Amazon gibt Preis­pa­rität endgültig auf

Wie der Präsident des Bundes­kar­tell­amtes Andreas Mundt in einer Presse­mit­teilung am 29.11.2013 erklärte, wurde das Verfahren gegen Amazon wegen der Durch­setzung der Preis­pa­rität im Amazon Market­place endgültig einge­stellt, nachdem das Unter­nehmen sämtliche Vorgaben des Bundes­kar­tell­amtes erfüllt hat.

Andreas Mundt hierzu:

“Vor Einstellung des Verfahrens wollten wir uns verge­wissern, dass die Abschaffung der Preis­pa­rität auch wirklich sicher­ge­stellt ist. Wir haben daher die rechtlich verbind­liche Strei­chung der Preis­pa­rität aus den Vertrags­be­din­gungen aller Händler gefordert sowie eine unmiss­ver­ständ­liche Mitteilung an die Händler über die Änderung der Bedin­gungen und des Verhaltens von Amazon zur Durch­setzung der Preisparität.

Diese Vorgaben hat Amazon nunmehr erfüllt. Die Umsetzung der Maßnahmen wurde von Amazon-Händlern gegenüber dem Bundes­kar­tellamt ausdrücklich bestätigt. Amazon ist der größte Online-Händler und steht mit den Market­place-Händlern in einem unmit­tel­baren Wettbe­werbs­ver­hältnis. Preis­vor­gaben an die eigenen Wettbe­werber sind unter keinen Umständen zu recht­fer­tigen – auch nicht mit den unbestreit­baren Vorteilen eines Online-Marktplatzes.”