Facebook als Pranger für Freier

Dass die Ameri­kaner ein anderes Verständnis von Privat­sphäre haben als wir in Europa und speziell in Deutschland, haben bereits Diskus­sionen um Googles Streetview oder aber NSA gezeigt. Auch die jüngsten Berichte lassen dies deutlich erkennen, denn in unserem Rechts­system wäre es unmöglich, dass die Polizei die Fotos von mutmaß­lichen „Verbre­chern“ im Internet an den Pranger stellt.

Zurzeit veröf­fentlich die Polizei in Richmond von mutmaß­liche Freier eines Straßen­strichs die Fotos sowie deren Namen auf Facebook, als Abschre­ckung um das Problem der Straßen­pro­sti­tution in den Griff zu bekommen. Obwohl dieses Praxis nun wohl auch in den Staaten kriti­siert ist, gehört das Veröf­fent­lichen von Fotos von Festge­nommen zum Alltag.

Anders in Deutschland — hier stellt die nament­liche Nennung eines Straf­täters bereits einen Eingriff in das Allge­meine Persön­lich­keits­recht dar und ist der Polizei und Staats­an­walt­schaft untersagt. Lediglich in Ausnah­me­fällen und unter Abwägung aller Inter­essen darf zur Aufklärung eines Verbre­chens oder zur Fahndung ein Bild eines poten­ti­ellen Täters an die Medien gegeben werden. Soweit die Person aber bereits gefasst wurde, gibt es kein Interesse mehr, die Bilder zu veröf­fent­lichen und daher steht ab diesem Zeitpunkt auch der Schutz des Persön­lich­keits­rechts des Beschul­digten wieder im Vorder­grund. Somit wäre in Deutschland ein solcher Facebook Pranger ein Verstoß gegen geltendes Recht.