Zum 12.03.2014 ändert eBay sowohl die AGB als auch die Datenschatzerklärung, was für zahlreiche eBay-Händler eine Anpassung ihrer Verkaufs-AGB erforderlich macht. Ziel der neuen AGB soll eine klarere Strukturierung sein. Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung befindet sich auf den Seiten von eBay (hier). http://pages.ebay.de/policies/aenderung-agb.html
Die wichtigsten Änderungen sind:
- - Neue Begriffe wie „Nutzer“ (zuvor „Mitglied““ und eBay-Dienste (zuvor “eBay-Websites”).
- - Der Kaufpreis ist grundsätzlich sofort fällig.
- - Gewerbliche Verkäufer sind verpflichtet, die gesetzlichen Kennzeichnungs- und Informationspflichten zu beachten und die Anmeldedaten entsprechend zu vervollständigen.
- - Gewerbliche Verkäufer werden verpflichtet, ein “gewerbliches eBay-Konto” zu eröffnen.
- - Neuregelung der Rücknahme von Geboten.
- - Drohungen mit Abgabe oder Nichtabgabe von Bewertungen sind verboten.
- - eBay behält sich das Recht vor, vom Verkäufer Zahlungs- oder Eigentumsnachweise der Ware zu verlangen.
eBay-Händler sollten dementsprechend schnellstmöglich überprüfen, ob ihre eigenen AGB mit den geänderten eBay-AGB übereinstimmen und gegebenenfalls anpassen. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen werden nicht lange auf sich warten lassen.
Gern stehen wir Ihnen unsere spezialisierten Rechtsanwälte in sämtlichen Fragen aus dem Bereich e‑Commerce mit Rat und Tat zur Seite.