Entscheidung im Marken­rechts­streit: Vita Cola vs. VITALIV

Im Januar 2024 hat die Opposition Division des Amtes für geistiges Eigentum der Europäi­schen Union (EUIPO) im Marken­rechts­streit zwischen der Thüringer Waldquell Mineral­brunnen GmbH, bekannt für die Marke Vita Cola, und der Société des Produits Nestlé S.A., die die Marke VITALIV einführen wollte, entschieden. Die Entscheidung fiel zugunsten von Vita Cola aus.

 

Hinter­grund des Falls

Vita Cola hat Widerpruch gegen die inter­na­tionale Regis­trierung der Marke VITALIV durch Nestlé eingelegt. Der Einspruch basierte auf der Ähnlichkeit der beiden Marken, wodurch eine Verwechs­lungs­gefahr für die Verbraucher entstehen könnte.

 

Prüfung der Verwechslungsgefahr

Die Wider­spruchs­ab­teilung des EUIPO prüfte die Verwechs­lungs­gefahr anhand mehrerer Kriterien:

  1. Ähnlichkeit der Zeichen

Die Zeichen „Vita-Cola” und „VITALIV” weisen eine hohe visuelle und phone­tische Ähnlichkeit auf. Das Amt analy­sierte die Zeichen sowohl visuell als auch phone­tisch und stellte fest, dass der gemeinsame Bestandteil „Vita” in beiden Marken enthalten ist und von den Verbrau­chern zuerst wahrge­nommen wird. OObgleich die Zusätze „Cola” und „LIV” in beiden Marken unter­schiedlich ausfallen, nämlich durch die jeweilige Anbindung an die Marken­en­dungen, überwiegt in der Wahrnehmung das Element „Vita”.

 

  • Visuelle Ähnlichkeit

Beide Marken beginnen mit dem Element “Vita”, was sie visuell stark ähnelt. Der Zusatz “Cola” in Vita-Cola wird als beschreibend für das Produkt angesehen und hat daher weniger Gewicht in der Unter­schei­dungs­kraft. Das Element “LIV” in VITALIV hat keine spezi­fische Bedeutung und trägt zur Unter­scheidung bei, aber die visuelle Ähnlichkeit bleibt aufgrund der gemein­samen Anfangs­se­quenz bestehen.

  • Phone­tische Ähnlichkeit

Bei einer phone­ti­schen Betrachtung fällt auf, dass bei beiden Marken das Element „Vita” zuerst ausge­sprochen wird. Dies führt zu einer hohen Ähnlichkeit. Der Zusatz „Cola” in Vita-Cola und „LIV” in VITALIV ist phone­tisch unter­schiedlich. Dennoch führt der gemeinsame Anfang „Vita” zu einer erheb­lichen klang­lichen Überein­stimmung. Diese klang­liche Überein­stimmung kann bei den Verbrau­chern zu Verwirrung führen.

 “Die Zeichen stimmen im Element ‘Vita’ überein, das das erste unabhängige Element der älteren Marke und am Anfang des angefoch­tenen Zeichens platziert ist. Die Zeichen unter­scheiden sich in dem Wort ‘Cola’ der älteren Marke, das keine Unter­schei­dungs­kraft besitzt und daher keinen Einfluss hat” (EUIPO Entscheidung, S. 8).

 

  1. Identität und Ähnlichkeit der Waren

Die betrof­fenen Waren umfassen in beiden Fällen alkohol­freie Getränke. Das Amt stellte fest, dass die Waren teilweise identisch und teilweise ähnlich sind, was die Verwechs­lungs­gefahr weiter erhöht. Zu den betrof­fenen Kategorien gehören Getränke wie Cola, Limonaden und Fruchtsäfte.

 

  1. Relevante Zielgruppe

Die vorlie­gende Entscheidung basiert auf der Wahrnehmung durch den durch­schnitt­lichen Verbraucher in Deutschland, der ein normales Maß an Aufmerk­samkeit aufweist. Da Verbraucher oft auf ihre unvoll­kommene Erinnerung angewiesen sind, genügt bereits eine gewisse Ähnlichkeit der Zeichen, um Verwechs­lungen zu verursachen.

 

  1. Gesamt­ein­schätzung:

Nach einer globalen Einschätzung des Amtes ist eine Verwechs­lungs­gefahr aufgrund der bestehenden Unter­schiede zwischen den Zeichen nicht gänzlich auszu­schließen. Die Überein­stimmung im Element „Vita” birgt das Risiko einer Verwechslung der Zeichen durch Verbraucher.

“In Anbetracht der Identität und unter­schied­lichen Grade der Ähnlichkeit der relevanten Waren und der Tatsache, dass die Verbraucher auf ihre unvoll­kommene Erinnerung angewiesen sind, ist die Wahrschein­lichkeit einer Verwechslung gegeben. Daher wird das angefochtene Zeichen ‘VITALIV’ für alle angefoch­tenen Waren zurück­ge­wiesen” (EUIPO).

 

Fazit

Die Entscheidung hat zur Folge, dass die Marke VITALIV in der EU keinen Schutz erhält. Dies stärkt die Position von Vita Cola auf dem Markt. Die Entscheidung verdeut­licht die Relevanz einer klaren Abgrenzung von Marken, um Verwechs­lungen zu vermeiden.

Die jüngste Entscheidung im Fall „Vita Cola” gegen „VITALIV” verdeut­licht die Relevanz des Marken­schutzes sowie die maßgeb­lichen Kriterien für die Beurteilung von Verwechs­lungs­gefahr. Diese Entscheidung liefert wertvolle Erkennt­nisse für Unter­nehmen, die ihre Marken­rechte vertei­digen oder neue Marken einführen möchten.

Unter­nehmen sollten daher im Vorfeld gründ­liche Recherchen durch­führen, um poten­zielle Konflikte mit bestehenden Marken zu vermeiden und die Chancen auf eine erfolg­reiche Marken­ein­führung zu erhöhen. Eine umfas­sende Marken­re­cherche ist daher empfeh­lenswert, um Rechts­strei­tig­keiten zu vermeiden und die Marke von Anfang an rechtlich abzusichern.

Unter­nehmen sollten daher im Vorfeld gründ­liche Recherchen durch­führen, um poten­zielle Konflikte mit bestehenden Marken zu vermeiden und die Chancen auf eine erfolg­reiche Marken­ein­führung zu erhöhen. Eine umfas­sende Marken­re­cherche ist daher empfeh­lenswert, um Rechts­strei­tig­keiten zu vermeiden und die Marke von Anfang