Im Folgenden haben wir eine kurze Gegenüberstellung des deutschen und des US-amerikanisches Urheberrechtes mit einem Hauptaugenmerk auf dem Fotorecht erstellt. Dabei werden einige Gemeinsamkeiten und einige deutliche Unterschiede gegenübergestellt, die für Fotografen interessant sein können, wenn sie ihre Rechte durchsetzen wollen.
USA | Deutschland | |
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Entstehung | Das Urheberrecht und damit der Schutz entsteht durch die Schaffung des Werkes. Bei einem Foto somit mit der Betätigung des Auslösers der Kamera und speichern. | |
Registrierung | Registrierung beim US Copyright Office erforderlich, um Ansprüche durchzusetzen. Für gesetzliche Schadenersatzansprüche muss eine rechtzeitige Registrierung erfolgt sein, dies bedeutet vor der Verletzungshandlung oder spätestens 3 Monate nach der ersten Veröffentlichung.[für Ausländer gilt aufgrund der Berner Übereinkunft, soweit das Foto erstmals außerhalb der USA veröffentlicht wurde, ist keine Registrierung erforderlich.] | Keine Registrierung erforderlich |
Abmahnung | Außergerichtlich wird regelmäßig mit einer Abmahnung begonnen, in dieser werden Unterlassungs‑, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht und eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. | |
Gesetzlicher Schadensersatz | Der gesetzliche Schadensersatz liegt zwischen 750,00 und 30.000,00 USD; bei vorsätzlichen Handeln bis zu 150.000,00 USD. Dies gilt aber nur für rechtszeitig registrierte Werke, auch bei Ausländern. | Es gibt keine gesetzlich regulierten Beträge für den Schadensersatz. |
Schadenersatzhöhe | Der Rechteinhaber kann zwischen tatsächlichem und gesetzlichem Schadensersatz wählen, wenn er sein Werk rechtszeitig registriert hat, andernfalls hat er nur anspruch auf den tatsächlichen Schadensersatz. | Es gibt 3 Möglichkeiten der Schadensberechnung: 1. Lizenzanalogie 2. Erstattung der vom Verletzten erlittenen Vermögenseinbuße 3. Herausgabe des Verletzergewinns |
Schadenersatz bei fahrlässiger Verletzung | Die Höhe des Schadensersatzes kann sich auf 200,00 USD reduzieren. | Auch im Fall einer fahrlässigen Verletzung ist der Schadenersatz in regulärer Höhe zu zahlen. |
Schadenersatz bei vorsätzlicher Verletzung | Bis zu 150.000,00 USD sind bei vorsätzlicher Verletzung möglich, insbesondere bei anhaltender Rechteverletzung trotz des Wissens, dass Rechte Dritter verletzt werden oder leichtsinnigen Missachten der Rechte. Dies gilt aber nur für rechtszeitig registrierte Werke, auch bei Ausländern. | Es gibt keinen Verletzeraufschlag, auch nicht bei vorsätzlichem Handeln, es sei denn als Vertragsstrafe wegen des Verletzens einer abgegebenen Unterlassungserklärung. |
Entfernen des / Angabe eines falschen Urheberrechtsvermerkes | Wenn es sich um Urheberinformationen in dem Bild oder der Bilddatei handelt, gibt es einen zusätzlichen Schadenersatzanspruch zwischen 2.500,00 und 25.000,00 USD. | Wenn der richtige Urheberrechtsvermerk fehlt, besteht Anspruch auf in der Regel einen 100% Aufschlag auf den Schadenersatz. |
Kostenerstattung | Die Anwaltskosten hat die unterliegende Partei zu tragen, wenn es sich um Urheberrechtsverletzungen handelt und das Werk rechtszeitig registriert wurde und bei Entfernung bzw. falschen Bezeichnung des Urhebers. | Die Kosten der berechtigten Abmahnung muss der Verletzer zahlen, in einem Gerichtsverfahren trägt die unterliegenden Partei die Kosten |
Schutzdauer | Endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. |
Haben Sie weitergehende Fragen zur Durchsetzung Ihrer Rechte wegen unerlaubter Verwendung Ihrer Fotos, wenden Sie sich an uns und wir beraten Sie gern. Zusammen mit unserem Partner Imagerights Inc können wir Ihre Rechte auch in den USA durchsetzen.