In einem Rechtsstreit zwischen der Reiss-Engelhorn-Museen gegen die Wikimedia Foundation Inc. und den Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V. hat das Landgericht Berlin kürzlich entschieden, dass Fotografien von gemeinfreien Gemälden urheberrechtlich geschützt sind (LG Berlin, Urt. v. 31.05.2016, Az.: 15 O 428/15). Voraussetzung ist, dass eigene Werke mit urheberrechtlicher Schöpfungshöhe vorliegen.
Ausgangspunkt war eine Klage der Museen gegen das Internetportal Wikimedia Foundation Inc., weil auf deren Internetseite Reproduktionen von insgesamt 17 Gemeinfreien Gemälden (ausgestellt in den Museen) hochgeladen worden waren. Aufgenommen wurden die Fotos vom Hausfotografen der Museen.
Die Reiss-Engelhorn-Museen wollten nun, dass die Foto-Reproduktionen von Kunstwerken aus den Beständen der Museen vom Bildarchiv Wikimedia Commons gelöscht werden. Sie beriefen sich darauf, durch die fotografische Reproduktion der Werke ergebe sich ein neuer Schutz – entweder als fotografisches Werk mit vollem Urheberschutz, zumindest aber als einfaches Lichtbild für 50 Jahre ab Erscheinen.
Wikimedia hingegen vertrat den Standpunkt, dass fotografische Reproduktionen von Werken, deren Urheberrechte bereits abgelaufen sind, ebenfalls gemeinfrei sind.
Die Berliner Richter bejahten das Vorliegen eigener Werke mit urheberrechtlicher Schöpfungshöhe. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Fotograf einen gewissen Aufwand betreibt. Jedem fotografischen Laien sei bekannt, dass eine farb- und kontrastgetreue, nicht verzerrte Wiedergabe eines Gemäldes in Katalogbildqualität bei zufällig vorgefundenen Beleuchtungsverhältnissen nicht einfach so nur durch spontanes Abknipsen erzielt werden könne.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.