Wütende Stiere unter sich — Red Bull streitet sich Old OX

Das weltweit bekannt Unter­nehmen Red Bull geht aktuell gegen eine kleine im Bundes­staat Virginia behei­matet Bierbrauerei vor, die Old Ox Brauerei genannt wird. Dabei stößt sich der Energy-Drink Hersteller daran, dass das Wort “Ochsen” beim Verbraucher zu Verwir­rungen führen könnte.

Marken­ver­let­zungen treten auf, wenn eine nicht autori­sierte Benutzung einer Marke im Zusam­menhang mit Waren oder Dienst­leis­tungen in einer Weise erfolgt, die zu Verwechs­lungen, Täuschung oder Irrtum über die Quelle der Waren oder Dienst­leis­tungen führen kann. Aktuell ist Red Bull besorgt, dass Verbraucher, die Old Ox Bier kaufen, denken sie würden ein Produkt von Red Bull kaufen.

Red Bull ist ein öster­rei­chi­sches Unter­nehmen mit einem Umsatz von ca. 6.000.000.000 Euro im Wesent­lichen durch den Verkauf von Energy-Drinks. Die umfas­senden Marken­rechte werden seitens des Unter­nehmens umfassend verteidigt und so teilte man Old Ox frühzeitig mit, dass man Bedenken hinsichtlich des Logos habe.

Red Bull verlangte von Old Ox die Nutzung des Markenlogo zu begrenzen und auf die Farben rot, silber oder blau und zudem auf die Herstellung von alkohol­freie Getränke, wie Root Beer, zu verzichten. Old Ox lehnte ab.

Im Februar 2015, nach etwa zehn Monaten Diskussion über Logo und die poten­tielle für Marken­ver­letzung, reichte Red Bull eine Wider­spruch gegen Old Ox Marken­an­meldung beim US-Patent- und Markenamt (USPTO) ein. Red Bull ist besorgt, dass die Verbraucher die Ochsen mit den Bullen von Red Bull verwechseln, denn Ochsen und Bullen sind beides männliche Rinder und sind praktisch für die meisten Verbraucher nicht zu unter­scheiden. Old Ox hatte zwar angekündigt keine Energie­ge­tränke zu produ­zieren, dies genügte Red Bull aber nicht.

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Red_Bull_Logo

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Damit steht bei dieser möglichen Marken­ver­letzung die inhalt­liche Ähnlichkeit der sich gegen­über­ste­henden Marken im Vorder­grund, diese ist eine der Kriterien bei der Prüfung der Verwechs­lungs­gefahr. Aller­dings eines der drei Prüfungs­merkmale, welches eher selten zum Tragen kommt.

Red Bull nimmt den Schutz seiner Marke sehr ernst, so widmet das Unter­nehmen auf seiner Website diesem Thema eine ganze Unter­seite. Dort erklärt Red Bull: “Wir besitzen weltweit ein riesiges Portfolio an einge­tra­genen und nicht einge­tra­genen Marken­rechten, wobei keine dieser Marken – oder leicht verwech­selbare Marken – ohne die Zustimmung von Red Bull verwendet werden dürfen.”

Es bleibt spannend, wie das Wider­spruchs­ver­fahren vom USPTO entschieden wird.