Der Deutsche Bundestag hat am 02. März 2012 verschiedene Änderungen des BGB auf den Weg gebracht, unter anderem die sogenannte Button-Lösung. Hinter diesem Begriff versteckt sich die generelle Pflicht von Online-Händlern, sich vom Verbraucher eindeutig bestätigen zu lassen, dass dieser sich mit seiner Bestellung verbindlich zur Zahlung verpflichtet. Erfolgt diese Bestätigung wie bei Online-Shops üblich durch Anklicken eines Buttons, muss dieser eindeutig beschriftet sein, beispielsweise „kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“. Ferner beinhaltet die Gesetzesänderung für Verkäufer im elektronischen Geschäftsverkehr die Pflicht, die essentiellen Vertragsinformationen und insbesondere den Gesamtpreis der Ware sowie die Versandkosten auf der Bestellübersichtsseite klar und verständlich in hervorgehobener Weise in räumlicher und zeitlicher Nähe zum oben erwähnten Button anzugeben.
Die Button-Lösung tritt am 01. August 2012 in Kraft. Ziel dieser Änderung ist es, Verbraucher noch effektiver vor versteckten Kostenfallen im Internet zu schützen.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung der Gesetzesänderungen oder möchten Sie Ihre bereits erfolgte Umsetzung rechtlich überprüfen lassen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf (ofice@b2.legal). Gern überprüfen wir Ihre Webseite bzw. Ihren Online-Shop auch im Übrigen auf die Einhaltung des aktuellen Rechts.