Seit dem 09.01.2015 müssen Onlineshop-Betreiber die neue gesetzliche Informationspflicht nach der ODR-Verordnung (EU) 524/2013 hinsichtlich der Verlinkung der sog. „Online-Streitbeilegungsplattform“ (OS-Plattform) umsetzen. Betroffen sind nahezu alle Onlinehändler, egal ob sie einen Onlineshop betreiben oder Verkaufsplattformen wie eBay oder Amazon verwenden. Ausgenommen sind reine B2B-Händler sowie Unternehmen, die weder ihren Sitz innerhalb der EU haben, noch ihr Angebot an Verbraucher mit Wohnsitz in der EU richten. Bei der Umsetzung ist Eile geboten, denn die ersten wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sind bereits in Umlauf.
Nach der neuen Informationspflicht müssen die betroffenen Onlinehändler zwingend den Link zur neuen OS-Plattform nennen, wobei die EU-Verordnung ausdrücklich vorgibt, dass der Link „leicht zugänglich“ sein muss. Dieser Vorgabe kann durch Nennung des Links im Impressum nachgekommen werden, sofern dieses Seite bzw. Unterseite des Internetauftritts ständig und mit maximal zwei Klicks aufrufbar ist.
Auch wenn die OS-Plattform derzeit noch nicht benutzbar ist, sollte die Umsetzung gleichwohl umgehend erfolgen, so nicht schon geschehen.
Eine verkürzte Formulierung könnte derzeit lauten:
„Die EU-Kommission wird demnächst eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitstellen. Die OS-Plattform wird unter folgendem Link erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr
(Sobald die OS-Plattform ihren Betrieb aufgenommen hat, muss der Text nochmal angepasst werden.)
Sollten Betroffene bei der Realisierung Unterstützung wünschen, stehen wir gern zur Verfügung. In diesem Zusammenhang bietet sich auch an, die Webpräsenz umfassend auf Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtslage zu überprüfen und so teure Abmahnung zu vermeiden.