Ein durch uns vertretenes Unternehmen wurde vom Verband der Deutschen Lederindustrie e.V. abgemahnt, da es beim Vertrieb von Produkten das Material mit „Markenname®“-Leder angab, wobei es sich um Gegenstände aus hochwertigem Lederimitat handelte.
Der Verband wirft unserer Mandantschaft vor, Verbraucher in die Irre zu führen, da die verwendete Materialbezeichnung nicht darauf schließen lässt, dass es sich tatsächlich um Produkte aus Kunstleder handelt. Der dem Wort „Leder“ vorangestellte Markenname unserer Mandantschaft habe für den Verbraucher keinerlei Bedeutung und durch den Zusatz ® werde dem Verbraucher lediglich zu verstehen gegeben, dass es sich um eine eingetragene Marke handelt, so der Verband. Der Verbraucher müsse davon ausgehen, dass es sich bei dem derart bezeichneten Material um echtes Leder handelt.
In diesem Zusammenhang verweist der Verband auf Urteile, nach denen beispielsweise „Acrylglas“ für ein Kunststofferzeugnis oder „Betonklinker“ für einen Betonstein irreführend im Sinne des Wettbewerbsrechts sind.
Neben der Unterzeichnung einer beigefügten Unterlassungsverpflichtungserklärung fordert der Verband für die Abmahnung eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von EUR 250,00.
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung inklusive Vertragsstrafenregelung abgeben sowie die Abmahnkosten erstatten?
Bewahren Sie Ruhe und lassen sich nicht unter Druck setzen. Unterzeichnen Sie keine beigefügte Unterlassungserklärung, ohne sich gegebenenfalls von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Bitte beachten Sie auf jeden Fall die von der Gegenseite gesetzte Frist. Auf eine Abmahnung sollte grundsätzlich reagiert werden, auch wenn sie im Ergebnis unbegründet ist.
Gern informieren wir Sie über das mögliche Vorgehen sowie Chancen und Risiken. Nehmen Sie hierzu auf dem von Ihnen bevorzugten Weg Kontakt mit uns auf.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung. Als wirtschaftsrechtsorientierte Kanzlei haben wir beinah täglich mit der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr von Abmahnungen insbesondere aus den Bereichen Wettbewerbs‑, Marken‑, Urheber- und Medienrecht zu tun.
Sobald uns der konkrete Sachverhalt vorliegt, begutachten wir diesen und Sie erhalten zeitnah, kostenlos und unverbindlich eine erste kurze Einschätzung. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren oder uns mit der Abwehr der Abmahnung beauftragen.