wenn sie notorisch bekannt sind. Während die beiden letzteren Punkte lediglich auf wenige Marken zutreffen und in einem potentiellen Rechtsstreit auch aufwendig bewiesen werden müssen, kann die Eintragung in ein Register relativ leicht erreicht werden.
Wir betreuen mittlerweile weit über 6.000 von uns in Deutschland, Europa und weltweit angemeldete Marken und können so auf ein breites Know-how zurückgreifen, das wir in die Beratung unserer Mandanten einfließen lassen. Bereits mehrere Jahre gehört Rechtsanwalt Sylvio Schiller in Deutschland zu den Top 10 der Kanzleien im Markenrecht.
Wir stimmen die Markenstrategie auf die konkreten Anforderungen und Möglichkeiten unserer Mandanten ab. So kann im ersten Schritt für ein mittelständiges Unternehmen oder Startup eine deutsche Marke oder Gemeinschaftsmarke sinnvoll sein. Zur Expansion in andere Märkte ist dann die Erweiterung über die WIPO in einzelne Staaten eine Option. Darüber hinaus bauen wir zusammen mit Partneranwälten auch in Ländern außerhalb dieses Vertragssystems Markenrechte auf.
Unser Service endet nicht mit der Registrierung, wir unterstützen unsere Mandanten auch bei der Betreuung der Markenportfolios. So verantworten wir eine Vielzahl von kleineren Portfolios in Deutschland aber auch größere weltweit.
Markenkonflikte können ein Unternehmen primär in zweierlei Weise treffen. Entweder gilt es, die eigenen Markenrechte zu verteidigen, oder sich gegen Ansprüche aufgrund Markenverletzungen seitens Dritter zu verteidigen.
In beiden Situationen beraten wir unsere Mandanten und zeigen effiziente Strategien auf, wenn Dritte den Schutzbereich der Marken unserer Mandanten verletzen. Dies kann über die klassische Abmahnung und ggfs. Einstweilige Verfügungsverfahren bzw. Hauptsacheverfahren erfolgen, oder aber im Wege von Widersprüchen oder Löschungsverfahren vor den Markenämtern in Deutschland und Europa, wenn es um die Beseitigung des Konflikts durch jüngere Marken geht. Durch das Internet werden viele neue Möglichkeiten der Markenverletzung eröffnet, die das Image und den Wert einer Marke beeinträchtigen. Hier gilt es, eigene Schutzmaßnahmen regelmäßig anzupassen und die aktuelle Rechtsprechung im Auge zu behalten.
Auch im Fall, dass unsere Mandanten die Marken anderer verletzen, suchen wir nach optimalen Wegen, den Konflikt zeit- und kosteneffektiv zu bereinigen. Dabei prüfen wir, ob die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen und weisen Wege aus dem Konflikt.
In beiden Situationen liegt unsererseits großes Augenmerk auf einer schnellen und kosteneffizienten Lösung, um langwierige und ggfs. auch in mehreren Ländern zu führenden Auseinandersetzungen zu vermeiden. Soweit es unvermeidlich ist, vertreten wir unsere Mandanten unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten vor den Gerichten.
Trotz Markenrecherchen im Vorfeld kann es zu Markenwidersprüchen kommen, insbesondere bei Unionsmarken ist das Risiko etwas höher, da die Widersprüche nicht nur auf Grund von älteren Unionsmarken erfolgen können, sondern auch auf Basis nationaler Marken oder Firmenkennzeichen in den 27 Mitgliedsstaaten. Unter der Prämisse einer effizienten Lösung solcher Widerspruchsverfahren versuchen wir regelmäßig durch Vorrechts- und/oder Abgrenzungsvereinbarungen mit den Markeninhabern den Konflikt zu lösen und so das amtliche Verfahren abzukürzen.
Sollte dies nicht möglich sein, führen wir für unsere Mandanten das amtliche Verfahren inklusive Rechtsmittelverfahren durch und nutzen für die Vorbereitung auch innovative Recherchemöglichkeiten, um die Rechtsprechung optimal anzuwenden.
Soweit im Rahmen von Markenüberwachungen potentielle Markenkonflikte erkannt werden und außergerichtliche Einigungsversuche nicht erfolgreich waren, legen wir für unsere Mandanten Widersprüche vor den zuständigen Markenbehörden ein und begleiten diese auf Basis unserer hohen fachlichen Kompetenz.
Für den Begriff „Produktpiraterie“ existiert keine gesetzliche Definition. Nach einer weit verbreiteten Auffassung umschreibt „Produktpiraterie“ den Tatbestand der gewerbsmäßigen, kriminellen Schutzrechtsverletzung, d.h. der gezielten, massenhaften und mit Gewinnabsicht begangenen, vorsätzlichen Verletzung bestehender Schutzrechte sowie die Verletzung der durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geschützten Rechtspositionen.
Wir beraten unsere Mandanten bei der Bekämpfung von Produkt- und/oder Markenpirateriefällen und gehen erfolgreich gegen Verletzer vor. Dabei nutzen wir die umfangreichen Rechte auf Grundlage deutscher und europäischer Gesetzgebung, um die Ware z.B. durch Zollbeschlagnahmeverfahren aus dem Verkehr zu ziehen und die Verantwortlichen für den Schaden zur Rechenschaft zu ziehen. Gerade diese Fälle bedürfen eines hohen Maßes an Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, um auch einen intensiven und schnellen Informationsfluss zu sichern. Gleichzeitig stehen wir diesbezüglich regelmäßig mit den zuständigen Behörden z.B. dem Zoll oder der Staatsanwaltschaft in Kontakt und können die Rechte unserer Mandanten effizient durchsetzen.
Eine IP Due Diligence kann in verschiedenen Situationen erforderlich werden. So sind Investoren am Wert ihrer Investition interessiert oder bei Firmenübernahmen sind Synergien und Entwicklungsoptionen relevant.
Aus unserer Erfahrung sind IP Due Diligences wichtig für den Entscheidungsprozess, oft zeitkritisch und es ist nur ein eingeschränktes Budget eingeplant.
Unter diesem Aspekt führen wir für Sie eine fokussierte, qualitativ hochwertige Due Diligence durch und konzentrieren uns dabei auf folgende 4 Kernbereiche:
- Bewerten der allgemeinen Stärken und Schwächen eines Schutzrecht-Portfolios;
- Herausarbeiten der kritischen Schutzrechte;
- Bewerten der Stärke der kritischen Schutzrechte unter Berücksichtigung der jeweiligen Rechtsordnungen;
- freedom to operate Analyse hinsichtlich der Projektziele.
Ergänzt wird unsere fundierte juristische Bewertung, soweit erforderlich, auch durch eine wirtschaftliche Bewertung, wobei wir in diesen Fällen mit spezialisierten Wirtschaftsprüfern zusammenarbeiten.
Im Rahmen unserer markenrechtlichen Beratung begleiten wir unsere Mandanten regelmäßig bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen, z.B. Lizenzverträgen, Kooperationsverträgen, Merchandisingverträgen und Markenkaufverträgen unter Zugrundelegung der entwickelten Markenstrategie.
Auch zum Abschluss von Markenkonflikten verhandeln wir mit der Gegenseite regelmäßig Abgrenzungs- und Vorrechtsvereinbarungen, die die Interessen unserer Mandanten bestmöglich umsetzen.
Unser Ansatz ist insoweit, dass Verträge zukünftige Streitigkeiten vermeiden sollen, klar formuliert sind und auch bisher unbekannte Entwicklungen der Marken offen halten.
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