Wichtig für alle Webshop-Betreiber: neue Button-Lösung

Der Deutsche Bundestag hat am 02. März 2012 verschiedene Änderungen des BGB auf den Weg gebracht, unter anderem die sogenannte Button-Lösung. Hinter diesem Begriff versteckt sich die generelle Pflicht von Online-Händlern, sich vom Verbraucher eindeutig bestä­tigen zu lassen, dass dieser sich mit seiner Bestellung verbindlich zur Zahlung verpflichtet. Erfolgt diese Bestä­tigung wie bei Online-Shops üblich durch Anklicken eines Buttons, muss dieser eindeutig beschriftet sein, beispiels­weise „kaufen“ oder „zahlungs­pflichtig bestellen“. Ferner beinhaltet die Geset­zes­än­derung für Verkäufer im elektro­ni­schen Geschäfts­verkehr die Pflicht, die essen­ti­ellen Vertrags­in­for­ma­tionen und insbe­sondere den Gesamt­preis der Ware sowie die Versand­kosten auf der Bestell­über­sichts­seite klar und verständlich in hervor­ge­ho­bener Weise in räumlicher und zeitlicher Nähe zum oben erwähnten Button anzugeben.

Die Button-Lösung tritt am 01. August 2012 in Kraft. Ziel dieser Änderung ist es, Verbraucher noch effek­tiver vor versteckten Kosten­fallen im Internet zu schützen.

Benötigen Sie Unter­stützung bei der Umsetzung der Geset­zes­än­de­rungen oder möchten Sie Ihre bereits erfolgte Umsetzung rechtlich überprüfen lassen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf (ofice@b2.legal). Gern überprüfen wir Ihre Webseite bzw. Ihren Online-Shop auch im Übrigen auf die Einhaltung des aktuellen Rechts.

Schreiben Sie einen Kommentar