Die IFA in Berlin findet dieses Jahr vom 5. September 2013 bis zum 10. September 2014. Aussteller aus der ganzen Welt präsentieren ihre neuen Produkte und wollen mit Innovationen punkten. Dabei werden aber regelmäßig auch Ideen anderer kopiert und die eigene Innovation beschränkt sich auf das Nachmachen.
Daher ist die IFA jedes Jahr auch ein Highlight für Produktpiraterie. Viele Hersteller werden die IFA auch unter dem Gesichtspunkt besuchen, ob andere Mitbewerber Ihre Ideen allzu genau nachahmen und dabei Patente, Designs oder Gebrauchsmuster verletzen. Regelmäßig werden auf der Messe Produktfälschungen entdeckt und es gilt dann schnell aktiv zu werden. Dabei sind die üblichen Abläufe für solche Verletzungen zu lang, denn erst die Abmahnung, dann die Einstweilige, da kann schnell die Messe bereits vorbei sein. Deshalb werden im Zusammenhang mit Messen auch sehr kurze Fristen als ausreichend akzeptiert und selbst die Gerichte stellen sich auf den höheren Arbeitsaufwand und die geforderte Erreichbarkeit ein.
So teilte das Landgericht aktuell mit, dass ab dem 5. September 2014 im Dienstgebäude der Littenstraße (Berlin Mitte) einen richterlichen Bereitschaftsdienst für gewerblichen Rechtsschutz gibt, denn die 16. Zivilkammer betreut. Diese Kammer ist eine der auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Spezialkammern, die mit den Richtern Herr Dr. Scholz (Vorsitzender), Frau Klinger, und Herr Dr. Elfring besetzt ist.
Diese Richter beschäftigen sich nahezu ausschließlich mit Fällen aus dem Gewerblichen Rechtsschutz, dies umfasst das Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberecht, Patentrecht, Gebrauchs- und Designrecht. Während der Öffnungszeiten der Messe werden diese Richter für die Entscheidung über einstweilige Verfügungen, Arreste und sonstige Eilsachen zur Verfügung stehen, also bis 18.00 Uhr.
Dabei ist das Gericht nach eignen Angaben bemüht eingereichte Schriftsätze zügig zu bearbeiten und verweist auch auf die elektronischen Kommunikationswege.
Den eigen Anspruch definierte der Landgerichtspräsident Bernd Pickel letztes Jahr wie folgt: „Für die Teilnehmer auf innovativen Messen wie der Internationalen Funkausstellung – IFA – ist es wichtig, dass der Wettbewerb auf der Veranstaltung fair und regulär verläuft. Schneller Rechtsschutz ist da besonders gefragt. Das Landgericht Berlin trägt durch einen besonderen Tagesdienst dazu bei, dass dieser Rechtsschutz wirksam wird“
Nicht nur die Gerichte auch die Gerichtsvollzieher werden wieder vermehr auf der Messe tätig werden, denn diese müssen einerseits die Einstweiligen Verfügungen zustellen und ggfs. durchsetzen, aber oft auch Ansprüche, die in der Vergangenheit begründet wurden, beispielsweise auf der IFA 2013 zwangsvollstrecken. Somit kann es auch dieses Jahr vorkommen, dass die Besucher an einigen Ständen leere Ausstellungsflächen vorfinden. Wir empfehlen unseren Mandanten für den Fall, dass Sie Produktfälschen oder Markenverletzungen auf der IFA entdecken, schnell tätig zu werden, damit die juristischen Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden und der Schaden möglichst gering gehalten wird.