Erneut haben wir eine Abmahnung der Rechtsanwälte Preu Bohlig aus Hamburg vorliegen, in der diese für Ihre Mandantschaft die Adam & Eve Beautylounge GmbH Unterlassungs- Auskunfts- und Schadenersatzansprüche geltend machen, dabei stehen dieses Mal aber keine markenrechtlichen Ansprüche im Vordergrund sondern allein wettbewerbsrechtliche Ansprüche .
Grundlage der Abmahnung sind Kosmetikprodukte. Die Rechtsanwälte beziehen sich in Ihrer Abmahnung auf einen Prüfbericht des Landeslabors Berlin-Brandenburg vom 18. Februar 2014, welcher sich mit Proben vom 18. November 2013 beschäftigt. Ergebnis der Prüfung ist, dass die geprüften Kosmetika folgende Mängel auf weisen:
- VerstößegegenVO (EG) 1223/2009
- da die Probe 10,7 % Thioglycolsäure enthält und dies ist bei Produkten zum Auftragen auf die Wimpern nicht erlaubt
- da die Probe 7,4 % Wasserstoffperoxid enthält und damit der maximal zulässige Wert von 2% übertroffen wird.
- VerstößegegendieKennzeichnungspflichten, weil folgende Angaben fehlen
- die Herstellerangaben auf der Verpackung und dem Behältnis
- der Nenninhalt auf der Packung
- Liste der Bestandteile auf der Verpackung
- Mindesthaltbarkeitsdatum
In der Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt, wobei der beigefügte Entwurf sehr umfassend ist und nicht unterschrieben werden sollte, denn er deckt auch potentielle Verstöße ab, die gar nicht abgemahnt wurden. Hier sollte unbedingt eine Anpassung erfolgen, denn strafbewehrte Unterlassungserklärungen sind in der Regel lebenslänglich gültig und bei Verstößen kann die Gegenseite empfindlich hohe Vertragsstrafen fordern.
Der Erstattungsanspruch hinsichtlich der Rechtsanwaltskosten basiert auf einem Streitwert von 30.000,00 Euro.
Bewahren Sie Ruhe und lassen sich nicht unter Druck setzen. Unterzeichnen Sie keine beigefügte Unterlassungserklärung, ohne sich gegebenenfalls von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Bitte beachten Sie auf jeden Fall die von der Gegenseite gesetzte Frist. Auf eine Abmahnung sollte grundsätzlich immer reagiert werden, auch wenn sie im Ergebnis unbegründet ist.
Gern informieren wir Sie über das mögliche Vorgehen sowie Chancen und Risiken. Nehmen Sie hierzu auf dem von Ihnen bevorzugten Weg Kontakt mit unseren Fachanwälten auf.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung. Als wirtschaftsrechtsorientierte Kanzlei haben wir beinah täglich mit der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr von Abmahnungen insbesondere aus den Bereichen Wettbewerbs‑, Marken‑, Urheber- und Medienrecht zu tun.
Sobald uns der konkrete Sachverhalt vorliegt, begutachten wir diesen und Sie erhalten zeitnah, kostenlos und unverbindlich eine erste kurze Einschätzung. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, einen persönlichen Beratungstermin