Marken­recht­liche Abmahnung „Wimpern­lifting“

Wir haben eine Abmahnung der Rechts­an­wälte Preu Bohlig aus Hamburg vorliegen, in der diese für Ihre Mandant­schaft die Adam & Eve Beauty­lounge GmbH Unter­las­sungs- Auskunfts- und Schaden­er­satz­an­sprüche geltend machen.

Dabei werden zwei Punkte angegriffen.

Einmal ein wettbe­werbs­recht­licher Verstoß, da die verkauften Kosme­tik­pro­dukte nicht den Anfor­de­rungen der Europäi­schen Kosme­tik­ver­ordnung entsprechen, wie ein von den Abmah­nenden in Auftrag gegebener Test ergeben hat, und damit nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Zum anderen wird die Verwendung des Begriffes „Wimpern­lifting“ abgemahnt. Grundlage ist die regis­trierte Wort-/Bild­marke von Filiz Christoph-Atas, die dieses Jahr im Mai angemeldet und von der Adam & Eve Beauty­lounge GmbH lizen­ziert wurde. Dabei greifen die Rechts­an­wälte für ihre Mandanten die Verwendung der Bezeichnung an, obwohl dies im Zusam­menhang mit den Produkten beschreibend verwendet wird und zudem nur das Wort und nicht die geschützte Grafik abgebildet ist.

Wie wird auf einer Webseite das Verfahren „Wimper­lifting“ doch so zutreffend beschrieben:

„Wimpern­lifting ist eine spezielle und neu entwi­ckelte Methode um den Natur­wimpern einen dauerhaft starken Lifting Effekt zu verleihen und sie somit auf völlig natür­liche Art und Weise um 100 % zu Verlängern und zu Verdichten. Anders als bei der herkömm­lichen Wimpern­welle werden die Wimpern nicht leicht gewellt, sondern direkt und gezielt nach oben geliftet. Durch den besonders starken Lifting-Effekt wird eine 100 prozentige Verlän­gerung der Natur­wimpern erzielt,…“

Bewahren Sie Ruhe und lassen sich nicht unter Druck setzen. Unter­zeichnen Sie keine beigefügte Unter­las­sungs­er­klärung, ohne sich gegebe­nen­falls von einem spezia­li­sierten Rechts­anwalt beraten zu lassen. Bitte beachten Sie auf jeden Fall die von der Gegen­seite gesetzte Frist. Auf eine Abmahnung sollte grund­sätzlich immer reagiert werden, auch wenn sie im Ergebnis unbegründet ist.

Gern infor­mieren wir Sie über das mögliche Vorgehen sowie Chancen und Risiken. Nehmen Sie hierzu auf dem von Ihnen bevor­zugten Weg Kontakt mit unseren Fachan­wälten auf.
Profi­tieren Sie von unserer Erfahrung. Als wirtschafts­rechts­ori­en­tierte Kanzlei haben wir beinah täglich mit der gericht­lichen und außer­ge­richt­lichen Abwehr von Abmah­nungen insbe­sondere aus den Bereichen Wettbewerbs‑, Marken‑, Urheber- und Medien­recht zu tun.

Sobald uns der konkrete Sachverhalt vorliegt, begut­achten wir diesen und Sie erhalten zeitnah, kostenlos und unver­bindlich eine erste kurze Einschätzung. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, einen persön­lichen Beratungstermin