Vor dem Landgericht Hamburg geht es um die Verletzung von Urheberrechten an einem der größten Datensätze für KI-Bildgeneratoren.
Längst ist es keine ferne Zukunftsvision mehr, dass Künstliche Intelligenz (KI) Einzug in unseren Alltag hält. Vor allem im Bereich der Bilderzeugung haben die Algorithmen der Künstlichen Intelligenz enorme Fortschritte gemacht. Doch hinter dem technologischen Boom verbirgt sich oft eine komplexe juristische Debatte. Das zeigt sich aktuell am Landgericht Hamburg.
Die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Bildgenerierung durch künstliche Intelligenz (KI) haben zu einem bemerkenswerten Phänomen geführt: dem Aufkommen von Bild-zu-Text-Generatoren. Einer der prominentesten Akteure auf diesem Gebiet ist der “Stable Diffusion”-Generator, der von “Stability AI” entwickelt wurde. Dieser ermöglicht es, durch einfache Texteingabe in wenigen Sekunden beeindruckende Bilder zu erzeugen. Doch wie so oft in der digitalen Welt ist auch in diesem Bereich nicht alles so einfach, wie es auf den ersten Blick den Anschein hat.
Die Grundlage für das Funktionieren solcher Generatoren sind riesige Datensätze, die aus Paaren von Bildern und Texten bestehen. Einer der größten dieser Datensätze ist “Laion-5B”, der vom gemeinnützigen Verein “Laion” mit Sitz in Hamburg zur Verfügung gestellt wird. Mit 5,85 Milliarden Verknüpfungen von Bild-Text-Paaren bildet dieser Datensatz die Grundlage für eine künstliche Intelligenz (KI), um Muster in Bildern zu erkennen und dazu passende Texte zu generieren.
Im Mittelpunkt juristischer Auseinandersetzungen steht nun jedoch die Herkunft dieser Datenmengen. Ein Fotograf hat mit der Begründung, seine Stockfotos seien ohne seine Zustimmung in den Datensatz aufgenommen worden, Klage gegen “Laion” eingereicht. Die Rechtslage ist dabei alles andere als eindeutig. Denn auch wenn es sich bei der Verwendung von Bildmaterial ohne Zustimmung grundsätzlich um einen Verstoß gegen das Urheberrecht handelt, so gibt es doch Ausnahmen.
In § 60d des Urheberrechtsgesetzes wird das so genannte Data Mining für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung ausdrücklich erlaubt. Diese Erlaubnis gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Kritisch zu betrachten ist insbesondere, wenn Forschungseinrichtungen mit privaten Unternehmen zusammenarbeiten, die einen bestimmenden Einfluss auf die Forschungsorganisation haben. Insbesondere aufgrund der engen Verbindungen des Vereins zu “Stability AI”, der Firma hinter dem “Stable Diffusion”-Generator, wird die Rechtmäßigkeit des Vorgehens von “Laion” angezweifelt.
Die Vorwürfe gegen “Stability AI” wurden durch den Rücktritt des ehemaligen CEO Emad Mostaque im März erhärtet. Dennoch hat sich die Firma “Laion” bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Der Deutsche Fotorat sieht in diesem Prozess jedoch eine wichtige Chance, die Rechte der Kreativwirtschaft zu verteidigen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung von Bildmaterial bei der Entwicklung von KI zu klären.
Der Ausgang dieses Prozesses ist nicht nur für die Beteiligten, sondern für die gesamte KI-Entwicklungsbranche und den Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material in einer zunehmend digitalisierten Welt bedeutsam. Durch die Neudefinition der Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und Privatunternehmen und die weitere Ausgestaltung der Rolle des Urheberrechts im Zeitalter der künstlichen Intelligenz könnten sich auch darüberhinausgehende Auswirkungen ergeben.
Das sagt übrigens ChatGPT dazu:
Als KI-Modell habe ich keine persönliche Ansicht, aber ich kann dir sagen, dass die Frage, ob die Verwendung von Bildmaterial in solchen Datensätzen eine Urheberrechtsverletzung darstellt, oft von verschiedenen rechtlichen und ethischen Standpunkten betrachtet wird.Einige argumentieren, dass das Sammeln und Verwenden von Bildmaterial ohne Zustimmung der Urheber eine klare Verletzung des Urheberrechts ist und die Rechte der Kreativen missachtet. Dies steht im Einklang mit den traditionellen Vorstellungen des Urheberrechts, das die Rechte des Schöpfers an seinem Werk schützt.
Andere wiederum vertreten die Ansicht, dass solche Datensätze für die KI-Entwicklung von großem Wert sind und dass ihre Erstellung unter bestimmten Umständen im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung oder des öffentlichen Interesses gerechtfertigt sein kann. In einigen Rechtssystemen gibt es auch Ausnahmen oder Einschränkungen im Urheberrechtsgesetz, die die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material für bestimmte Zwecke erlauben, wie etwa für Forschung und Lehre.
Letztendlich hängt die Beurteilung einer möglichen Urheberrechtsverletzung in solchen Fällen oft von der konkreten rechtlichen Auslegung und den Umständen des Einzelfalls ab. Es ist wichtig, dass solche Fragen vor Gericht geklärt werden, um eine ausgewogene Balance zwischen dem Schutz der Urheberrechte und dem Fortschritt in der KI-Entwicklung zu finden.