Wir haben eine Abmahnung der Rechtsanwälte Preu Bohlig aus Hamburg vorliegen, in der diese für Ihre Mandantschaft die Adam & Eve Beautylounge GmbH Unterlassungs- Auskunfts- und Schadenersatzansprüche geltend machen.
Dabei werden zwei Punkte angegriffen.
Einmal ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß, da die verkauften Kosmetikprodukte nicht den Anforderungen der Europäischen Kosmetikverordnung entsprechen, wie ein von den Abmahnenden in Auftrag gegebener Test ergeben hat, und damit nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen.
Zum anderen wird die Verwendung des Begriffes „Wimpernlifting“ abgemahnt. Grundlage ist die registrierte Wort-/Bildmarke von Filiz Christoph-Atas, die dieses Jahr im Mai angemeldet und von der Adam & Eve Beautylounge GmbH lizenziert wurde. Dabei greifen die Rechtsanwälte für ihre Mandanten die Verwendung der Bezeichnung an, obwohl dies im Zusammenhang mit den Produkten beschreibend verwendet wird und zudem nur das Wort und nicht die geschützte Grafik abgebildet ist.
Wie wird auf einer Webseite das Verfahren „Wimperlifting“ doch so zutreffend beschrieben:
„Wimpernlifting ist eine spezielle und neu entwickelte Methode um den Naturwimpern einen dauerhaft starken Lifting Effekt zu verleihen und sie somit auf völlig natürliche Art und Weise um 100 % zu Verlängern und zu Verdichten. Anders als bei der herkömmlichen Wimpernwelle werden die Wimpern nicht leicht gewellt, sondern direkt und gezielt nach oben geliftet. Durch den besonders starken Lifting-Effekt wird eine 100 prozentige Verlängerung der Naturwimpern erzielt,…“
Bewahren Sie Ruhe und lassen sich nicht unter Druck setzen. Unterzeichnen Sie keine beigefügte Unterlassungserklärung, ohne sich gegebenenfalls von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Bitte beachten Sie auf jeden Fall die von der Gegenseite gesetzte Frist. Auf eine Abmahnung sollte grundsätzlich immer reagiert werden, auch wenn sie im Ergebnis unbegründet ist.
Gern informieren wir Sie über das mögliche Vorgehen sowie Chancen und Risiken. Nehmen Sie hierzu auf dem von Ihnen bevorzugten Weg Kontakt mit unseren Fachanwälten auf.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung. Als wirtschaftsrechtsorientierte Kanzlei haben wir beinah täglich mit der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr von Abmahnungen insbesondere aus den Bereichen Wettbewerbs‑, Marken‑, Urheber- und Medienrecht zu tun.
Sobald uns der konkrete Sachverhalt vorliegt, begutachten wir diesen und Sie erhalten zeitnah, kostenlos und unverbindlich eine erste kurze Einschätzung. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, einen persönlichen Beratungstermin