Aktuell mahnt die Firma The Gillette Company aus Boston wieder die Verletzung von Designrechten ab, dabei wird sie von FPS Rechtsanwälten vertreten. Die Abmahnung macht die Verletzung des eingetragenen europäischen Geschmacksmusters 000366968–0001 geltend, der Zahnbürstenaufsätze für elektrische Zahnbürsten betrifft.
Die Rechtsanwälte verweisen auf vom Zoll beschlagnahme Zahnbürstenaufsätze, die nicht für den hiesigen Markt bestimmt seien.
In dem Abmahnschreiben werden neben der Abgabe eine Unterlassungserklärung, Auskunftsansprüche und Schadensersatzansprüche geltend gemacht.
Bewahren Sie Ruhe und lassen sich nicht unter Druck setzen. Unterzeichnen Sie keine beigefügte Unterlassungserklärung, ohne sich gegebenenfalls von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Bitte beachten Sie auf jeden Fall die von der Gegenseite gesetzte Frist. Auf eine Abmahnung sollte grundsätzlich immer reagiert werden, auch wenn sie im Ergebnis unbegründet ist.
Gern informieren wir Sie über das mögliche Vorgehen sowie Chancen und Risiken. Nehmen Sie hierzu auf dem von Ihnen bevorzugten Weg Kontakt mit unseren Fachanwälten auf.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung. Als wirtschaftsrechtsorientierte Kanzlei haben wir beinah täglich mit der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr von Abmahnungen insbesondere aus den Bereichen Wettbewerbs‑, Marken‑, Urheber- und Designrecht zu tun.
Sobald uns der konkrete Sachverhalt vorliegt, begutachten wir diesen und Sie erhalten zeitnah, kostenlos und unverbindlich eine erste kurze Einschätzung. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, einen persönlichen Beratungstermin