Personal von Air Berlin muss sich neu bewerben – Ist das arbeits­rechtlich zulässig?

Seit gestern steht fest, dass die Lufthansa mehr als die Hälfte der insol­venten Flugge­sell­schaft Air Berlin übernimmt. Anders als die Start-und Lande­rechte sowie die Flugzeuge werden die meisten Piloten und Flugbe­gleiter jedoch nicht direkt übernommen. Diese müssen sich vielmehr bei den zum Lufthansa-Konzern gehörenden Flugge­sell­schaften neu bewerben. Laut aktuellen Infor­ma­tionen steht dabei insbe­sondere eine mögliche Anstellung bei der in Öster­reich regis­trierten Eurowings Europe und nicht bei der Lufthansa selbst im Raum, und zwar zu deutlich schlech­teren Bedin­gungen. So heißt es beispiels­weise, dass betroffene Piloten Gehalts­ein­bußen von 20 bis 40 Prozent hinnehmen müssten, und das bei wesentlich höherer Arbeitsleistung.

Ob dieses Vorgehen der Lufthansa mit dem deutschen Arbeits­recht vereinbar ist, lässt sich noch nicht abschließend beurteilen. Es ist jeden­falls nicht ausge­schlossen, dass betrof­fenen Mitar­beiter Ansprüche gegen den Lufthansa-Konzern auf Weiter­be­schäf­tigung zu gleichen oder ähnlichen Kondi­tionen zustehen.

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