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Zum 23. März 2016 tritt auf europäischer Ebene ein reformiertes Markenrecht mit Auswirkungen auf die Gemeinschaftsmarke in Kraft. Neben eher formalen Punkten wie die Änderung des Namens des Europäischen Markenamtes in Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) ist die für die Nutzer deutlichste Auswirkung, die neuen Gebühren die seitens des EUIPO erhoben werden.
Bisher umfasste die amtliche Gebühr von 900,00 Euro im Rahmen der Markenanmeldung beim HABM die Anmeldung von bis zu 3 Klassen und jede weitere Klasse kostete zusätzliche 150,00 Euro.
In der Diskussion zur Änderung der europäischen Markenverordnung wurde bereits angekündigt, dass von der 3‑Klassen Anmeldung abgewichen werden soll und die erste Gebühr lediglich eine Klasse umfassen wird. Die Idee ist gut, denn damit würde vermieden werden, dass zusätzliche Klassen angemeldet werden, um die Klassenanzahl auszunutzen, obwohl im Kern eigentlich weniger Klassen benötigt würden. So kann das „Zumüllen“ des Markenregisters vermieden werden. In unserer Beratung haben wir unseren Mandanten schon immer empfohlen, nur das anzumelden, was tatsächlich später genutzt werden soll, um das Kollisionsrisiko nicht unnötig auszudehnen. Leider ist der Anreiz bei der jetzigen Umsetzung viel geringer ausgefallen, als erwartet und führt letztlich dazu, dass alle EU-Markenanmeldungen, die mehr als 2 Klassen umfassen, teurer werden.
[/av_textblock] [/av_one_full][av_one_half first min_height=‘’ vertical_alignment=” space=” custom_margin=” margin=‘0px’ padding=‘0px’ border=” border_color=” radius=‘0px’ background_color=” src=” background_position=‘top left’ background_repeat=’no-repeat’] [av_gallery ids=‘17221’ style=‘thumbnails’ preview_size=‘portfolio’ crop_big_preview_thumbnail=‘avia-gallery-big-crop-thumb’ thumb_size=’square’ columns=‘1’ imagelink=‘lightbox’ lazyload=‘avia_lazyload’] [/av_one_half] [av_one_half min_height=” vertical_alignment=” space=” custom_margin=” margin=‘0px’ padding=‘0px’ border=” border_color=” radius=‘0px’ background_color=” src=” background_position=‘top left’ background_repeat=’no-repeat’] [av_textblock size=” font_color=” color=”]Ab 23. März 2015 kostet die Anmeldung einer Marke beim Europäischen Markenamt (EUIPO) nun mindestens 850,00 Euro und dies umfasst nur eine Klasse, für die 2. Klasse werden zusätzliche 50,00 Euro und für jede weitere Klasse 150,00 Euro seitens des EUIPO berechnet.
Damit kostet die EU-Markenanmeldung mit 3 Waren- und/oder Dienstleistungsklassen nun 1.050,00 Euro und somit 150,00 Euro mehr als bisher, dies entspricht Mehrkosten von 16,6%. Diese Mehrkosten setzt sich für jede weitere Klasse fort.
[/av_textblock] [/av_one_half] [av_one_full first min_height=‘’ vertical_alignment=” space=” custom_margin=” margin=‘0px’ padding=‘0px’ border=” border_color=” radius=‘0px’ background_color=” src=” background_position=‘top left’ background_repeat=’no-repeat’] [av_icon_box position=‘left’ boxed=” icon=‘1’ font=‘entypo-fontello’ title=‘Unsere Empfehlung’ link=” linktarget=” linkelement=” font_color=” custom_title=” custom_content=” color=” custom_bg=” custom_font=” custom_border=”]Wenn Sie eine Markenanmeldung Europa wollen und bereits wissen, dass es mehr als 2 Klassen sind, dann lohnt es sich, dies noch vor dem 23. März 2016 umzusetzen, dann sparen Sie 150,00 Euro. Lassen Sie sich von uns beraten, Sie erreichen uns unter schiller@b2.legal und 030 200 50 720.
[/av_icon_box] [av_catalogue] [av_catalogue_item title=‘EU Markenanmeldung Basic’ price=‘199,00′ id=‘4710’ link=‘portfolio,17163’ target=”] schnell, einfach und preiwert[/av_catalogue_item] [av_catalogue_item title=‘EU Markenanmeldung Business’ price=‘479,00′ id=‘4710’ link=‘portfolio,17176’ target=”] inkl. Marken-Identitätsrecherche
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