Uns liegen Informationen zu einer Abmahnung der Kanzlei Dr. Ecker & Kollegen aus Augsburg im Namen der Lemm2 media & sales GmbH. Abgemahnt wurde eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes. Der Gegenstandswert wird in der Abmahnung mit 15.000,00 Euro beziffert.
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Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung inklusive Vertragsstrafenregelung abgeben sowie die Abmahnkosten erstatten?
Bewahren Sie Ruhe und lassen sich nicht unter Druck setzen. Unterzeichnen Sie keine beigefügte Unterlassungserklärung, ohne sich gegebenenfalls von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Bitte beachten Sie auf jeden Fall die von der Gegenseite gesetzte Frist. Auf eine Abmahnung sollte grundsätzlich reagiert werden, auch wenn sie im Ergebnis unbegründet ist.
Gern informieren wir Sie über das mögliche Vorgehen sowie Chancen und Risiken. Nehmen Sie hierzu auf dem von Ihnen bevorzugten Weg Kontakt mit uns auf.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung. Als wirtschaftsrechtsorientierte Kanzlei haben wir beinah täglich mit der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr von Abmahnungen insbesondere aus den Bereichen Wettbewerbs‑, Marken‑, Urheber- und Medienrecht zu tun.
Sobald uns der konkrete Sachverhalt vorliegt, begutachten wir diesen und Sie erhalten zeitnah, kostenlos und unverbindlich eine erste kurze Einschätzung. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren oder uns mit der Abwehr der Abmahnung beauftragen.