Wie der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt in einer Pressemitteilung am 29.11.2013 erklärte, wurde das Verfahren gegen Amazon wegen der Durchsetzung der Preisparität im Amazon Marketplace endgültig eingestellt, nachdem das Unternehmen sämtliche Vorgaben des Bundeskartellamtes erfüllt hat.
Andreas Mundt hierzu:
“Vor Einstellung des Verfahrens wollten wir uns vergewissern, dass die Abschaffung der Preisparität auch wirklich sichergestellt ist. Wir haben daher die rechtlich verbindliche Streichung der Preisparität aus den Vertragsbedingungen aller Händler gefordert sowie eine unmissverständliche Mitteilung an die Händler über die Änderung der Bedingungen und des Verhaltens von Amazon zur Durchsetzung der Preisparität.
Diese Vorgaben hat Amazon nunmehr erfüllt. Die Umsetzung der Maßnahmen wurde von Amazon-Händlern gegenüber dem Bundeskartellamt ausdrücklich bestätigt. Amazon ist der größte Online-Händler und steht mit den Marketplace-Händlern in einem unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis. Preisvorgaben an die eigenen Wettbewerber sind unter keinen Umständen zu rechtfertigen – auch nicht mit den unbestreitbaren Vorteilen eines Online-Marktplatzes.”