Das Medienrecht umfasst viele Punkte, die im Zusammenhang mit klassischen aber auch den neuen Medien für Personen oder Unternehmen relevant werden. In Berlin sind viele Medienunternehmen angesiedelt, vor allem im digitalen Bereich. Daher sind rechtliche Fragen und Streitigkeiten rund um das Medienrecht regelmäßig Gegenstand unserer Tätigkeit.
Wir beraten unsere Mandanten, wenn ihre Persönlichkeitsrechte oder die des Unternehmens durch Text- oder Bildveröffentlichungen in Zeitungen, Fernsehen und im Internet verletzt werden. Gerade letzteres wird immer wichtiger, denn für Unternehmen können negative, insbesondere unwahre oder verleumderische Behauptungen dem Image schwer schaden. Hier können wir aufgrund unserer umfangreichen Erfahrungen schnell und professionell handeln.
Gleichzeitig gehören aber auch Vertragsgestaltungen im Medienbereich zu unseren Beratungsfeldern. Dies sind zum einen Vertragsverhandlungen im Rahmen von Film- und Musikproduktionen, die sämtliche Gestaltungsformen und Beteiligte betreffen sowie Rechteketten absichern, aber auch Buchverträge und/oder Online-Projektverträge.
Haben Sie weitergehende Fragen? Unsere obigen allgemeinen Ausführungen können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie eine anwaltliche Beratung oder Vertretung für Ihr konkretes Anliegen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.
Nicht nur für Privatpersonen sind die Darstellungen in den Medien wichtig, auch für Unternehmen und ihre Vorstände gewinnen sie immer mehr an Bedeutung. In vielen Fällen ist es hilfreich, wenn die Pressearbeit und die Auswertung der Medien durch unsere kompetenten Rechtsanwälte begleitet werden. Dies umfasst neben der Beratung auch gegebenenfalls außergerichtliche Abmahnungen und prozessuale Unterstützung im Bereich des Presse- und Persönlichkeitsrechtes.
Regelmäßig vertreten wir Mandanten aus dem In- und Ausland, die mit Veröffentlichungen über Ihre Person oder Unternehmen nicht einverstanden sind. Dies betrifft nicht nur Prominente, die ein besonderes Interesse der Medien wecken, immer wieder sind auch Menschen ohne Prominentenstatus von solchen Veröffentlichungen betroffen und benötigen unseren Rat.
In der Beratung ist dann das vernünftigste Mittel abzuwägen, um erfolgreich gegen die Veröffentlichung vorzugehen. Nicht immer ist die Abmahnung des jeweiligen Verantwortlichen dabei die beste Lösung. Gerade bei Internetveröffentlichungen ist die weitere Entwicklung und die Risiken einer Abmahnung für die Entscheidung, wie wir für unsere Mandanten tätig werden, von erheblicher Bedeutung. Es gilt zu vermeiden, dass durch die Einschaltung unserer Kanzlei zwar der Beitrag entfernt wird, aber auch die nachfolgende Diskussion einen größeren Ruf – bzw. PR-Schaden verursacht. Hierbei ist das Knowhow unsere Rechtsanwälte von erheblicher Bedeutung. Trotzdem gilt es das gesamte Spektrum der Optionen zu nutzen, die im wesentlichen presserechtliche Gegendarstellung, Beseitigungsansprüche, Unterlassungsansprüche sowie die Geltendmachung von Schadenersatz auch für immaterielle Schäden („Schmerzensgeld“) sind.
Insoweit wir Medien, vor allem Produktionsfirmen und Internetportale beraten, ist oft abzuwägen, ob die Entfernung des Beitrages den publizistischen Ansprüchen gerecht wird oder es der Information der Öffentlichkeit sachdienlich nützt. Gerade bei kleineren Portalen steht natürlich auch die Minimierung von Kostenrisiken im Vordergrund.
Film- und Fernsehprojekte weisen die unterschiedlichsten Aspekte bezüglich der jeweiligen Vertragspartner auf, denn die Interessen sind sehr unterschiedlich. Damit Verträge ihren Beitrag zum Erfolg liefern, gilt es einen fairen Ausgleich zu finden und alle Beteiligten gleichen Maßen einzubinden. Hier können unsere Mandanten auf unsere Erfahrung bauen und sich auf die professionelle juristische Beratung verlassen.
Eine wesentliche Ausprägung findet das Recht in dem für Privatpersonen so wesentlichen Recht am eigenen Bild. Dieses nicht nur für Prominente und deren Familien so wichtige Schutzrecht hat in der heutigen sehr medialen und internetbasierten Welt auch für „normale“ Menschen eine erhebliche Bedeutung.
Darüber hinaus häufen sich die Fälle, in denen Fotos von privaten Seiten unserer Mandanten später kommerziell verwendet werden oder sich auf Webematerialien von Firmen wiederfinden. In vielen Fällen erfolgt die Verwendung ohne die Einwilligung der Fotografierten, was regelmäßig zu Unterlassungs‑, Beseitigungs- und Schadenersatzansprüchen führt. Häufiger kam es auch schon vor, dass Kamerateams Beiträge für große Sendungen produzierten und dabei die gefilmten Personen gar nicht fragten oder sie täuschten, für welchen Zweck die Filmaufnahmen produziert wurden, oder trotz ausdrücklicher Verweigerung der Einwilligung das Material veröffentlichten.
In solchen Fällen muss schnell reagiert werden, denn ausgestrahltes oder in Onlinezeitungen veröffentlichtes Bildmaterial verbreitet sich rasant im Internet und es wird immer schwerer, es vollständig wieder zu löschen.
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Jul