Erstmals verschickt eine deutsche Kanzlei (Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) tausende Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen durch die Nutzung von auf Redtube.com gestreamter Filme. Bislang herrschte die allgemeine Ansicht vor, dass allein das Anschauen gestreamter Inhalte nicht belangbar ist.
Unter den Juristen ist bislang umstritten, ob das Streaming eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann, denn anders als beim Filesharing, wo Dateien auf Tauschbörsen hochgeladen und zum Download angeboten werden, werden gestreamte Filme nicht bzw. nur für wenige Sekunden auf dem Computer des Nutzers gespeichert. Mithin ist es schon fraglich, ob das bloße Ansehen überhaupt eine urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung darstellt. Schließlich wird auch durch das bloße Abspielen einer raubkopierten CD oder DVD kein Urheberrecht verletzt.
Ferner ist zweifelhaft, ob die Nutzer offensichtlich erkennen konnten, dass die Filme auf redtube.com rechtswidrig verbreitet werden oder ob sie annehmen konnte, die Plattform besitzt die erforderlichen Rechte.
Nutzer dieser Pornoseite könnten daher unliebsame Post erhalten haben oder kurz vor Weihnachten erhalten. Betroffene sollten folglich nicht ohne weiteres eine Unterlassungserklärung abgeben und auch der Zahlungsaufforderungen nicht ungeprüft nachkommen. Anwaltlicher Rat ist an dieser Stelle angebracht, denn es existieren gute Verteidigungsmöglichkeiten, insbesondere da die abmahnende Kanzlei weitestgehend Neuland mit dem Abmahnen von Streamingnutzern betritt.
Update:
Inzwischen versuchen Unbekannte, die Verunsicherung einiger Internetnutzer durch die Abmahnwelle von Porno-Streaming auszunutzen, indem sie per E‑Mail vermeintliche Abmahnungen verschicken. Gefordert werden Geschäftsgebühren, Telekommunikationsgebühren, Aufwendungsersatz für die Ermittlung der Rechtsverletzung sowie Schadensersatz.
Dabei geben sich die Absender als Urmann + und Collegen aus. Diese stellen auf ihrer Webseite jedoch klar, dass die per E‑Mail verschickten Abmahnungen nicht aus ihrer Kanzlei stammen, da sie Abmahnungen ausschließlich per Post versenden.
Empfänger dieser Spam-Aktion ist zu raten, keinesfalls Anhänge solcher E‑Mail-Abmahnungen zu öffnen, da diese regelmäßig Trojaner-Software enthalten.