Die Bonodo UG (haftungsbeschränkt) mahnt aktuell wieder Widerrufsbelehrungen in eBay-Shops ab, die nicht der seit dem 14.06.2014 geltenden Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie entsprechen. Im Gegensatz zu den Abmahnungen, die die bonodo UG (haftungsbeschränkt) bereits im Jahr 2014 durch einen Rechtsanwalt aussprechen ließ, schreibt sie die Onlinehändler nun selbst an.
Der Vorwurf ist aus wettbewerbsrechtlicher Sicht im Kern zwar korrekt, pikant am Vorgehen der bonodo UG (haftungsbeschränkt) ist jedoch, dass sie laut Handelsregisterauszug erst im September 2014 gegründet wurde und schon im Oktober 2014 die ersten Abmahnungen versandt wurde. Aufgrund dieses Umstandes sowie der Tatsache, dass von der bonodo UG (haftungsbeschränkt) keinerlei Produkte auffindbar sind, ist das Motiv für die Abmahntätigkeit rein rechtsmissbräuchlicher Natur. Hierfür spricht auch, dass die bonodo UG (haftungsbeschränkt) nach eigenen Angaben eine erhebliche Produktvielfalt im Angebot hat (Elektronikartikel, Textilien, Taschen & Assesoires, Handyzubehör).
Interessanter Weise fordert die bonodo UG (haftungsbeschränkt) auch keine Unterlassungserklärung, sondern macht im Ergebnis allein Schadensersatz geltend.
Wir warnen ausdrücklich davor, der Zahlungsaufforderung nachzukommen, ohne die Abmahnung rechtlich überprüfen zu lassen. Gleichwohl raten wir den Betroffenen jedoch dringend, ihren Onlineauftritt an das neue Verbraucherrecht anzupassen, um ernstzunehmenden Abmahnungen tatsächlicher Mitbewerber vorzubeugen. Hierbei sind wir gern behilflich.