Achtung Online­händler: Neue Infor­ma­ti­ons­pflicht – Abmahnung droht

Seit dem 09.01.2015 müssen Onlineshop-Betreiber die neue gesetz­liche Infor­ma­ti­ons­pflicht nach der ODR-Verordnung (EU) 524/2013 hinsichtlich der Verlinkung der sog. „Online-Streit­bei­le­gungs­plattform“ (OS-Plattform) umsetzen. Betroffen sind nahezu alle Online­händler, egal ob sie einen Onlineshop betreiben oder Verkaufs­platt­formen wie eBay oder Amazon verwenden. Ausge­nommen sind reine B2B-Händler sowie Unter­nehmen, die weder ihren Sitz innerhalb der EU haben, noch ihr Angebot an Verbraucher mit Wohnsitz in der EU richten. Bei der Umsetzung ist Eile geboten, denn die ersten wettbe­werbs­recht­lichen Abmah­nungen sind bereits in Umlauf.

Nach der neuen Infor­ma­ti­ons­pflicht müssen die betrof­fenen Online­händler zwingend den Link zur neuen OS-Plattform nennen, wobei die EU-Verordnung ausdrücklich vorgibt, dass der Link „leicht zugänglich“ sein muss. Dieser Vorgabe kann durch Nennung des Links im Impressum nachge­kommen werden, sofern dieses Seite bzw. Unter­seite des Inter­net­auf­tritts ständig und mit maximal zwei Klicks aufrufbar ist.

Auch wenn die OS-Plattform derzeit noch nicht benutzbar ist, sollte die Umsetzung gleichwohl umgehend erfolgen, so nicht schon geschehen.

Eine verkürzte Formu­lierung könnte derzeit lauten:

„Die EU-Kommission wird demnächst eine Inter­net­plattform zur Online-Beilegung von Strei­tig­keiten (sog. „OS-Plattform“) bereit­stellen. Die OS-Plattform wird unter folgendem Link erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr

(Sobald die OS-Plattform ihren Betrieb aufge­nommen hat, muss der Text nochmal angepasst werden.)

Sollten Betroffene bei der Reali­sierung Unter­stützung wünschen, stehen wir gern zur Verfügung. In diesem Zusam­menhang bietet sich auch an, die Webpräsenz umfassend auf Überein­stimmung mit der aktuellen Rechtslage zu überprüfen und so teure Abmahnung zu vermeiden.