Wettbe­werbs­recht­liche Abmahnung wegen Kosmetikverordnung

Erneut haben wir eine Abmahnung der Rechts­an­wälte Preu Bohlig aus Hamburg vorliegen, in der diese für Ihre Mandant­schaft die Adam & Eve Beauty­lounge GmbH Unter­las­sungs- Auskunfts- und Schaden­er­satz­an­sprüche geltend machen, dabei stehen dieses Mal aber keine marken­recht­lichen Ansprüche im Vorder­grund sondern allein wettbe­werbs­recht­liche Ansprüche .

Grundlage der Abmahnung sind Kosme­tik­pro­dukte. Die Rechts­an­wälte beziehen sich in Ihrer Abmahnung auf einen Prüfbe­richt des Landes­labors Berlin-Brandenburg vom 18. Februar 2014, welcher sich mit Proben vom 18. November 2013 beschäftigt. Ergebnis der Prüfung ist, dass die geprüften Kosmetika folgende Mängel auf weisen:

  1. Verstöß­ege­genVO (EG) 1223/2009
    1. da die Probe 10,7 % Thiogly­col­säure enthält und dies ist bei Produkten zum Auftragen auf die Wimpern nicht erlaubt
    2. da die Probe 7,4 % Wasser­stoff­peroxid enthält und damit der maximal zulässige Wert von 2% übertroffen wird.
  2. Verstöß­ege­gen­die­Kenn­zeich­nungs­pflichten, weil folgende Angaben fehlen 
    1. die Herstel­ler­an­gaben auf der Verpa­ckung und dem Behältnis
    2. der Nenninhalt auf der Packung
    3. Liste der Bestand­teile auf der Verpackung
    4. Mindest­halt­bar­keits­datum

In der Abmahnung wird die Abgabe einer Unter­las­sungs­er­klärung verlangt, wobei der beigefügte Entwurf sehr umfassend ist und nicht unter­schrieben werden sollte, denn er deckt auch poten­tielle Verstöße ab, die gar nicht abgemahnt wurden. Hier sollte unbedingt eine Anpassung erfolgen, denn straf­be­wehrte Unter­las­sungs­er­klä­rungen sind in der Regel lebens­länglich gültig und bei Verstößen kann die Gegen­seite empfindlich hohe Vertrags­strafen fordern.

Der Erstat­tungs­an­spruch hinsichtlich der Rechts­an­walts­kosten basiert auf einem Streitwert von 30.000,00 Euro.
Bewahren Sie Ruhe und lassen sich nicht unter Druck setzen. Unter­zeichnen Sie keine beigefügte Unter­las­sungs­er­klärung, ohne sich gegebe­nen­falls von einem spezia­li­sierten Rechts­anwalt beraten zu lassen. Bitte beachten Sie auf jeden Fall die von der Gegen­seite gesetzte Frist. Auf eine Abmahnung sollte grund­sätzlich immer reagiert werden, auch wenn sie im Ergebnis unbegründet ist.

Gern infor­mieren wir Sie über das mögliche Vorgehen sowie Chancen und Risiken. Nehmen Sie hierzu auf dem von Ihnen bevor­zugten Weg Kontakt mit unseren Fachan­wälten auf.

Profi­tieren Sie von unserer Erfahrung. Als wirtschafts­rechts­ori­en­tierte Kanzlei haben wir beinah täglich mit der gericht­lichen und außer­ge­richt­lichen Abwehr von Abmah­nungen insbe­sondere aus den Bereichen Wettbewerbs‑, Marken‑, Urheber- und Medien­recht zu tun.
Sobald uns der konkrete Sachverhalt vorliegt, begut­achten wir diesen und Sie erhalten zeitnah, kostenlos und unver­bindlich eine erste kurze Einschätzung. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, einen persön­lichen Beratungstermin