Auch wenn uns die Britten demnächst verlassen, ist eine Untersuchung des britischen Amtes für geistiges Eigentum (UKIPO) über Designverletzungen in Großbritannien auch für hiesige Designer und Unternehmer interessant. Dieser Bericht beschäftigt sich nicht nur mit der Einstellung zu Designrechten in Großbritannien, sondern auch das wahrgenommene Ausmaß von Designverletzungen in der britischen Designindustrie und die Auswirkungen von Designverletzungen auf Unternehmen.
Dabei kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass 98,3 % der Designer glauben, ihr Design würde bereits einmal von Dritten verletzt und in der Folge haben sie finanzielle Verluste zwischen 5.000 und 500.000 Pfund erlitten. Das bedeutet, nahezu jeder Designer hat bereits Erfahrung mit einer Verletzung seines Designs und hat sich darüber geärgert.
Aber —und hier erstaunt das Ergebnis — weniger als 10% der betroffenen Designer oder Unternehmen haben etwas gegen die Designverletzung unternommen und das trotz des nicht unerheblichen Schadens.
Die Designer, die sich wehrten, haben meisten bereits mit einem einfachen Schreiben, dass Sie selber oder durch ihren Anwalt an den Verletzer gesandt haben, Erfolg gehabt und der Verletzer hat die Designverletzung eingestellt. In der Regel war kein Gerichtsverfahren erforderlich.
Wenn mit relativ geringem Aufwand ein Erfolg erreicht und eine weitere Designverletzung verhindert werden kann, stellt sich die Frage, was hält die Designer davon ab, ihre Rechte durchzusetzen und so ihre Idee und Design zu schützen?
Im Kern hat das UKIPO zwei wesentliche Punkte benannt, die seitens der Designer / Unternehmen falsch eingeschätzt werden und Ursache für obiges Ergebnis sind.
Die Untersuchung zeigt, dass das Bewusstsein für Designrechte im Allgemeinen geringer ist als bei anderen geistigen Eigentumsrechten wie Urheberrechten, Patenten und Marken.
Oft gehen die Designer davon aus, dass ein Schutz gar nicht möglich ist. Damit liegen sie aber falsch, denn Konsumgüter, Verpackungen, Logos, Muster, Schriften, grafische Benutzeroberflächen und Farbschemata können als Design angemeldet und geschützt werden, wenn Sie neu sind und eine Eigenart aufweisen – mithin kreativ gestaltet wurden.
Zudem wird oft angenommen, dass eine Designregistrierung treuer ist, aber dem ist nicht so. Bei einer deutschen Designanmeldung können für die amtlichen Gebühren von 60,00 Euro bis zu 10 Design geschützt werden. Der EU-weite Schutz ist etwas teurer, umfasst aber auch alle 28 — bald 27 EU-Länder. Eine EU Designanmeldung kostet 350,00 Euro, jedes weitere Design kann zu einer reduzierten Gebühr ergänzt werden.
Damit steht dem Aufbau eines Designschutzes nichts entgegen und mit wenig Aufwand kann die Grundlage gelegt werden, zukünftig gegen Designverletzung vorzugehen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass mit einer Designregistrierung auf einigen Plattformen wie beispielsweise Amazon und Ebay verletzende Angebote schnell und unkompliziert gesperrt werden können.
Wenn sie noch Fragen haben und sich über ihre Möglichkeiten zum Designschutz informieren wollen, lassen Sie sich von uns beraten, wie melden für Sie auch Designs an und setzen diese im Verletzungsfall durch