Die bock legal Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB mahnt im Namen der Swatch AG ab und fordert die Zustimmung zur Vernichtung von vom Zoll beschlagnahmter Ware, da es sich angeblich um markenrechtsverletzende Fälschungen (hier: Uhren) handelt.
Die Abmahnung basiert auf der Internationalen Marke „swatch“ (AZ.: 506 123) der Swatch AG aus dem Jahr 1986. Nach der erfolgten Grenzbeschlagnahme durch die Zollbehörde und die Weiterleitung der durch diese ermittelten Informationen werden nun Folgeansprüche, so z.B. die Zustimmung zur Vernichtung der beschlagnahmten Ware geltend gemacht
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung inklusive Vertragsstrafenregelung abgeben sowie die Abmahnkosten erstatten?
Bewahren Sie Ruhe und lassen sich nicht unter Druck setzen. Unterzeichnen Sie keine beigefügte Unterlassungserklärung, ohne sich gegebenenfalls von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Bitte beachten Sie auf jeden Fall die von der Gegenseite gesetzte Frist. Auf eine Abmahnung sollte grundsätzlich immer reagiert werden, auch wenn sie im Ergebnis unbegründet ist.
Gern informieren wir Sie über das mögliche Vorgehen sowie Chancen und Risiken. Nehmen Sie hierzu auf dem von Ihnen bevorzugten Weg Kontakt mit uns auf.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung. Als wirtschaftsrechtsorientierte Kanzlei haben wir beinah täglich mit der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr von Abmahnungen insbesondere aus den Bereichen Wettbewerbs‑, Marken‑, Urheber- und Medienrecht zu tun.
Sobald uns der konkrete Sachverhalt vorliegt, begutachten wir diesen und Sie erhalten zeitnah, kostenlos und unverbindlich eine erste kurze Einschätzung. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren oder uns mit der Abwehr der Abmahnung beauftragen.