Die Weichen für erfolgreiches unternehmerisches Handeln werden im Gesellschaftsrecht mit den weiteren wirtschaftsrechtlichen Bereichen früh gestellt. Unsere Erfahrung zeigt, dass gesellschaftsrechtliche Beratung integral (umfassend) zu erfolgen hat. D. h., dass neben dem Recht und den Markterfordernissen, die Unternehmerpersönlichkeit und Unternehmenskultur entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg ist.
Kern der juristischen Beratung im Gesellschaftsrecht sind optimalen Handlungsformen von Investoren und Unternehmen entsprechend der breiten Palette an Rechtsformen und Möglichkeiten nach den strategischen Bedürfnissen des Unternehmens, um sich national und international auf Märkten erfolgreich zu bewegen.
Daneben ist unsere Beratung auf die zyklischen Erfordernisse des Unternehmens abgestimmt. Die Planungs- und Gründungsphase (Start Up) hat andere Beratungsschwerpunkte als ein Unternehmen in der Frühentwicklungs‑, Wachstums- oder Expansionsphase. Mit dem Erreichen des Wachstums-Zenits ist das Unternehmen wieder neu für die Zukunft auszurichten, soll re-strukturiert oder muss saniert werden.
Unsere Betreuung umfasst das Recht der Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) als auch Personengesellschaften (z.B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GmbH & Co. KG, stille Beteiligung). Für die passgenaue – auch internationale – Beratung von Unternehmen und Beteiligungen handeln wir im Team und greifen zur Wahrung Ihrer Interessen auf das Know-How von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zurück.
Die klassische Beratung im Gesellschaftsrecht umfasst den M&A und den Venture Capital Bereich. Wir entwickeln pragmatische und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen für Gründungen als Start Ups, Beratung von Gesellschaftern, Geschäftsführern hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten.
Felix Ginthum
Haben Sie weitergehende Fragen? Unsere obigen allgemeinen Ausführungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwaltliche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.
Ein integrales Rechtsberatungsverständnis im Gesellschaftsrecht geht über die optimale Rechtsformenwahl, rechtliche Optimierungsfragen, Wahrung von Interessen der Gesellschafter u nd Investoren hinaus. Es streift dabei Rechtsbereiche, wie das Arbeits‑, Umwelt- und IT-Recht. Bevor Entscheidungen mit großer Tragweite getroffen werden, ist – immer wieder, wenn gewünscht – der Blick aufs Ganze wichtig.
Rechtsformen, Strukturen und Prozesse sind im Hinblick auf Marktbedürfnisse, Funktionalität und Effektivität dann passgenau, wenn diese der Unternehmerpersönlichkeit, dem Management, der Führungskraft mit den jeweiligen Werten, Einstellungen und Fähigkeiten in der Wechselwirkung der jeweiligen Unternehmenskultur entsprechen.
Die Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen sind fundamentalen Veränderungen unterworfen. Einflussfaktoren wie beschleunigter Fortschritt, neue Märkte, kritisches Konsumverhalten, technologischer Fortschritt, Wissensexplosion, demographischer Wandel und eine ständig expandierende Globalisierung bringen neue unternehmerische Risiken und Chancen mit sich. Komplexität und Dynamik von Veränderungsprozessen
Unternehmen müssen sich immer mehr in instabilen Strukturen situativ sich an neue Kundenbedürfnisse, Marktstrukturen und Wettbewerbsverhältnisse anpassen. Folgende Fragen können sich dadurch stellen:
- Wie verbessern sich unsere Kundenorientierung oder die Beschaffungseffizienz mit unseren Lieferanten?
- Wie können Verbesserungsvorschläge von Mitarbeitern helfen effizienter, intern wie extern zu kommuniziere?
- Wie können kann die Produktentwicklung und Produktion schneller in marktfähige innovative, Umweltstandards und Ethik orientierte Qualität sicherstellen?
- Wie kann der produktive Einsatz vorhandenen, erfahrenen Personal produktiv verbessert werden? Wie lassen sich Netzwerke entlang der Wertschöpfungskette gestalten?
- Wie kann eine Lernkultur für unser Unternehmen gefördert und Weiterbildungsprozesse eingeleitet werden? Wie lässt sich eine „high performance culture“ mit hohem Identifikationsgrad realisieren?
Unsere Beratung hat den Anspruch die komplexen und dynamischen Anforderungen rechtlich zu begleiten. Ein größtmöglicher Nutzen für Ihr Unternehmen erschließt sich uns durch einen Perspektivwechsel. Ihr Unternehmen aus Ihrer Sicht verstehen ist Garant einer guten Beratung. Denn eine umfassende rechtliche Beratung ist bei komplexen und dynamischen Fragestellungen nicht allein aus dem überkommenen juristischen Fundus möglich.
Die gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen kommen meist zur Unzeit. Am Anfang steht die Idee. Mit dem Entschluss ein Unternehmen zu gründen, beginnt die Planung, der Businessplan wird erarbeitet und Finanzierungsmöglichkeiten werden geprüft. Es zeigt sich meist unter Zeitdruck, dass das fachliches Wissen und betriebswirtschaftliches Know-How allein nicht ausreicht, um die bestmögliche Startposition einzunehmen. Entrepreneure verschenken große Anteile ihres Geschäftsanteils bereits in der Seed-Phase sofern keine Regelungen Ihnen die Beibehaltung ihres Geschäftsanteils bei späteren Investitionsrunden garantiert.
Je nach Branche betrifft die Gründungsberatung zahlreiche Rechtsbereiche:
Von der Prüfung der Zulässigkeit der Geschäftsidee, über den Schutz einer Markenstrategie, die Fragestellungen weiterer Schutzrechte hin zur Rechtsform um Haftungsrisiken zu beschränken, die unterschiedlichen Mitgründer bzw. Mitgesellschafter in dem Gesellschaftsvertrag individuell zu berücksichtigen. Darüber hinaus Verschwiegenheitserklärungen zu gestalten, um die Kopie der Geschäftsidee in Gesprächen mit Investoren u. a. zu schützen, neue Mitarbeiter richtig einzustellen, die Gefahren der Scheinselbständigkeit zu umschiffen, den ersten Mietvertrag sicher abzuschließen bis hin zur Gestaltung von Allgemeinen Lieferbedingungen und Kooperationsverträgen mit internationalen Kooperationspartnern.
Rechtliche Compliance ist unvermeidbar. Die Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen soll die frischgebackenen CEOs nicht überfordern und von Ihren Kernaufgaben abhalten. Unsere Beratung ermöglicht es Gründern sich voll auf die Marketing‑, Sales- und Social Media-Strategien zu entwickeln und Investoren einzuwerben.
Im Laufe eines Unternehmenszyklus stellt sich oft die strategische Frage, ob ein anderes Unternehmen oder ein Unternehmensteil erworben oder gar veräußert werden soll. Vielfältige Umstände in komplexen und dynamischen Märkten können Veränderungen ergeben. Unsere Beratung stellt Ihnen die Expertise für den richtigen Umgang mit diesen Herausforderungen zur Verfügung.
Unter dem Begriff M&A (Mergers and Acquisitions) werden die mit Fusionen, Übernahmen, Verschmelzungen (Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Umwandlungen) verbundenen Vorgänge, wie die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Fragen zur Finanzierung eines Unternehmenskaufs, die Auflösung alter und die Gründung neuer Gesellschaften (Umstrukturierung usw. ) verstanden.
So Nach Auswahl eines potenziellen Zielunternehmens wird in der Regel eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet. Mit Beginn der ersten Gespräche ein („Non-Disclosure-Agreement“, „NDA“), die Unterzeichnung von Absichtserklärungen („Letter of Intent“, „LOI“), die Prüfung der wirtschaftlichen und rechtlichen Situation des Zielunternehmens („Due-Diligence“, „DD“) etc.
Je nach Aufgabenstellung arbeiten wir hier mit Wirtschaftsprüfer, Investmentbanken („Corporate Finance“) zusammen und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Projekt.
Wenn Gesellschafter sich streiten, schadet dies schnell dem ganzen Unternehmen. Je früher die Gesellschafter externe Beratung zum Konfliktmanagement suchen, desto schneller findet man die richtige – möglichst präventive – Konfliktlösungsstrategie und rettet so Vermögenswerte, Arbeitsplätze und Ihr Know-How.
Unsere integral verstandene Beratung versucht den Konflikt nicht zu vermeiden, aber zu lösen. Rechtlich ist zunächst Klarheit über die Spielregeln herzustellen, in dem die aktuellen gesellschaftsrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Möglichkeiten analysiert werden.
Neben der klassischen juristischen Vertretung bzw. der Interessenwahrung von Gesellschaftern außergerichtlich und vor Gerichten, werden immer häufiger kosteneffiziente alternative Streitbeilegungsmethoden (ADR) nachgefragt.
Manchmal hilft ein gemeinsames durch einen kundigen Berater moderiertes Gespräch mit den Gesellschaftern, um einen Streit beizulegen.
Denn Geschäftsführern im Streit mit den Gesellschaftern oder langwierige Streits zwischen Gesellschaftern haben durch vielfältige Verflechtung untereinander oft den Wunsch Geschäftsbeziehungen während und nach streitigen Auseinandersetzungen aufrechtzuerhalten. Vor Gericht werde diese oft endgültig getrennt. Mit zeit- und kosteneffiziente alternative Streitbeilegungsmethoden (ADR – Alternative Dispute Resolution), sind es dann Schiedsverfahren und Mediation, die Hilfe leisten.
Ist der Streit auf diesem Weg nicht beizulegen, müssen die gesetzlichen und vertraglichen Grenzen ggf. gerichtlich geklärt werden. Auch hier beraten wir Sie gern und suchen einen möglichst schnellen kostengünstigen Weg.