Mit Beginn des neuen Jahres gelten für Online-Anbieter von Telekommunikations‑, Rundfunk‑, Fernseh- und auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an private Kunden innerhalb der Europäischen Union gravierende Änderungen hinsichtlich der abzuführenden Umsatzsteuer. Während bis Ende letzten Jahres die Umsatzsteuer in dem Staat zu entrichten war, in dem der Anbieter seinen Sitz hat, muss er nunmehr die in dem jeweiligen Land des Kunden geltenden Umsatzsteuersätze abrechnen und dort abführen. Erfasst sind neben E‑Books beispielsweise auch MP3, Filme, Hörbücher und Softwareprodukte wie Apps oder Spiele.
Hintergrund für die Neuerung sind Vorgaben in verschiedenen EU-Richtlinien, u.a. des sog. Mehrwertsteuer-Pakets 2010 (Richtlinie 2008/8/EG vom 12.02.2008) und die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1042/2013 vom 7.10.2013, die in Deutschland durch Änderungen im Umsatzsteuergesetz und in der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung umgesetzt wurden. Die Änderungen sollen für EU-einheitliche Bedingungen sorgen. Einer der Hintergründe für die Neuregelung ist die Schaffung von mehr Steuergerechtigkeit. Viele große Anbieter im Onlinehandel platzierten bewusst den Firmensitz in einem Land mit möglichst niedrigen Mehrwertsteuersätzen. Diesem sogenannten „Forum-Shopping“ in Bezug auf Staaten soll damit ein Riegel vorgesetzt werden.
Schwierigkeiten ergeben sich für Anbieter insbesondere bei der Endpreisangabe, da die Umsatzsteuer in diesen ja enthalten sein muss. Jedenfalls sollten betroffene Anbieter ihren Online-Auftritt schnellstmöglich an die neue Rechtslage anpassen.