Was passiert mit den Markenrechten, wenn die Schotten unabhängig werden?
In einem Referendum werden am 18. September die Bürger Schottlands über den Verbleib im Vereinigten Königreich abstimmen, entweder die Schotten werden unabhängig, gründen einen eigenen Staat oder sie erhalten den Status quo.
In Fokus der Öffentlichkeit stehen viele Fragen, welches Geld wird Schottland bekommen, bleibt es in der EU, wie wird der Staat organisiert, bauen die Schotten eine eigene Armee auf, wie werden die Staatsschulden aufgeteilt usw. Dem stehen aber auch die Aspekte des Geistigen Eigentums gegenüber. Was ist mit den Marken, die bisher beim Intellectual Property Office (UKIPO) in London oder beim HABM in Alicante registriert sind? Das gleiche gilt für Patente oder Designrechte.
Auch wenn die Entscheidung diese Woche fällt, bleibt noch Zeit bis zur Umsetzung der Unabhängigkeit. Erst am 24. März 2016 würde es nur Neugründung des schottischen Staates kommen und bis dahin müssten viele Entscheidungen in Kraft gesetzt, um Schutzrechte in dem dann unabhängigen Schottland zu sichern.
Aktuell sieht das Schutzrechtesystem in Großbritannien zwei Möglichkeiten vor. Einerseits durch die Anmeldung der Marken beim UKIPO oder durch die Registrierung als EU-Marke beim HABM.
Die UKIPO wird mit den Worten zitiert: „Für den Fall, dass für die Unabhängigkeit gestimmt wird, bleiben alle Schutzrechte, auch die von schottischen Bürgern registrierten, im dann verbleibenden Großbritannien wirksam. Ob beim UKIPO existierende oder zukünftig zu registrierte Schutzrechte auf Schottland erstreckt werden, bedarf einer Entscheidung der Schottischen Regierung. Eine Zustimmung der britischen Regierung wäre dafür nicht erforderlich.”
Vielleicht kommt auch ein eigenes schottisches IP-Rechtesystem. Die aktuelle schottische Regierung hat in Ihrem „White paper on independence“ ausgeführt, dass im Falle der Unabhängigkeit das geistige Eigentum weiterhin geschützt wird. Dabei setzt diese auf ein einfacheres und billigeres Modell als das aktuelle UK-System, das vor allem für kleine Unternehmen bürokratisch und teuer ist. So könnte Schottland zum Beispiel, das deutsche Modell des Gebrauchsmusterschutzes für technische Innovationen adaptieren.
Schottland könnte ein eigenes Marken- und Patentamt aufbauen oder sich an den Kosten des britischen IPO beteiligen, es gibt hierzu verschiedene Lösungsansätze.
Um die Gemeinschaftsmarke oder das Gemeinschaftsgeschmacksmuster auch in Schottland gelten zu lassen, müsste Schottland Mitglied der EU werden, dies dürfte einerseits einige Zeit in Anspruch nehmen und zum anderen vom verbleibenden Großbritannien blockiert werden. Daher dürfte einige Zeit vergehen, bis diese europäischen Schutzrechte auch in Schottland gelten werden. Bisher galt immer nur, wenn ein neues Land der EU beitritt, erstrecken sich die Gemeinschaftsschutzrechte automatisch auf diesen neuen Mitgliedsstaat, die Frage eines Austrittes oder einer Abspaltung, die zum Austritt führt, ist den entsprechenden Verträgen und Verordnungen nicht geregelt. .
Für Marken- oder Patentinhaber bedeutet dies, die Entwicklung in Schottland im Falle einer Entscheidung für die Unabhängigkeit genau im Auge zu behalten, um erforderlichenfalls rechtzeitig alle notwendigen Schritte einleiten, um eigen Schutzrechte in dem neuen Staat aufzubauen und zu sichern.