Design­recht — Abmahnung der Firma The Gillette Company wegen vermeint­licher Designrechtsverletzung

Aktuell mahnt die Firma The Gillette Company aus Boston wieder die Verletzung von Design­rechten ab, dabei wird sie von FPS Rechts­an­wälten vertreten. Die Abmahnung macht die Verletzung des einge­tra­genen europäi­schen Geschmacks­musters 000366968–0001 geltend, der Zahnbürs­ten­auf­sätze für elektrische Zahnbürsten betrifft.
Die Rechts­an­wälte verweisen auf vom Zoll beschlag­nahme Zahnbürs­ten­auf­sätze, die nicht für den hiesigen Markt bestimmt seien.

In dem Abmahn­schreiben werden neben der Abgabe eine Unter­las­sungs­er­klärung, Auskunfts­an­sprüche und Schadens­er­satz­an­sprüche geltend gemacht.
Bewahren Sie Ruhe und lassen sich nicht unter Druck setzen. Unter­zeichnen Sie keine beigefügte Unter­las­sungs­er­klärung, ohne sich gegebe­nen­falls von einem spezia­li­sierten Rechts­anwalt beraten zu lassen. Bitte beachten Sie auf jeden Fall die von der Gegen­seite gesetzte Frist. Auf eine Abmahnung sollte grund­sätzlich immer reagiert werden, auch wenn sie im Ergebnis unbegründet ist.

Gern infor­mieren wir Sie über das mögliche Vorgehen sowie Chancen und Risiken. Nehmen Sie hierzu auf dem von Ihnen bevor­zugten Weg Kontakt mit unseren Fachan­wälten auf.
Profi­tieren Sie von unserer Erfahrung. Als wirtschafts­rechts­ori­en­tierte Kanzlei haben wir beinah täglich mit der gericht­lichen und außer­ge­richt­lichen Abwehr von Abmah­nungen insbe­sondere aus den Bereichen Wettbewerbs‑, Marken‑, Urheber- und Design­recht zu tun.

Sobald uns der konkrete Sachverhalt vorliegt, begut­achten wir diesen und Sie erhalten zeitnah, kostenlos und unver­bindlich eine erste kurze Einschätzung. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, einen persön­lichen Beratungstermin