Auf eine Aktuelle Anfrage bei der spanischen Botschaft in Berlin zu den rechtlichen Bedingungen des Drohnenflugs auf Mallorca im Juni 2019 haben wir folgende sehr hilfreichen Informationen erhalten.
“In Spanien wird unterschieden zwischen der professionellen bzw. kommerziellen Nutzung von Drohnen und einer privaten Nutzung als Freizeitbeschäftigung. Nur im ersten Fall müssen bei einer staatlichen Behörde bestimmte Lizenzen eingeholt werden, wie seit Oktober 2014 gesetzlich geregelt. Bei einer privaten Nutzung werden die kleineren Drohnen in Spanien dagegen als „Modellflugzeuge“ eingestuft und unterliegen somit der Regelung durch den „Königlichen Luftfahrtverband“ Real Federación Aeronautica de España (www.rfae.org). Außerdem sind hier auch die jeweiligen Autonomen Regionen und Kommunen zuständig. Bei der privaten Drohnennutzung ist grundsätzlich Folgendes zu beachten:
Die Modellflugzeuge/Drohnen müssen auf Sichtweite geflogen werden, dürfen eine Flughöhe von 120 Metern nicht überschreiten und weder über Gebäuden und städtischen Bereichen noch über Menschen fliegen. Von Menschen frequentierte Strände, Konzerte, Straßen innerhalb oder außerhalb von Ortschaften, Parks, Prozessionen, Sportplätze etc. sind also ausgeschlossen. Die Drohnen/Modellflugzeuge dürfen nur in dafür geeigneten Bereichen fliegen, z.B. unbewohnte Gebiete, für Modellflugzeuge bestimmte Bereiche etc. Bei Verstößen ist mit einer Anzeige und Sanktionen zu rechnen. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Drohnen natürlich nicht in einen kontrollierten Flugraum eindringen dürfen, d.h. in einen Raum, in dem andere Arten von Luftfahrzeugen und Flugzeugen verkehren. Der Mindestabstand zu Flughäfen beträgt dabei 8 Kilometer. Auch darf nicht an Orten geflogen werden, wo andere Luftfahrzeuge in geringer Höhe geflogen werden (Bereiche für Gleitschirmfliegen, Fallschirmspringen, Hubschrauberplätze).
Wichtig ist auch, dass der Pilot die Drohne mit der erforderlichen Sicherheit handhaben kann. Denn in jedem Fall trägt der Pilot des Modellflugzeugs jedwede Verantwortung und wird für eventuelle Schäden haftbar gemacht.
Wenn Luftbildaufnahmen doch kommerziell genutzt werden sollten, also z.B. verkauft oder auf einem Blog veröffentlicht werden, der durch Werbung mitfinanziert wird, müsste auch der Amateur vorher eine „Verantwortungsübernahmeerklärung“ bei der Staatlichen Agentur für Luftsicherheit / Agencia Estatal de Seguridad Aerea (AESA) einreichen und eine Dreherlaubnis beantragen. Die email-Adresse der AESA lautet: drones.aesa@seguridadaerea.es”