LG Düsseldorf: Unter­las­sungs­an­spruch aus einem nicht einge­tra­genen europäi­schen Design

Das Landge­richt musste sich mit den nicht einge­tra­genen europäi­schen Design (Geschmacks­muster) im Modebe­reich befassen und wies dabei darauf hin, dass grund­sätzlich der Schutz­rechts­in­haber die Beweislast für das Vorliegen einer Nachahmung (vgl. Art. 19 Abs. 2 S. 1 GGV) trägt. Liegen indes besondere, über den gemein­samen Gesamt­ein­druck hinaus­ge­hende Überein­stim­mungen der Streit­muster vor, die den Schluss nahelegen, dass das geschützte Geschmacks­muster nachge­ahmt wurde, so kehrt sich die Beweislast zu Lasten der als Verletzer belangten Partei um. So wares im zu entschei­denden Fall.

Landes­ge­richt Köln

Urteil

Auf den Wider­spruch der Antrags­geg­nerin gegen die Einst­weilige Verfügung vom 16. Mai 2015 entschied das Landge­richt am 2. Juli 2015 (Az.: 14c O 55/15) wie folgt:

 

  • Die einst­weilige Verfügung vom 16.04.2015 wird bestätigt.
  • Die Antrags­geg­nerin trägt auch die weiteren Kosten des Verfahrens.

 

Bluse2

bluse4

E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e

a) Verfü­gungs­ge­schmacks­muster 1:

 

  1. Weit und lang geschnittene, langärmlige Damenbluse,
  2. mit V‑Ausschnitt,
  3. der mittels eines Bändchens etwas verkleinert werden kann,
  4. aus Seide,
  5. in der Farbe Rosé gehalten, wobei diese wie mit einem Schwamm tupfend auf den Stoff aufge­bracht erscheint,
  6. der Stoff zeigt eine Vielzahl von Flamingos, die in verschie­denen Posen, versetzt aber stets einen in etwa gleichen Abstand zuein­ander wahrend und auf dem Fuß/den Füßen stehend (im Folgenden: stehend) angeordnet sind,
  7. wobei die Flamingos wie mit Tusche abstrakt gezeichnet wirken
  8. und der Bereich der Flügel durch einen dunkleren Roséton hervor­ge­hoben wird.

 

  1. Stoff aus Seide,
  2. in der Farbe Rosé gehalten, wobei diese wie mit einem Schwamm tupfend aufge­bracht wirkt,
  3. der Stoff zeigt eine Vielzahl von Flamingos, die in verschie­denen Posten, versetzt aber steht einen in etwa gleichen Abstand zuein­ander wahrend und stehend angeordnet sind,
  4. wobei die Flamingos wie mit Tusche abstrakt gezeichnet wirken
  5. und der Bereich der Flügel durch einen dunkleren Roséton hervor­ge­hoben wird.