Derzeit mahnt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer viele Nutzer der vermeintlichen Streaming-Portale „Popcorn Time“ und „cuevana.tv“. Auf den ersten Blick mag man Parallelen zu den Redtube-Abmahnungen erkennen, die Ende 2013 für Aufsehen sorgten. Bei genauerer Betrachtung kommt man jedoch zu dem Ergebnis, dass die aktuellen Abmahnungen wohl rechtlich anders zu bewerten sind.
Die Nutzer von Redtube haben sich Filme angeschaut, ohne Daten dauerhaft zu speichern oder anderen Nutzern zur Verfügung zu stellen (Streaming). Bei der Nutzung von „Popcorn Time“ und „cuevana.tv“ hingegen werden die empfangenen Bilddaten (Filme, Serien oder Fußballspiele) im Hintergrund wieder hochgeladen und anderen Nutzern zur Verfügung gestellt (Peer-to-Peer). Darin liegt eine Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke und ist somit rechtswidrig.
Dass den Nutzern dies gegebenenfalls nicht bewusst war, ist für die Urheberrechtsverletzung nicht relevant, da ein Verschulden nicht verlangt wird.
Haben Sie ebenfalls eine entsprechende Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung inklusive Vertragsstrafenregelung abgeben sowie die Abmahnkosten erstatten?
Bewahren Sie Ruhe und lassen sich nicht unter Druck setzen. Unterzeichnen Sie keine beigefügte Unterlassungserklärung, ohne sich gegebenenfalls von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Bitte beachten Sie auf jeden Fall die von der Gegenseite gesetzte Frist. Auf eine Abmahnung sollte grundsätzlich immer reagiert werden, auch wenn sie im Ergebnis unbegründet ist.
Gern informieren wir Sie über das mögliche Vorgehen sowie Chancen und Risiken. Nehmen Sie hierzu auf dem von Ihnen bevorzugten Weg Kontakt mit uns auf.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung. Als wirtschaftsrechtsorientierte Kanzlei haben wir beinah täglich mit der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr von Abmahnungen insbesondere aus den Bereichen Wettbewerbs‑, Marken‑, Urheber- und Medienrecht zu tun.
Sobald uns der konkrete Sachverhalt vorliegt, begutachten wir diesen und Sie erhalten zeitnah, kostenlos und unverbindlich eine erste kurze Einschätzung. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren oder uns mit der Abwehr der Abmahnung beauftragen.