Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung durch die Berliner Kanzlei pixel.law wegen der ungenehmigten Nutzung eines Fotos von Benjamin Thorn vor. Häufiger haben wir von dieser Kanzlei auch schon Abmahnungen auf dem Tisch liegen gehabt, in denen es gar nicht um die unberechtigte Veröffentlichung eines Fotos des Fotografen ging, sondern lediglich um die nicht entsprechend den Lizenzbedingungen von Fotolia erfolgte Urheberrechtsnennung.
Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird eine Schadensersatzzahlung gefordert, deren Höhe anhand der MFM-Tabelle errechnet wurde.
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung inklusive Vertragsstrafenregelung abgeben sowie die Abmahnkosten erstatten?
Bewahren Sie Ruhe und lassen sich nicht unter Druck setzen. Unterzeichnen Sie keine beigefügte Unterlassungserklärung, ohne sich gegebenenfalls von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Bitte beachten Sie auf jeden Fall die von der Gegenseite gesetzte Frist. Auf eine Abmahnung sollte grundsätzlich reagiert werden, auch wenn sie im Ergebnis unbegründet ist.
Gern informieren wir Sie über das mögliche Vorgehen sowie Chancen und Risiken. Nehmen Sie hierzu auf dem von Ihnen bevorzugten Weg Kontakt mit uns auf.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung. Als wirtschaftsrechtsorientierte Kanzlei haben wir beinah täglich mit der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr von Abmahnungen insbesondere aus den Bereichen Wettbewerbs‑, Marken‑, Urheber- und Medienrecht zu tun.
Sobald uns der konkrete Sachverhalt vorliegt, begutachten wir diesen und Sie erhalten zeitnah, kostenlos und unverbindlich eine erste kurze Einschätzung. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren oder uns mit der Abwehr der Abmahnung beauftragen.