Wie der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (C‑314/12) heute entschied, können nationale Gerichte Internetprovider dazu verpflichten, Webseiten ihrer Nutzer zu sperren. Voraussetzung ist, dass die Webseite nachweislich illegale Kopien urheberrechtlich geschützten Materials anbietet. Die Sperrmaßnahmen müssen jedoch nach europäischen Recht ausgewogen seien.
Der Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts lag eine prozessuale Auseinandersetzung zwischen dem deutschen Filmstudio Constantin und dem österreichischen Internetanbieter UPC Telekabel, der nicht bereit war, den Zugang zur Film-Streaming-Webseite kino.to zu sperren.
Aktuell ging es um die generelle Frage, ob Netzsperren in ähnlichen Fällen zulässig sind, da kino.to (Die Seite hatte etwa 4 Millionen Nutzer täglich!) den Betrieb bereits 2011 einstellte. Der Gründer des illegalen Streaming-Portals ist inzwischen zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ferner sollen über 3 Millionen Euro seines Vermögens eingezogen werden.