Das Medien­recht umfasst viele Punkte, die im Zusam­menhang mit klassi­schen aber auch den neuen Medien für Personen oder Unter­nehmen relevant werden. In Berlin sind viele Medien­un­ter­nehmen angesiedelt, vor allem im digitalen Bereich. Daher sind recht­liche Fragen und Strei­tig­keiten rund um das Medien­recht regel­mäßig Gegen­stand unserer Tätigkeit.

Wir beraten unsere Mandanten, wenn ihre Persön­lich­keits­rechte oder die des Unter­nehmens durch Text- oder Bildver­öf­fent­li­chungen in Zeitungen, Fernsehen und im Internet verletzt werden. Gerade letzteres wird immer wichtiger, denn für Unter­nehmen können negative, insbe­sondere unwahre oder verleum­de­rische Behaup­tungen dem Image schwer schaden. Hier können wir aufgrund unserer umfang­reichen Erfah­rungen schnell und profes­sionell handeln.

Gleich­zeitig gehören aber auch Vertrags­ge­stal­tungen im Medien­be­reich zu unseren Beratungs­feldern. Dies sind zum einen Vertrags­ver­hand­lungen im Rahmen von Film- und Musik­pro­duk­tionen, die sämtliche Gestal­tungs­formen und Betei­ligte betreffen sowie Recht­eketten absichern, aber auch Buchver­träge und/oder Online-Projektverträge.

Nils Wittmiss

Sylvio Schiller

Haben Sie weiter­ge­hende Fragen? Unsere obigen allge­meinen Ausfüh­rungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwalt­liche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.

Nicht nur für Privat­per­sonen sind die Darstel­lungen in den Medien wichtig, auch für Unter­nehmen und ihre Vorstände gewinnen sie immer mehr an Bedeutung. In vielen Fällen ist es hilfreich, wenn die Presse­arbeit und die Auswertung der Medien durch unsere kompe­tenten Rechts­an­wälte begleitet werden. Dies umfasst neben der Beratung auch gegebe­nen­falls außer­ge­richt­liche Abmah­nungen und prozes­suale Unter­stützung im Bereich des Presse- und Persönlichkeitsrechtes.

Regel­mäßig vertreten wir Mandanten aus dem In- und Ausland, die mit Veröf­fent­li­chungen über Ihre Person oder Unter­nehmen nicht einver­standen sind. Dies betrifft nicht nur Promi­nente, die ein beson­deres Interesse der Medien wecken, immer wieder sind auch Menschen ohne Promi­nen­ten­status von solchen Veröf­fent­li­chungen betroffen und benötigen unseren Rat.

In der Beratung ist dann das vernünf­tigste Mittel abzuwägen, um erfolg­reich gegen die Veröf­fent­li­chung vorzu­gehen. Nicht immer ist die Abmahnung des jewei­ligen Verant­wort­lichen dabei die beste Lösung. Gerade bei Inter­net­ver­öf­fent­li­chungen ist die weitere Entwicklung und die Risiken einer Abmahnung für die Entscheidung, wie wir für unsere Mandanten tätig werden, von erheb­licher Bedeutung. Es gilt zu vermeiden, dass durch die Einschaltung unserer Kanzlei zwar der Beitrag entfernt wird, aber auch die nachfol­gende Diskussion einen größeren Ruf – bzw. PR-Schaden verur­sacht. Hierbei ist das Knowhow unsere Rechts­an­wälte von erheb­licher Bedeutung. Trotzdem gilt es das gesamte Spektrum der Optionen zu nutzen, die im wesent­lichen presse­recht­liche Gegen­dar­stellung, Besei­ti­gungs­an­sprüche, Unter­las­sungs­an­sprüche sowie die Geltend­ma­chung von Schaden­ersatz auch für immate­rielle Schäden („Schmer­zensgeld“) sind.

Insoweit wir Medien, vor allem Produk­ti­ons­firmen und Inter­net­portale beraten, ist oft abzuwägen, ob die Entfernung des Beitrages den publi­zis­ti­schen Ansprüchen gerecht wird oder es der Infor­mation der Öffent­lichkeit sachdienlich nützt. Gerade bei kleineren Portalen steht natürlich auch die Minimierung von Kosten­ri­siken im Vordergrund.

Film- und Fernseh­pro­jekte weisen die unter­schied­lichsten Aspekte bezüglich der jewei­ligen Vertrags­partner auf, denn die Inter­essen sind sehr unter­schiedlich. Damit Verträge ihren Beitrag zum Erfolg liefern, gilt es einen fairen Ausgleich zu finden und alle Betei­ligten gleichen Maßen einzu­binden. Hier können unsere Mandanten auf unsere Erfahrung bauen und sich auf die profes­sio­nelle juris­tische Beratung verlassen.

Eine wesent­liche Ausprägung findet das Recht in dem für Privat­per­sonen so wesent­lichen Recht am eigenen Bild. Dieses nicht nur für Promi­nente und deren Familien so wichtige Schutz­recht hat in der heutigen sehr medialen und inter­net­ba­sierten Welt auch für „normale“ Menschen eine erheb­liche Bedeutung.

Darüber hinaus häufen sich die Fälle, in denen Fotos von privaten Seiten unserer Mandanten später kommer­ziell verwendet werden oder sich auf Webema­te­rialien von Firmen wieder­finden. In vielen Fällen erfolgt die Verwendung ohne die Einwil­ligung der Fotogra­fierten, was regel­mäßig zu Unterlassungs‑, Besei­ti­gungs- und Schaden­er­satz­an­sprüchen führt. Häufiger kam es auch schon vor, dass Kamera­teams Beiträge für große Sendungen produ­zierten und dabei die gefilmten Personen gar nicht fragten oder sie täuschten, für welchen Zweck die Filmauf­nahmen produ­ziert wurden, oder trotz ausdrück­licher Verwei­gerung der Einwil­ligung das Material veröffentlichten.

In solchen Fällen muss schnell reagiert werden, denn ausge­strahltes oder in Online­zei­tungen veröf­fent­lichtes Bildma­terial verbreitet sich rasant im Internet und es wird immer schwerer, es vollständig wieder zu löschen.

Im Zusam­menhang mit dem Medien­recht werden von unseren Rechts­an­wälten sehr unter­schied­liche Verträge geprüft und gestaltet. Die juris­tische Expertise und die Erfah­rungen ermög­lichen hier kreative und innovative Ansätze, die praxis­ori­en­tiert und rechts­sicher sind. Gerade innova­tiven Startups setzen hier Heraus­for­de­rungen, die wir seitens unserer Rechts­an­wälte gern annehmen.Aber auch klassische Medien, seien es Verlage oder Filmpro­duk­ti­ons­firmen bis hin zu Werbe­agen­turen, kann unsere Kanzlei in diesem Bereich auf hohem Niveau beraten.
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