Zwei Jahre haben die Gesprächen zwischen den Europäischen Institutionen, dem Europäische Parlament, dem Rat und der Kommission im sogenannten Trilog gedauert bis nun endlich eine vorläufige politische Einigung über das Paket zur Reform des Markenrechts erzielt wurde. Ziel der vereinbarten Maßnahmen ist es, das System für die Markeneintragung in der gesamten EU leichter zugänglich und effizienter machen, damit ist nicht nur die Markenanmeldung beim HABM, sondern eben auch bei allen nationalen EU-Markenämtern gemeint. Damit soll für die Unternehmen der Aufbau und Erhalt von Markenrechten kostengünstiger, schnellere und berechenbarerer werden und damit auch mehr Rechtssicherheit bieten. Unternehmen können so leichter Innovationen schützen und wirksamer gegen Markenpiraterie vorgehen, und zwar auch in Fällen, in denen die nachgeahmten Produkte das Gebiet der EU als Transitwaren passieren.
Die für die Bereiche Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU zuständige EU-Kommissarin Elżbieta Bieńkowska erklärte hierzu:
„Schutzrechtintensive Wirtschaftszweige leisten einen enormen Beitrag zur Wirtschaftsleistung der Europäischen Union und zur Beschäftigung. Die Einigung über das Paket zur Reform des Markenrechts bringt einen modernisierten und wirksameren Rechtsrahmen. Dadurch werden das Unternehmertum und die Wettbewerbsfähigkeit gefördert. Das ist eine gute Nachricht für Europa. Außerdem werden wir besser dafür gerüstet sein, den Umlauf von gefälschten Produkten wirksam zu stoppen.“
Wesentliche Punkt der geplanten Reform sind:
- Gemeinschaftsmarken sollen erheblich günstiger werden. Dabei zielt die Vergünstigung im Wesentlich wohl auf die Verlängerungsgebühren nach Ablauf der ersten 10 Jahre Schutzdauer ab. Geplant sind Einsparungen bis zu 37%. Spannend bleibt, ob auch die Gebühren für die Anmeldung bei weniger als 3 Klassen reduziert werden, dies wäre ein sinnvoller und für viele Markenanmelder kostensparender Schritt.
- Die Eintragungsverfahren bei allen Markenämtern der EU sollen gestrafft und harmonisiert werden und damit effizienter sein. Die EU verspricht sich von schnellere und weniger aufwändige Verfahren eine erhebliche Verbesserung für erfolgreich wachsende Unternehmen, insbesondere KMU, die grenzüberschreitend tätig sind und bei den Behörden mehrerer Mitgliedstaaten Markenschutz beantragen.
- Die Mittel zur Bekämpfung von Produktpiraterie insbesondere bei Durchfuhren durch das Gebiet der EU sollen aufgestockt und damit verhindert werden, dass die EU als Drehscheibe für den weltweiten Handel mit gefälschten Produkten missbraucht wird.
- Die markenrechtlichen Vorschriften sollen an das moderne unternehmerische Umfeld angepasst und das Markenrecht samt seiner Grenzen klarer gefasst werden.
Die politische Einigung der drei Institutionen im Rahmen des sogenannten Trilogs muss noch vom Europäischen Parlament sowie vom Rat förmlich bestätigt werden; damit wird in den kommenden Wochen gerechnet.