Verkäufer von Desin­fek­ti­ons­mitteln werden wettbe­werbs­rechtlich abgemahnt

Die Angst vor einer Anste­ckung ist allge­gen­wärtig. Als Folge sind Desin­fek­ti­ons­mittel aller Art inzwi­schen Mangelware. Hierin wittern viele Online-Händler ihre Chance und versuchen mit dem Verkauf von Desin­fek­ti­ons­mitteln Kasse zu machen. Dies ist aber rechtlich anspruchsvoll und erfordert die Einhaltung bestimmter Kriterien. Andern­falls droht eine wettbe­werbs­recht­liche Abmahnung, die wiederum nicht unerheb­liche Kosten mit sich bringt.

Abgemahnt werden insbe­sondere Verlet­zungen von Infor­ma­ti­ons­pflichten. So handelt es sich beispiels­weise bei Desin­fek­ti­ons­mitteln um Biozid-Produkte. Somit greift die Biozid­ver­ordnung, die diverse Pflicht­an­gaben bei Bewerbung und Etiket­tierung betrof­fener Produkte vorschreibt. Ebenfalls wird gerügt, dass keine Geneh­migung bzw. Zulassung des Herstellers oder Liefe­ranten gemäß der Biozid­ver­ordnung vorliegt.

Darüber hinaus kommt ein Verstoß gegen das Heilmit­tel­wer­be­ge­setzes in Betracht. Gemäß § 4 Abs. 3 HWG muss bei der Bewerbung von Arznei­mitteln folgender Text gut lesbar und von den übrigen Werbe­aus­sagen deutlich abgesetzt und abgegrenzt angegeben werden: „Zu Risiken und Neben­wir­kungen lesen Sie die Packungs­beilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker”

Arznei­mittel wiederum sind in § 2 Abs. 1 Arznei­mit­tel­gesetz als Stoffe oder Zuberei­tungen aus Stoffen definiert, die zur Anwendung im oder am mensch­lichen Körper bestimmt sind und als Mittel mit Eigen­schaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung mensch­licher oder tieri­scher Krank­heiten oder krank­haften Beschwerden bestimmt sind. Hierunter fallen nicht nur Medika­mente im engeren Sinne, sondern beispiels­weise auch Mittel, die zur Handdes­in­fektion dienen.

Anbieter entspre­chender Desin­fek­ti­ons­mittel sollten folglich die Pflicht­in­for­ma­tionen nach dem Heilmit­tel­wer­be­gesetz berücksichtigen.

Da es sich in der Regel bei Desin­fek­ti­ons­mitteln ferner um Flüssig­keiten handelt, muss außerdem ein Grund­preis angeben werden, wenn die Produkte zu einem festen Preis vertrieben werden.