Persön­lich­keits­rechte vs. Zensur

Die Presse­kammer des Landge­richtes Hamburg hat in einem Verfahren zwischen dem ehema­ligen Präsi­denten des Welt-Automo­bil­ver­bands FIA-Chef Max Mosley und Google entschieden, das die Suchma­schine 6 Bilder aus ihrem Suchergebnis filtern muss, die den Kläger angeblich auf einer Sex-Party zeigen.

Dies Sex-Bilder stammen angeblich aus einem Skandal, in den May Mosley verwi­ckelt war. Das britische Boule­vard­zeitung „News of the World“ berichtete 2008 über ein fünfstün­diges Video, auf dem Mosley als „Gastgeber einer Sexorgie mit Prosti­tu­ierten in Nazi-Uniformen“ zu sehen sein war. Dieser Bericht wurde bald von der inter­na­tio­nalen Presse verbreitet und diskutiert.

Mosley stellte sein Verhalten in den Zusam­menhang mit sadoma­so­chis­ti­schen Spielen und bestritt die Echtheit des Videos nicht, verwies aber darauf, dass es keinen Bezug zum Natio­nal­so­zia­lismus gebe.
Gegen die Bericht­erstattung der „News of the World“ wehrte sich Mosley gerichtlich und gewann; ein briti­sches Gericht entschied, die Bericht­erstattung der “News of the World” war rechts­widrig und verhängte eine Schadens­er­satz­zah­lungen in Höhe von 75.000 Euro.
Gerichts­ver­fahren in Deutschland gegen den Springer-Verlag wurden mit einem außer­ge­richt­lichen Vergleich beendet, in dem sich der Springer-Verlag zur Zahlung von 200.000,00 Euro verpflichtet.
Trotz dieser Siege hat Mosley das gleiche Problem, dass jeder von Veröf­fent­li­chungen im Internet Betroffene hat. Einmal im Netz erschienene Inhalte wie Texte, Videos oder Bilder lassen sich nur selten wieder vollständig entfernen. Aus unserer Erfahrung im Umgang mit Persön­lich­keits­ver­let­zungen oder Urheber­rechts­ver­letzung im Internet wissen wir, dass zwar erfolg­reich gegen einzelne Websei­ten­be­treiber vorge­gangen werden kann, aber oft die Bilder und Texte bereits kopiert sind und auf weiteren Seiten später wieder erscheinen. Mithilfe der Suchma­schine lassen sie sich wieder­finden, sind für Dritte damit weiter zugänglich und schädigen weiterhin den Ruf und das Ansehen der Betrof­fenen oder verletzen das Urheber­recht erneut, was insbe­sondere bei exklu­siven Fotos dem Rechte­inhaber schaden.

Konkret ging es in dem Verfahren in Hamburg um 6 Bilder aus dem fraglichen Video, die durch die Suchma­schine Google gefunden werden konnten, trotz das Mosley gegen eine Vielzahl von Webseiten vorge­gangen war.

Die Vorsit­zende der Presse­kammer, Simone Käfer, wies in der Verhandlung darauf hin, dass die Bilder den Kläger schwer in seiner Intim­sphäre verletzen. Aus dem konkreten Sachverhalt sei für das Gericht zu dem kein Kontext vorstellbar, indem die Bilder zulässig veröf­fent­licht werden könnten. Unter diesen beson­deren Umständen sah die Presse­kammer seitens des Klägers einen Unter­las­sungs­an­spruch gegen Google.

Natürlich führten die Richter nicht aus, wie Google dieses Verbot umsetzen soll, aber sie dachten wohl an einer Art Filter­software. Bisher konnte Google dies immer verhindern, argumen­tierte in solchen Fällen mit Zensur und meinte eine Filter­software sei nicht möglich und zudem auch nicht gewollt.

Genau hier beginnt das Spannungsfeld, das durch Google und andere Suchma­schinen zu bewäl­tigen ist, denn grund­sätzlich sollte es möglich sein Inhalt, der rechts­widrig veröf­fent­licht wurde, von der Verbreitung auszu­schließen, auf der anderen Seite lebt das Internet auch davon, dass der Inhalt nicht zensiert wird. Zudem wird die Frage der „Rechts­wid­rigkeit“ von Staat zu Staat unter­schiedlich beant­wortet wird und schnell auch Ergebnis möglich sind, die unserem demokra­ti­schen Verständnis missfallen.
Es bleibt spannend und wenn die Entscheidung mit ihrer Begründung vorliegt, gilt es, diese dahin gehend zu prüfen, inwieweit in ähnliche Fälle oder eben auch solchen mit Urheber­rechts­ver­let­zungen die Möglichkeit besteht, die Verbreitung des Inhalts auf Suchma­schinen einzudämmen.
Da es sich um eine erstin­stanz­liche Entscheidung handelt, muss zudem abgewartet werden, wie die nächsten Instanzen entscheiden, denn dass Google Rechts­mittel einlegt ist doch sehr wahrscheinlich.