Bei einer Markenanmeldungen muss ein Waren-/Dienstleistungsverzeichnis angegeben werden, womit der Anmelder bestimmt, für welche Waren oder Dienstleistungen er die Marke schützen lassen will.
Zudem ist für die wichtige Markenrecherche im Vorfeld einer Anmeldung die Klassifikation wichtig, denn danach richtet sich ein mögliches Verwechslungsrisiko. Anhand der Einordnung der Waren und Dienstleistungen in den Klassen wird die Recherche in den relevanten Datenbanken erleichtert. Dabei ist auch vom Vorteil, dass die aktuelle Version international abgestimmt ist und somit auch ohne Sprachkenntnisse die Recherche in internationalen Registern möglich ist.
Seit dem 1. Januar 2015 ist die “Version 2015″ der 10. Ausgabe der Nizza-Klassifikation (NCL 10–2015) gültig und ist zu berücksichtigen.