In der Corona Krise versuchen zahlreiche Menschen, sich und ihre Mitmenschen durch das Tragen von Atemschutzmasken vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Da der Erwerb dieser Masken jedoch für die meisten Menschen nahezu unmöglich ist, beginnen immer mehr Menschen, Schutzmasken selbst herzustellen. Hierbei sollten jedoch gewisse Vorgehensweisen beachtet werden, andernfalls drohen kostspielige Abmahnungen oder sogar Straf- und Bußgelder.
In Österreich ist es bereits allgemeine Vorschrift, dass man beim Einkauf etc. einen Mund– und Nasenschutz trägt. Eine entsprechende Regelung in Deutschland kann für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Das Problem ist jedoch, dass Schutzmasken in Deutschland quasi ausverkauft sind und selbst medizinisches Personal aktuell nicht ausreichend mit Schutzmasken versorgt werden kann. Warum also nicht Solidarität zeigen und Schutzmasken zu Hause selbst herstellen. Zahlreiche Anleitungsvideos sind bereits im Internet im Umlauf. Es ist allerdings Vorsicht geboten. Wer mehrere Masken herstellt und diese beispielsweise im Internet anbietet, läuft Gefahr, kostenpflichtig abgemahnt zu werden.
Das Problem ist, dass die eigentlich hilfsbereiten Menschen beim Anbieten ihrer Masken Begriffe wie Mundschutz, Atemschutz, Schutzmaske oder Atemschutzmaske verwenden. Diese Begriffe sind jedoch klar definiert und müssen festgelegte Voraussetzungen erfüllen. Die selbst hergestellten Masken erfüllen diese Kriterien in der Regel nicht. Und das Risiko zu umgehen, sollten allgemeinere Begriffe wie Mundbedeckung oder Gesichtsmaske verwendet werden. Insbesondere der Begriff „Schutz“ sollte jedenfalls vermeiden werden.
Neben Abmahnungen drohen Anbietern selbst hergestellter Masken sogar Straf- und Bußgeldverfahren, wenn sie ihre Masken unter Verwendung falscher Bezeichnungen in den Verkehr bringen. Hintergrund ist § 4 des Medizinproduktegesetzes. Danach ist es verboten, Medizinprodukte in den Verkehr zu bringen, wenn sie mit irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung versehen sind. Eine entsprechende Irreführung liegt bei der Bezeichnung als Mundschutz oder Atemschutz vor, da diese Widmung Medizinprodukten vorbehalten ist. Damit sind Masken gemeint, die klinisch bewertet wurden und eine entsprechende CE-Bezeichnung haben. Naturgemäß ist dies bei selbstgenähten Stoffmasken nicht gegeben.
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