Anbieter digitaler Produkte und Dienst­leis­tungen müssen seit dem 01.01.2015 neue Umsatz­steu­er­re­gelung beachten!

Mit Beginn des neuen Jahres gelten für Online-Anbieter von Telekommunikations‑, Rundfunk‑, Fernseh- und auf elektro­ni­schem Weg erbrachte Dienst­leis­tungen an private Kunden innerhalb der Europäi­schen Union gravie­rende Änderungen hinsichtlich der abzufüh­renden Umsatz­steuer. Während bis Ende letzten Jahres die Umsatz­steuer in dem Staat zu entrichten war, in dem der Anbieter seinen Sitz hat, muss er nunmehr die in dem jewei­ligen Land des Kunden geltenden Umsatz­steu­er­sätze abrechnen und dort abführen. Erfasst sind neben E‑Books beispiels­weise auch MP3, Filme, Hörbücher und Software­pro­dukte wie Apps oder Spiele.

Hinter­grund für die Neuerung sind Vorgaben in verschie­denen EU-Richt­linien, u.a. des sog. Mehrwert­steuer-Pakets 2010 (Richt­linie 2008/8/EG vom 12.02.2008) und die Durch­füh­rungs­ver­ordnung (EU) Nr. 1042/2013 vom 7.10.2013, die in Deutschland durch Änderungen im Umsatz­steu­er­gesetz und in der Umsatz­steuer-Durch­füh­rungs­ver­ordnung umgesetzt wurden. Die Änderungen sollen für EU-einheit­liche Bedin­gungen sorgen. Einer der Hinter­gründe für die Neure­gelung ist die Schaffung von mehr Steuer­ge­rech­tigkeit. Viele große Anbieter im Online­handel platzierten bewusst den Firmensitz in einem Land mit möglichst niedrigen Mehrwert­steu­er­sätzen. Diesem sogenannten „Forum-Shopping“ in Bezug auf Staaten soll damit ein Riegel vorge­setzt werden.

Schwie­rig­keiten ergeben sich für Anbieter insbe­sondere bei der Endpreis­angabe, da die Umsatz­steuer in diesen ja enthalten sein muss. Jeden­falls sollten betroffene Anbieter ihren Online-Auftritt schnellst­möglich an die neue Rechtslage anpassen.